So klappts mit der Vorsorgekur

Karlovy Vary (Karlsbad) verfügt über zwölf Mineralquellen. Sie werden für Trinkkuren genutzt.
Jeder gesetzlich Krankenversicherte und dessen mitversicherte Familienangehörige können eine durch die Kasse bezuschusste ambulante Vorsorgekur (Unser Rat) in Anspruch nehmen – in der Regel alle drei Jahre. Bevor es losgeht, muss die „Badekur“ beantragt und von der Kasse genehmigt werden. Nur dann hat ein Versicherter Anspruch auf Kostenerstattung und Zuschüsse. Antragsformulare gibt es bei der Krankenkasse.
Schritt 1: Gespräch mit dem Arzt
Der erste Gang führt Kurwillige zu ihrem Hausarzt, dem Betriebsarzt oder dem behandelnden Facharzt. Er muss die Kur aus medizinischer Sicht befürworten. Patient und Arzt besprechen, ob eine ambulante Kur infrage kommt und welche Therapien und Heilmittel nötig sind. Der Arzt kann geeignete Behandlungen empfehlen, ein bestimmtes Klima vorschlagen und einzelne Kurorte befürworten. Der Patient kann Einfluss nehmen, indem er zusammen mit dem Arzt bevorzugte Therapien oder Kurorte auswählt.
Schritt 2: Kur gut begründen
Arzt und Patient stellen gemeinsam den Antrag bei der gesetzlichen Krankenkasse. Der Arzt füllt die Formulare aus, nennt den Behandlungsschwerpunkt und begründet möglichst präzise, warum eine ambulante Vorsorgekur medizinisch notwendig ist und warum sie Aussicht auf Erfolg hat. Sinnvoll kann es sein, einen persönlichen Bericht zu schreiben oder beim zuständigen Sachbearbeiter der Krankenkasse vorzusprechen, um die eigene Situation zu schildern.
Schritt 3: Antrag zur Krankenkasse
Antrag und Nachweise reicht der Patient bei seiner Krankenkasse ein. Oft leitet sie die Unterlagen zur Prüfung an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) weiter. Er kann den Patienten zu einem weiteren Arzt schicken. Gibt der MDK grünes Licht, erteilt die Kasse die Genehmigung und schickt den Bescheid per Post nach Hause. Alle Kuren werden zunächst für eine bestimmte Dauer genehmigt. In der Regel sind dies drei Wochen. Wenn ein längerer Aufenthalt aus medizinischer Sicht dringend erforderlich ist, kann eine Kur durch den Kurarzt nachträglich verlängert werden.
Schritt 4: Bei Ablehnung Widerspruch
Nicht immer wird die beantragte Kur bewilligt. Gegen den ablehnenden Bescheid können Versicherte kostenlos Widerspruch bei ihrer Kasse einlegen (Was Sie tun können, wenn Ihre Krankenkasse Ihre Kur ablehnt).
Schritt 5: Urlaub beantragen
Nun ist es Zeit, den Urlaub beim Arbeitgeber zu beantragen und danach gleich die Kur zu buchen. Der Anspruch auf die Kur verfällt, wenn sie nicht innerhalb von vier Monaten angetreten wird.