Wer für die Wohnungseingentümer-Gemeinschaft (WEG) als ehrenamtlicher Verwaltungsbeirat tätig ist, kann teure Fehler machen. Für den finanziellen Schaden muss er selbst gerade stehen – oder sein Versicherer. Sinnvoll ist daher eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
Tätigkeit oft ehrenamtlich
Gemeinschaften von Wohnungseigentümern müssen den Teil ihres Eigentums, der allen gehört, gemeinsam verwalten. Viele Eigentümergemeinschaften (WEG) beauftragen damit einen professionellen Verwalter. Häufig gibt es auch einen gewählten Beirat der Eigentümer. Nach dem WEG-Gesetz unterstützt der Beirat den Verwalter bei seinen Aufgaben. Oft übernehmen einzelne Eigentümer ehrenamtlich diese Aufgabe. Sie überprüfen Verträge, Rechnungen und Kontoauszüge oder sehen Angebote von Handwerkern durch , wenn eine Haussanierung ansteht.
„Immer wieder finanzielle Schäden“
„Immer wieder kommt es zu finanziellen Schäden, für die Beiräte dann geradestehen müssen“, sagt der Versicherungsmakler Ingo Cordts. Denn viele Fehler, die dem Verwalter vorgeworfen werden können, können auch einem Beirat vorgeworfen werden, wenn er im Auftrag der Eigentümergemeinschaft tätig ist. Ein Verwalter holt zum Beispiel ein Angebot für die Sanierung des Rohrsystems ein. Der Verwaltungsbeirat prüft dieses und gibt es frei. Später stellt sich heraus, dass das Angebot völlig überteuert war. Von einer anderen Firma hätten die gleichen Arbeiten mindestens in derselben Qualität und Zeit günstiger ausgeführt werden können.
Verwaltungsbeirat haftet
Der WEG ist damit ein finanzieller Schaden entstanden. Für diesen Schaden haftet der Verwaltungsbeirat, sofern im WEG-Vertrag kein Haftungsausschluss oder eine andere Regelung für fehlerhaftes Verhalten vereinbart ist. Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die für den Fehler des Beirats einspringt und die Kosten übernimmt, ist sinnvoll. Einige Haftpflichtversicherer bieten diesen Schutz an.
Versicherungsschutz ab zirka 70 Euro im Jahr
Der Beitrag für eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist abhängig von der Höhe der Deckungssumme. Den Schutz für einen Beirat pro WEG gibt es bei einer Deckungssumme von 100 000 Euro ab zirka 70 Euro im Jahr. Drei Beiräte zahlen etwa 120 bis 150 Euro im Jahr. Bei höheren Deckungssummen steigt der Beitrag.
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@kajubor: Im WEG-Vertrag kann geklärt werden, ob es einen Haftungsausschluss für den Beirat gibt, oder ob man eine andere Regelung für fehlerhaftes Verhalten vereinbaren möchte. Der Vertrag kann auch eine Regelung zur Kostenübernahme der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung treffen. Die WEG kann auch selbst eine Versicherung für die Beiräte abschließen. (maa)
können die Kosten für Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Verwaltungsbeirat von WEG auf die allg. Jahreskosten umgelegt werden ? Oder wer muß für die Kosten der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung aufkommen ??
Kann sich ein Verwaltungsbeirat einer WEG auch anders absichern ?
Fehler wie die Freigabe eines überteuerten Angebotes durch den Verwaltungsbeirat sind doch bei einer WEG schon durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abgedeckt.
Das einzige, was man aus meiner Sicht durch eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung gewinnt ist, dass der Verwaltungsbeirat auch dann abgesichert ist, wenn er ganz oder teilweise Aufgaben des Verwalters übernimmt.
Hallo,
ein Vergleich von Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen wäre gut. Schade, dass in diesem Beitrag kein Vergleich dabei war.