Einbruch­schutz

Check­liste: So beantragen Sie den Zuschuss richtig

2

Beratung. Lassen Sie sich vor Baubeginn beraten, am besten in einer polizei­lichen Beratungs­stelle. Dort gibt es Beispiele für effiziente Tür- und Fens­tersicherungen sowie andere einbruchhemmende Maßnahmen.

Vor Baubeginn. Sprechen Sie außerdem vor Baubeginn mit Ihrer Bank. Den Kredit gibt es am Ende nicht direkt von der KfW, sondern von Ihrer Haus­bank oder einer anderen Bank. Gemein­sam mit der Bank entwickeln Sie die güns­tigste Finanzierungs­lösung. Beantragen Sie den Kredit vor Baubeginn. Machen Sie Angaben zu sich, Ihrer Wohn­situation, den geplanten Umbauten und den ungefähren Kosten im digitalen Antrags­formular.

Förderzusage. Zwischen Antrag und Auszahlung des Geldes können vier Wochen und mehr vergehen.

Umbauten. Wenn die Zusage da ist, können die Hand­werker loslegen. Die Rechnungen müssen Sie zunächst in voller Höhe bezahlen – aber per Über­weisung, nicht bar. Lassen Sie sich vom Hand­werker den fachgerechten Einbau schriftlich bescheinigen.

2

Mehr zum Thema

2 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

ela.blizniak am 05.12.2022 um 12:28 Uhr
Fördermittel sind aufgebraucht!

Dieser Zuschuss kann laut KfW nicht mehr beantragt werden, da die Fördermittel bereits erschöpft sind!

Achim.Tröger am 01.10.2016 um 10:34 Uhr
Information unvollständig

Genau nach dieser Richtlinie habe ich die Förderung bei der KfW beantragt.(2x Erdgeschoßwohnungen)
Da mein Haus aber 3 WE hat, wurde der Antrag abgelehnt.
Begründung der KfW: Es sind nur bis zu 2 WE förderbar!
A.Tröger