
Außenbeleuchtung. Geht ein Bewegungslicht an, wenn sich jemand dem Haus nähert, kann das Einbrecher abschrecken. © Getty Images / Westend61 / Werner Dieterich
Wer sein Haus einbruchsicher macht, kann eine staatliche Förderung nutzen. Zwar ist das Zuschussprogramm derzeit ausgeschöpft. Aber es gibt günstige Kredite.
Das Haus sicherer machen
Da haben Einbrecher leichtes Spiel: Noch immer gibt es in vielen Häusern keinen guten Einbruchschutz. Fenster lassen sich schon mit leichtem Werkzeug im Handumdrehen aufhebeln, Türen mit dem Brecheisen aufstemmen, Türschlösser mit einem einfachen Dietrich aufsperren. Häufig wirken ungesicherte Kellertüren, Terrassentüren oder Luken wie eine Einladung an Kriminelle. Höchste Zeit, das zu ändern.
Tipp: Die Stiftung Warentest hat Türschlösser, Tür- und Fenstersicherungen, Alarmanlagen, Überwachungskameras und Tresore getestet. Alle Tests im Überblick finden Sie auf unserer Themenseite Alarmanlage und Einbruchschutz.
Förderstopp für das Zuschussprogramm 455
An den Kosten für besseren Einbruchschutz beteiligt sich die staatliche KfW-Bank. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau gibt seit Jahren Zuschüsse. Mitte Februar 2022 wurde das Förderprogramm „Einbruchschutz“ mit der Nummer 455 neu aufgelegt. Doch der Zuschuss ist so beliebt, dass die Mittel schon knapp fünf Monate später aufgebraucht waren. Seit 1. Juli 2022 herrscht Antragsstopp, der Fördertopf ist leer, die KfW nimmt keine Anträge mehr entgegen. Ob und wann es neue Mittel gibt, ist bisher offen.
Bereits zugesagte Anträge nicht betroffen
Wer schon vorher einen Antrag gestellt hat und die Zusage bekam, ist von dem Förderstopp nicht betroffen. Liegt eine Zusage vor, wird der Zuschuss ausgezahlt, sobald die Betroffenen die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachgewiesen haben.
Zinsgünstige Kredite
Es gibt allerdings noch eine weitere Fördermöglichkeit der KfW: zinsgünstige Kredite. Wer jetzt noch Maßnahmen für einen verbesserten Einbruchschutz umsetzen möchte, kann zumindest diese Fördermöglichkeit nutzen. Es gibt bis zu 50 000 Euro Kredit ab 2,74 Prozent effektivem Jahreszins. Sie laufen nicht unter der Nummer 455 wie das nunmehr gestoppte Zuschussprogramm, sondern unter der Nummer 159 unter dem Programmnamen „Altersgerecht Umbauen – Kredit. Für den Abbau von Barrieren, mehr Wohnkomfort und besseren Einbruchschutz“. Diese Förderung kann man direkt bei der KfW beantragen.
Förderkredit optimal nutzen
Die Förderung gilt nicht nur für einbruchsichernde Baumaßnahmen, sondern auch für Umbauten, die Haus oder Wohnung altersgerecht machen oder für Energiesparmaßnahmen. Das heißt: Wer die Förderung optimal nutzen will, sollte überlegen, ob ohnehin in nächster Zeit geplant ist, energetische Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen oder altersgerechte Umbauten.
Beispiel: Eine Familie möchte Fenster und Türen sicherer machen: für die Haustür ein Querriegelschloss und ein Türspion, für die Fenster abschließbare Griffe, für den Keller eine einbruchhemmende Eingangstür und vergitterte Fenster, für draußen einen Bewegungsmelder und eine hellere Außenbeleuchtung. Das würde 6 400 Euro kosten. Zusätzlich soll auch das Bad altersgerecht saniert werden. Das kostet 13 200 Euro. Für die Gesamtkosten von 19 600 Euro kann die Familie den KfW-Kredit 159 nutzen.
