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Mitglieder des Verwaltungsbeirats einer Eigentümergemeinschaft üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich und damit unentgeltlich aus. Sie haben nur Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen, nicht aber auf Vergütung ihres Zeitaufwands.
Das Amtsgericht München erklärte den Beschluss einer Eigentümerversammlung für nichtig, jedem Beirat wegen eines hohen Verwaltungsaufwands 500 Euro im Jahr zu zahlen. Angemessen sei in der Regel eine Pauschale von 100 Euro (Az. 481 C 15463/16 WEG).