Eigentümer­gemeinschaft 500 Euro pro Beirat sind zu viel

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Mitglieder des Verwaltungs­beirats einer Eigentümer­gemeinschaft üben ihre Tätig­keit ehren­amtlich und damit unentgeltlich aus. Sie haben nur Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen, nicht aber auf Vergütung ihres Zeit­aufwands.

Das Amts­gericht München erklärte den Beschluss einer Eigentümer­versamm­lung für nichtig, jedem Beirat wegen eines hohen Verwaltungs­aufwands 500 Euro im Jahr zu zahlen. Angemessen sei in der Regel eine Pauschale von 100 Euro (Az. 481 C 15463/16 WEG).

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