Eigentums­wohnung Silber­fische sind kein Mangel

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Wer eine gebrauchte Eigentums­wohnung kauft, kann nicht erwarten, dass diese Wohnung völlig frei von Silber­fisch­chen ist. Denn es ist nicht ungewöhnlich, dass in Wohnungen einige Silber­fisch­chen vorhanden sind. Sie begründen deswegen auch keinen Mangel. Dies urteilte das Ober­landes­gericht Hamm (Az. 22 U 64/16)

Im vorliegenden Fall hatte eine Klägerin auf Rück­abwick­lung des Kaufs einer Eigentums­wohnung geklagt. In der ganzen Wohnung hätten sich Silber­fische ausgebreitet, die trotz intensiver Bekämpfung, unter anderem durch Kammerjäger, nicht verschwanden. Die Klägerin behauptet, dass dieser massive Befall bereits beim Vertrags­schluss und bei der Wohnungs­über­gabe vorgelegen habe. Das Gericht verneinte. Das Vorhandensein von Insekten in einer Wohnung begründe erst dann einen Mangel, wenn sich die Wohnung deswegen nicht mehr zum Wohnen eigne. Die Tiere gefähr­deten nicht die Gesundheit.

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