Weitere Fördertöpfe
Eine Übersicht weiterer Fördermöglichkeiten gibt es online im Zuschussportal der KfW. Durch schlaue Kombination kann man mehrere Zuschüsse nutzen. So lassen sich Umbauten an der Terrassentür auch aus dem Topf „Barrierereduzierung“ bezuschussen. Einbruchsichere neue Fenster dienen oft der energetischen Sanierung. Auch dafür steht ein eigener Fördertopf bereit. Darüber hinaus gibt es weitere Programme, zum Beispiel der Kredit 261 „Energieeffizient bauen und sanieren“, Kredit 270 „Erneuerbare Energien“ für Photovoltaik, Windanlagen, Biogas oder der Zuschuss 433 „Brennstoffzelle“. Zuschüsse für Umbauten zu mehr Energieeffizienz gibt es auch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Was beim Einbruchschutz gefördert wird
Kredite der KfW gibt es für:
- einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren,
- einbruchhemmende Garagentore und -zugänge,
- Nachrüstsysteme für Haus- Wohnungs- und Nebeneingangstüren wie zum Beispiel Zusatzschlösser, Querriegelschlösser oder Kastenriegelschlösser,
- Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren, zum Beispiel aufschraubbare Stangenschlösser, abschließbare Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen,
- einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen,
- Alarmanlagen,
- Sicherheitstechnik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion.
Nicht in Frage kommen allerdings Ferienhäuser und Ferienwohnungen, gewerblich genutzte Gebäude, Umschuldungen bestehender Kredite sowie Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben.
Erst Antrag stellen, danach mit Umbau beginnen
Ganz wichtig ist, den Zuschuss richtig zu beantragen. Das heißt: erst den Antrag bei der KfW stellen und nicht schon vorher mit den Baumaßnahmen anfangen. Die KfW fördert nur, was noch nicht begonnen wurde. Liegt die Zusage vor, sollte die Firma bald anfangen. Die Zusage gilt nur wenige Monate. Wie lange, steht im dort genannten Ablaufdatum. Nach Abschluss der Arbeiten will die KfW einen Beleg, dass die Arbeiten auch tatsächlich durchgeführt wurden.
Zwei Kreditvarianten
Es gibt zwei Kreditvarianten: Annuitätendarlehen und endfälliges Darlehen. Bei beiden sind Sondertilgungen nicht möglich. Anders als bei vielen Bankdarlehen ist es also nicht möglich, während der Zinsbindung einen Teil des Darlehens zurückzahlen.
Annuitätendarlehen: Hier sind die ersten Jahre tilgungsfrei. In dieser Zeit sind nur die Zinsen fällig. Erst danach kommt die Tilgung hinzu mit gleich bleibenden Raten. Die Zinssätze beginnen bei 2,74 Prozent für Laufzeiten zwischen vier und zehn Jahren. Dann sind die ersten ein oder zwei Jahre tilgungsfrei. Die Zinsbindung beträgt maximal fünf Jahre. Bei zehn Jahren Zinsbindung liegt der Effektivzins bei 2,90 Prozent. Am teuersten ist der Annuitätenkredit mit 21 bis 30 Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung. Da beträgt der Effektivzins 3,07 Prozent.
Endfälliges Darlehen: Hier sind während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen fällig. Wer sich dafür entscheidet, muss am Ende der Laufzeit den kompletten Kreditbetrag in einer Summe zurückzahlen. Hier beträgt der effektive Jahreszins 3,09 Prozent bei Laufzeiten von vier bis zehn Jahren und ebenso langer Zinsbindung.
Manchmal hilft auch schon ein Warnschild
Zu den nachrüstbaren, effektiven technischen Maßnahmen gehören abschließbare Fenstergriffe, einbruchhemmende Verglasung, ins Gebäude eingelassene Verankerungen für Türen und Fenster. Selbst eine Außenbeleuchtung mit Bewegungsmelder oder Warnschilder mit der Aufschrift „Wachsame Nachbarn“ oder „Vorsicht vor dem Hund“ nützen. Einbrecher testen ungern aus, ob ein Hund bellt oder ein Nachbar durch den Fensterspalt guckt.
