Einfach zur Kur

So klappts mit der Vorsorgekur

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Einfach zur Kur - Vom Antrag bis zur Erholung

Mineralquellen in Karlovy Vary (Karls­bad) werden für Trinkkuren genutzt. © istockphoto

Die ambulante Vorsorgekur muss bei der Krankenkasse beantragt und von ihr genehmigt werden. Nur dann hat ein Versicherter Anspruch auf Kosten­erstattung und Zuschüsse.

Schritt 1: Gespräch mit dem Arzt

Der erste Gang führt Kurwillige zu ihrem Haus­arzt, dem Betriebs­arzt oder dem behandelnden Fach­arzt. Er muss die Kur aus medizi­nischer Sicht befür­worten. Patient und Arzt besprechen, ob eine ambulante Kur infrage kommt und welche Therapien und Heil­mittel nötig sind. Der Arzt kann geeignete Behand­lungen empfehlen, ein bestimmtes Klima vorschlagen und einzelne Kurorte befür­worten. Der Patient kann Einfluss nehmen, indem er zusammen mit dem Arzt bevor­zugte Therapien oder Kurorte auswählt.

Schritt 2: Kur gut begründen

Arzt und Patient stellen gemein­sam den Antrag bei der gesetzlichen Krankenkasse. Der Arzt füllt die Formulare aus, nennt den Behand­lungs­schwer­punkt und begründet möglichst präzise, warum eine ambulante Vorsorgekur medizi­nisch notwendig ist und warum sie Aussicht auf Erfolg hat. Sinn­voll kann es sein, einen persönlichen Bericht zu schreiben oder beim zuständigen Sach­bearbeiter der Krankenkasse vorzusprechen, um die eigene Situation zu schildern.

Schritt 3: Antrag zur Krankenkasse

Antrag und Nach­weise reicht der Patient bei seiner Krankenkasse ein. Oft leitet sie die Unterlagen zur Prüfung an den Medizi­nischen Dienst (MD) weiter. Er kann den Patienten zu einem weiteren Arzt schi­cken. Gibt der MD grünes Licht, erteilt die Kasse die Genehmigung und schickt den Bescheid per Post nach Hause. Alle Kuren werden zunächst für eine bestimmte Dauer genehmigt. In der Regel sind dies drei Wochen. Wenn ein längerer Aufenthalt aus medizi­nischer Sicht dringend erforderlich ist, kann eine Kur durch den Kurarzt nach­träglich verlängert werden.

Schritt 4: Bei Ablehnung Wider­spruch

Nicht immer wird die beantragte Kur bewil­ligt. Gegen den ablehnenden Bescheid können Versicherte kostenlos Wider­spruch bei ihrer Kasse einlegen (Was Sie tun können, wenn Ihre Krankenkasse Ihre Kur ablehnt).

Schritt 5: Urlaub beantragen

Nun ist es Zeit, den Urlaub beim Arbeit­geber zu beantragen und danach gleich die Kur zu buchen. Der Anspruch auf die Kur verfällt, wenn sie nicht inner­halb von vier Monaten angetreten wird.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 12.10.2017 um 14:08 Uhr
Privat Versicherte

@Südhof: Im Artikel geht es vornehmlich um die Kostenübernahme der Krankenkassen für eine Kur, am Rande um die Reha-Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Privat Versicherte schauen in die Bedingungen ihres Tarifes. Denn für welche Kuren in welchem Umfang der private Krankenversicherer die Kosten übernimmt, bestimmt allein der Tarif. Alle Versicherten können ihre Fragen auch an die unabhängige Patientenberatung stellen: 0800 011 77 22, www.unabhaengige-patientenberatung.de
(maa)

Südhof am 11.10.2017 um 16:02 Uhr
Und Privat Versicherte?

Kann ich mit dem Artikel auch etwas anfangen, wenn ich nicht Gesetzlich Versichert bin?

tinne am 26.06.2017 um 22:44 Uhr
Krebs NRW, AHB, Privatversicherte

Ein paar wichtige Ergänzungen:
- Krebskranke mit Erstwohnsitz in Nordrhein-Westfalen wenden sich immer an die ArGe Krebs NRW http://www.argekrebsnw.de unabhängig, ob die Kranken- oder Rentenkasse leisten muss.
- Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt ist oft eine "Anschlussheilbehandlung" empfehlenswert, die wie eine stationäre Reha funktioniert, aber ziemlich direkt nach der stationären Akutbehandlung angetreten werden muss. Noch auf Station informieren lassen!
- Viele private Krankenversicherungen decken Kuren nicht ab, die Anschlussheilbehandlung gibt es gar nicht. Wer kann, sollte das direkt bei der Versicherungswahl prüfen und in die Entscheidung mit einbeziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 21.06.2017 um 14:28 Uhr
Rentner

@Antefix: Wer bereits in Rente ist, stellt seinen Antrag bei der Krankenkasse. Fehlläufer werden erfahrungsgemäß an den richtigen Versicherungsträger weitergeleitet. Sowohl in der großen Grafik auf Seite 70 als auch auf Seite 74 links unten stellen wir dar, wer bei der RV, wer bei der Krankenversicherung eine Reha beantragen kann und wie das geht. (TK)

Antefix am 21.06.2017 um 12:47 Uhr
Reha für Rentner ?

Für eine Rehabilitation zwecks unbehinderter bzw. wiedererlangter Leistungserbringung am bestehenden Arbeitsplatz waren bisher die Rentenversicherungsträger zuständige Antragsempfänger. Erst ab (Antragstellung eines) Altersrentenbezugs werden die gesetzl. Krankenkassen vom RVT zuständig "gemacht". Berichtet der Heftaufmacher auch über -- wie zu überwindende -- Unterschiede bei diesen sozialrechtlichen Genehmigungsverfahren, die unter den zahlreichen Kassen gewiss unterschiedlich gehandhabt werden?