Vor Baubeginn. Beantragen Sie den Zuschuss bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vor Baubeginn im Zuschussportal der KfW. Machen Sie Angaben zu sich, Ihrer Wohnsituation, den geplanten Umbauten und den ungefähren Kosten im digitalen Antragsformular. Das Programm berechnet den vorläufigen Förderzuschuss. Rechnen Sie nicht zu knapp. Die KfW empfiehlt, Mehrkosten von rund 20 Prozent einzukalkulieren.
Förderzusage. Ist alles eingetragen, können Sie das Formular online übertragen. Sie erhalten die Bestätigung in der Regel noch am gleichen Tag.
Identitätsnachweis. Vor der Auszahlung müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Die KfW nutzt dafür den Identitäts-Check der Schufa. Auch eine Identifizierung per Video-Chat oder Postident-Verfahren ist möglich.
Umbauten. Wenn der Zuschuss bewilligt ist, können die Handwerker loslegen. Die Rechnungen müssen Sie zunächst in voller Höhe bezahlen – aber auf keinen Fall bar. Barzahlungen werden von der KfW nicht akzeptiert.
Auszahlung. Sobald alle Umbauten fertig sind und die Rechnungen vorliegen, können Sie die Auszahlung beantragen. Erfassen Sie im KfW-Zuschussportal die Gesamtkosten und laden Sie die entsprechenden Rechnungen hoch. Nach etwa ein bis zwei Monaten sollte der Zuschuss auf Ihrem Konto sein.
-
- Einbrecher scheitern zunehmend beim Versuch, in Haus und Wohnung einzudringen. Der Grund: In Deutschland rüsten immer mehr Menschen ihr Heim auf – mit Tür- und...
-
- Die Stiftung Warentest hat 19 Nachrüstsicherungen für Wohnungstüren, Fenster, Terrassen- und Balkontüren geprüft, darunter Produkte von Abus, Burg-Wächter und Ikon...
-
- Adventskranz und Tannenbaum begleiten viele durch die Weihnachtszeit − doch sie bergen auch Feuergefahren. So lässt sich das Brandrisiko minimieren.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Genau nach dieser Richtlinie habe ich die Förderung bei der KfW beantragt.(2x Erdgeschoßwohnungen)
Da mein Haus aber 3 WE hat, wurde der Antrag abgelehnt.
Begründung der KfW: Es sind nur bis zu 2 WE förderbar!
A.Tröger