Abschreckung und Sicherung: Die Mischung machts

Türsicherung. Ein Querriegel an der Haustür macht es Einbrechern deutlich schwerer, sich unberechtigt Zutritt zu verschaffen. © Adobe Stock / Dan Race
Optimal ist eine Mischung aus Abschreckung und Sicherung: abschließbare Fenstergriffe, Rahmensicherungen für Fenster und Terrassentüren gegen das Aufhebeln, Bandsicherungen für die Eingangstür. Manche Maßnahmen sind nicht teuer. Wer zum Beispiel nur einen Querriegel (siehe Test Türsicherungen) an der Tür nachrüstet, kommt oft schon mit 500 Euro aus.
Fachbetrieb muss Arbeit ausführen
Die KfW-Bank fördert die Investitionen in solche Maßnahmen nur, wenn sie die Arbeiten genehmigt hat, bevor ein Fachbetrieb damit beginnt. Die Reihenfolge ist wichtig: Zuerst den Antrag stellen, auf die Bestätigung warten, dann mit den Arbeiten starten. Sonst gibt es kein Geld. Der „Fachbetrieb“ muss kein Meisterbetrieb sein. Es muss sich um ein Unternehmen handeln, das in dem Bereich tätig ist – Laien dürfen es nicht sein.
Regionale Förderangebote nutzen
Auch einige Bundesländer und Städte fördern Investitionen in den Einbruchschutz. Die Stadt Heidelberg hat zum Beispiel mit der „Schlossprämie“ einen Fördertopf geschaffen, aus dem jede Privatperson bis zu 2 500 Euro für Sicherheitstechnik zu Hause erhalten kann. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert ebenfalls entsprechende Investitionen. Weitere Infos fasst die Internetseite k.einbruch.de/foerderung zusammen.
Kosten beim Finanzamt steuerlich geltend machen
Je nach persönlicher Situation kann der Steuerabzug sinnvoller sein als ein KfW-Kredit. Wer zum Beispiel mehr als die maximale Förderhöhe von 15 000 Euro bezahlt hat, kann die Kosten in der Steuererklärung aufführen: Bis zu 6 000 Euro lassen sich so als haushaltsnahe Dienstleistung angeben. Genau wie bei anderen Handwerkerleistungen werden 20 Prozent des Arbeitslohns, der Fahrt- und Maschinenkosten sowie die anteilige Umsatzsteuer erstattet, also bis zu 1 200 Euro. Ausgaben für Material zählen nicht mit. Weitere Infos dazu in unserem Special Haushaltsnahe Dienstleistungen. Deshalb sollten in der Handwerkerrechnung die Materialkosten einzeln stehen. Nur dann akzeptiert das Finanzamt die Steuererleichterung. Außerdem sollte der Auftraggeber per Überweisung bezahlen, so kann er die Ausgaben im Kontoauszug nachweisen.
Steuerabzug unter Umständen lohnender als Zuschuss
Es lohnt sich, vor dem Beantragen nachzurechnen: Bei besonders hohen Ausgaben ist eventuell ein Steuerabzug als außergewöhnliche Belastung möglich. Ob das infrage kommt, lässt sich nur im Einzelfall entscheiden.
-
- Einbrecher scheitern zunehmend beim Versuch, in Haus und Wohnung einzudringen. Der Grund: In Deutschland rüsten immer mehr Menschen ihr Heim auf – mit Tür- und...
-
- Die Stiftung Warentest hat 19 Nachrüstsicherungen für Wohnungstüren, Fenster, Terrassen- und Balkontüren geprüft, darunter Produkte von Abus, Burg-Wächter und Ikon...
-
- Wohnmobile sind auch bei Dieben beliebt. Wer den Camper richtig sichert, macht es Einbrechern aber schwer. Im Fall der Fälle helfen spezielle Inhaltsversicherungen.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Dieser Zuschuss kann laut KfW nicht mehr beantragt werden, da die Fördermittel bereits erschöpft sind!
Genau nach dieser Richtlinie habe ich die Förderung bei der KfW beantragt.(2x Erdgeschoßwohnungen)
Da mein Haus aber 3 WE hat, wurde der Antrag abgelehnt.
Begründung der KfW: Es sind nur bis zu 2 WE förderbar!
A.Tröger