Was Sie tun können, wenn die Krankenkasse Ihre Kur ablehnt
Eine Ablehnung Ihres Antrags auf eine Kur kann verschiedene Ursachen haben. Meist begründen Kassen sie damit, dass ambulante Maßnahmen am Wohnort nicht ausgeschöpft oder die medizinische Indikation nicht gegeben seien. Außerdem lehnen Kassen oft Pauschalkuren ab, weil die Heilanwendungen in solchen Paketen nicht individuell auf den Patienten zugeschnitten seien.
Widerspruch
Lehnt die Kasse die Kostenerstattung ab, sollten Sie der Entscheidung unbedingt widersprechen. Dafür haben Sie einen Monat Zeit. Die Frist beginnt in der Regel drei Tage, nachdem das Schreiben abgesendet wurde. Von den 2015 entschiedenen Widersprüchen waren mehr als ein Drittel erfolgreich. Fordern Sie das Gutachten des Medizinischen Dienstes an. Es kann wichtige Anhaltspunkte liefern, um den Widerspruch zu begründen. Schicken Sie Ihren Widerspruch am besten per Einschreiben mit Rückschein. Schreiben Sie, gegen welchen Bescheid Sie sich wehren (Datum, Aktenzeichen), warum Sie nicht einverstanden sind und dass Sie beantragen, den Ablehnungsbescheid aufzuheben. Erklären Sie Ihre persönliche und gesundheitliche Situation. Verdeutlichen Sie etwa, dass Therapien am Wohnort nicht ausreichen. Leiden Sie zum Beispiel an Atemwegsbeschwerden, kann eine Kur am Meer helfen. Bitten Sie Ihren Arzt um eine nochmalige Stellungnahme oder konsultieren Sie einen weiteren Arzt.
Klage
Wird auch Ihr Widerspruch abgelehnt, haben Sie einen Monat Zeit, um dagegen zu klagen. Gerichtsgebühren fallen nicht an.