Die Eigentümergemeinschaft darf nicht beschließen, neue Kabel in den Wohnungen auf Putz zu verlegen. Für Maßnahmen im Sondereigentum benötigt sie die Zustimmung der Eigentümer. Ist die Verlegung auf Putz für den Kabelanschluss erforderlich, muss sie die Zustimmung notfalls einklagen (Amtsgericht Köln, Az. 204 C 116/14).
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