Wer eine gebrauchte Eigentumswohnung kauft, kann nicht erwarten, dass diese Wohnung völlig frei von Silberfischchen ist. Denn es ist nicht ungewöhnlich, dass in Wohnungen einige Silberfischchen vorhanden sind. Sie begründen deswegen auch keinen Mangel. Dies urteilte das Oberlandesgericht Hamm (Az. 22 U 64/16)
Im vorliegenden Fall hatte eine Klägerin auf Rückabwicklung des Kaufs einer Eigentumswohnung geklagt. In der ganzen Wohnung hätten sich Silberfische ausgebreitet, die trotz intensiver Bekämpfung, unter anderem durch Kammerjäger, nicht verschwanden. Die Klägerin behauptet, dass dieser massive Befall bereits beim Vertragsschluss und bei der Wohnungsübergabe vorgelegen habe. Das Gericht verneinte. Das Vorhandensein von Insekten in einer Wohnung begründe erst dann einen Mangel, wenn sich die Wohnung deswegen nicht mehr zum Wohnen eigne. Die Tiere gefährdeten nicht die Gesundheit.
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