Fühlt sich ein Wohnungseigentümer durch Knackgeräusche gestört, die von fehlerhaft verlegten Heizungsrohren in der Wohnung über ihm kommen, muss die Eigentümergemeinschaft das Problem lösen – nicht allein der Eigentümer, in dessen Wohnung die Rohre liegen. Im Estrich verlegte Heizungsrohre sind Gemeinschaftseigentum (Amtsgericht Würzburg, Az. 30 C 444/14).