
Ob Inhaber oder Mieter - mit einem Einbruch muss man immer rechnen. Immerhin: Wer Türen und Fenster sicherer macht, bekommt Zuschüsse vom Staat. So zahlt die staatliche Förderbank KfW die Zuschüsse bereits, wenn Eigentümer oder Mieter 500 Euro in den Einbruchschutz investieren. Hier lesen Sie, welche Fördertöpfe es gibt, und wie Eigentümer und Mieter an die Fördergelder kommen.
Das Haus sicherer machen
Es ist Jahre her und doch erinnert sich Thomas Kern, als wäre es gestern gewesen: Er sitzt neben seiner Frau Ingrid auf dem Sofa in ihrem Einfamilienhaus im Rheinland und sieht im Fernsehen, wie ein Profi binnen einer Minute zwei Wohnzimmerfenster und eine Terrassentür aufhebelt. „Mir wurde auf einen Schlag bewusst, wie unsicher normale Fenster und Türen sind“, sagt Kern. Für beide ist klar: Wir müssen unser Haus sicherer machen.
Tipp: Die Stiftung Warentest hat Türschlösser, Tür- und Fenstersicherungen, Alarmanlagen, Überwachungskameras und Tresore getestet. Alle Tests im Überblick finden Sie auf unserer Themenseite Alarmanlage und Einbruchschutz.
Es lohnt sich
Als Familie Kern investierte, gab es noch keine Zuschüsse vom Staat für Einbruchschutz. Heute zahlt die staatliche KfW-Bank zu. Seit Ende 2015 gewährt die Kreditanstalt für Wiederaufbau Privatpersonen den Zuschuss mit der Nummer 455 für Einbruchschutz, wenn sie in bessere Sicherheitstechnik für Wohnung oder Haus investieren, wo sie leben. Das Geld können Eigentümer und Mieter beantragen. Sie müssen es nicht zurückzahlen. Mieter brauchen das Okay ihres Vermieters. Förderfähig sind Materialkosten und Handwerkerleistungen.
Bis 1 600 Euro Zuschuss
Für Einbaukosten bis zu 1 000 Euro zahlt die KfW einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent. An darüber hinausgehenden Kosten beteiligt sich die KfW mit 10 Prozent. Maximal gibt es 1 600 Euro.
Beispiel. Wenn Material und Montage 2 000 Euro kosten, können Eigentümer und Mieter 300 Euro Zuschuss beantragen. Gefördert wird fast alles, was den Schutz vor Einbrüchen erhöht, beispielsweise einbruchshemmende Eingangstüren und Schlösser, Gitter, Klapp- und Rollläden, drehgehemmte Fenstergriffe, Alarmanlagen und Bewegungsmelder. Wichtig: Die Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Er darf erst anfangen, wenn der Zuschuss bewilligt wurde.
Privatleute können den Förderantrag online bei der KfW stellen. Außerdem muss ein Handwerksfachbetrieb die Arbeiten ausführen. Unter kfw.de/455 oder unter kfw.de/einbruchschutz finden Sie weitere Informationen.
Vorläufige Zusagen
Antragsteller bekommen zunächst eine vorläufige Zusage, müssen aber binnen neun Monaten nach der Antragstellung belegen, dass die Arbeiten auch tatsächlich durchgeführt wurden (So beantragen Sie den Zuschuss richtig). Das in der Zusage genannte Ablaufdatum gibt an, wie lange sie gültig ist.
Einbruchzahlen auf hohem Niveau
Georg von Strünck, Hauptkommissar beim Berliner Landeskriminalamt, erläutert: „Viele Räuber wählen den Weg durch gut erreichbare Fenster und Terrassentüren. Bei Wohnungen in höheren Stockwerken ist meist die Wohnungstür das Einfallstor.“ Doch nicht jeder Einbruchsversuch gelingt. Oft gäben Einbrecher auf, so von Strünck, wenn sie in den ersten Minuten nicht erfolgreich seien. Neben Sicherheitstechnik sieht die Polizei auch Aufmerksamkeit von Nachbarn als Grund.
Manchmal hilft auch schon ein Warnschild
Zu den nachrüstbaren, effektiven technischen Maßnahmen gehören abschließbare Fenstergriffe, einbruchhemmende Verglasung, ins Gebäude eingelassene Verankerungen für Türen und Fenster. Selbst eine Außenbeleuchtung mit Bewegungsmelder oder Warnschilder mit der Aufschrift „Wachsame Nachbarn“ oder „Vorsicht vor dem Hund“ nützen. Einbrecher testen ungern aus, ob ein Hund bellt oder ein Nachbar durch den Fensterspalt guckt.
Abschreckung und Sicherung: Die Mischung machts

Türsicherung. Die Schiebetür geht nur auf, wenn der Holzbalken von innen entfernt wird.
Optimal ist eine Mischung aus Abschreckung und Sicherung: abschließbare Fenstergriffe, Rahmensicherungen für Fenster und Terrassentüren gegen das Aufhebeln, Bandsicherungen für die Eingangstür.
Fachbetrieb muss Arbeit ausführen
Die KfW-Bank fördert die Investitionen in solche Maßnahmen nur, wenn sie die Arbeiten genehmigt hat, bevor ein Fachbetrieb damit beginnt. Die Reihenfolge ist wichtig: Zuerst den Antrag stellen, auf die Bestätigung warten, dann mit den Arbeiten starten, dann abrechnen, dann kassieren. Sonst gibt es kein Geld. Der „Fachbetrieb“ muss übrigens kein Meisterbetrieb sein. Der Kunde hat eine relativ freie Wahl. Er muss nur ein Unternehmen beauftragen, das in dem Bereich tätig ist – Laien dürfen es nicht sein.
