Ein Wohnungseigentümer kann den Beschluss der Eigentümergemeinschaft auch anfechten, wenn er selbst zugestimmt hat. Die Gemeinschaft hatte mit Stimme des Klägers beschlossen, einen Weg umzugestalten. Weil der Beschluss zu unbestimmt war, konnte er ihn trotzdem mit Erfolg anfechten (Landgericht Dortmund, Az. 11 S 232/12).
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