Mitglieder des Verwaltungsbeirats einer Eigentümergemeinschaft üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich und damit unentgeltlich aus. Sie haben nur Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen, nicht aber auf Vergütung ihres Zeitaufwands.
Das Amtsgericht München erklärte den Beschluss einer Eigentümerversammlung für nichtig, jedem Beirat wegen eines hohen Verwaltungsaufwands 500 Euro im Jahr zu zahlen. Angemessen sei in der Regel eine Pauschale von 100 Euro (Az. 481 C 15463/16 WEG).
-
- Seit den 80er-Jahren haben Gerichte sechsmal Nachbarschaftszoff rund um Gartenzwerge entschieden. Im Februar 2018 gab es nun einen siebten Fall. Das Amtsgericht...
-
- Wer eine Eigentumswohnung kauft, wird Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Hier lesen Sie, wie sie funktioniert worauf Sie als Wohnungskäufer achten sollten.
-
- Wenn die Teilungserklärung es vorsieht, müssen Eigentümer einer Wohnung allein für die Instandhaltung von Balkonen, Loggien und ähnlichem Gemeinschaftseigentum zahlen,...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.