Altersgerechter Umbau der Wohnung
Die staatliche Förderbank KfW zahlt auch Zuschüsse an Hauseigentümer, die ihre Wohnung altersgerecht umbauen. Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen erhalten 10 Prozent der Kosten als Zuschuss für barrierereduzierende Maßnahmen, höchstens aber 5 000 Euro. Erreichen sie den KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“, steigt der Zuschuss auf 12,5 Prozent (maximal 6 250 Euro).
Tipp: Als Eigentümer beantragen Sie die Förderung online über das Zuschussportal der KfW . Anstelle des Zuschusses können Sie über Ihre Bank einen verbilligten KfW-Kredit erhalten.
Kosten beim Finanzamt geltend machen
Zusätzlich zum Zuschuss können Privatleute auch einen günstigen Förderkredit (Nummer 159) für ihre Investitionen bekommen. Der Zinssatz beträgt zurzeit 0,75 Prozent. Es bestehen auch einige regionale Fördertöpfe. Und Steuerzahler können außerdem einige Kosten beim Finanzamt absetzen.
Mit anderen Zuschüssen kombinieren
Die KfW bietet noch mehr Fördergeld für Umbaumaßnahmen an. Wer plant, deutlich mehr Geld für den Einbruchschutz auszugeben als 15 000 Euro, kann durch schlaue Kombination mehrere Zuschüsse nutzen: beispielsweise für Einbruchschutz, Barrierefreiheit und energieeffiziente Sanierung. So lassen sich womöglich Umbauten an der Terrassentür auch aus dem Topf „Barrierereduzierung“ bezuschussen. Einbruchsichere neue Fenster dienen oft der energetischen Sanierung. Auch dafür steht ein eigener Fördertopf bereit. Wer ihn nutzt, kann zusätzlich Geld für einen Sachverständigen beantragen. Denn es gibt auch Zuschüsse für Beratungs- und Planungskosten.
Regionale Förderangebote nutzen
Auch einige Städte und Regionen zahlen Zuschüsse für Investitionen in den Einbruchschutz. Die Stadt Heidelberg hat zum Beispiel mit der „Schlossprämie“ einen Fördertopf geschaffen, aus dem jede Privatperson bis zu 2 500 Euro für Sicherheitstechnik zu Hause erhalten kann. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert entsprechende Investitionen mit zinsgünstigen Darlehen. Weitere Infos fasst die Internetseite k.einbruch.de/foerderung zusammen.
Kosten steuerlich geltend machen
Wer weniger als 500 Euro ausgibt, zum Beispiel nur einen Querriegel (siehe Test Türsicherungen) an der Tür nachrüstet, bekommt keinen Zuschuss von der KfW. Er kann die Kosten aber in der Steuererklärung angeben. Ebenso diejenigen, die mehr als die maximale Förderhöhe von 15 000 Euro bezahlt haben. Sie können die Differenz geltend machen: Bis zu 6 000 Euro lassen sich so als haushaltsnahe Dienstleistung angeben. Genau wie bei anderen Handwerkerleistungen werden 20 Prozent des Arbeitslohns, der Fahrt- und Maschinenkosten sowie die anteilige Umsatzsteuer erstattet, also bis zu 1 200 Euro. Ausgaben für Material zählen nicht mit. Weitere Infos dazu in unserem Special Haushaltsnahe Dienstleistungen.
Steuerabzug unter Umständen lohnender als Zuschuss
Je nach persönlicher Situation kann der Steuerabzug sinnvoller sein als ein KfW-Zuschuss. Eine Hochrechnung vor dem Beantragen lohnt sich deshalb. Bei besonders hohen Ausgaben ist eventuell ein Steuerabzug als außergewöhnliche Belastung möglich. Ob das infrage kommt, lässt sich nur im Einzelfall entscheiden. Materialkosten sollten in der Rechnung einzeln aufgeführt sein. Nur dann akzeptiert das Finanzamt die Steuererleichterung. Außerdem sollte der Auftraggeber per Überweisung bezahlen, so kann er die Ausgaben im Kontoauszug nachweisen.
Gut gerüstet für den Fall der Fälle
Ingrid und Thomas Kern sind froh, ihr Haus aufgerüstet zu haben – auch ohne Fördergeld vom Staat. Entscheidend ist der Einbruchschutz. „Bisher ist zum Glück nichts passiert“, freuen sie sich.
Ratgeber Einbruchschutz
Wie Hausbesitzer und Mieter sich vor Einbrechern schützen können, zeigt unser Buch Einbruchschutz. Neben vielen Alltags-Tipps finden Sie darin Infos dazu, was zu tun ist, wenn der Schadensfall tatsächlich eintritt, und welche Versicherungen in dieser Situation wirklich nützen. Zusätzlich erfahren Sie, wie Sie Ihr Heim gegen anderes Unglück wie Brand, Leitungsleck oder Überschwemmung absichern. Das Buch ist für 19,90 Euro im Handel erhältlich und im test.de-Shop bestellbar.
Dieses Special ist erstmals am 28. September 2016 auf test.de erschienen. Es wurde seitdem mehrfach aktualisiert, zuletzt am 11. September 2020.