Fühlt sich ein Wohnungseigentümer durch Knackgeräusche gestört, die von fehlerhaft verlegten Heizungsrohren in der Wohnung über ihm kommen, muss die Eigentümergemeinschaft das Problem lösen – nicht allein der Eigentümer, in dessen Wohnung die Rohre liegen. Im Estrich verlegte Heizungsrohre sind Gemeinschaftseigentum (Amtsgericht Würzburg, Az. 30 C 444/14).
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Wetten, dass der von Heizungsrohr-Dehnspannungen bei jedem Aufheizen der (i.d.R.) Gemeinschaftsheizungsanlage, im Winter oft auch nachts genervte Wohnungseigentümer oder - schlimmer noch - sein Mieter von Pontius zu Pilatus und am Ende zum Amtsrichter mit nachfolgendem Gutachter laufen muss, um diesbezüglich überhaupt an-"gehört" zu werden? Bei Fußbodenheizung würde eine Mängelbeseitigung besonders teuer, einschließlich längerer Unbewohnbarkeit zumindest des Zimmers, so dass sich rächt, wenn man sie als Sondereigentum selbst verlegt hat und seinen 'unteren' Wohnungsnachbarn nun subjektiv mehr als sich selbst mit den Geräuschen belästigt. Hoffentlich kann das Knacken oder Klopfen wenigstens punktgenau lokalisiert werden. Das ist nämlich bei Wohneinheiten mit unter Putz verlaufenden Heißwasserrohren selbst mit Stethoskop selten der Fall. Weshalb sich besonders eine "Gemeinschaft" bezüglich Kostentragungen für einzelne Andere immer ganz besonders schwer tut. . .