Eine Entschädigung, die ein Eigentümer erhält, weil sein Grundstück mit einer Hochspannungsleitung überspannt wird, ist steuerfrei. Der Bundesfinanzhof sah in der einmaligen Geldzahlung weder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung noch sonstige Einkünfte (BFH, Az. IX R 31/16). Im Streitfall schlossen die Eigentümer eines selbst bewohnten Hausgrundstücks eine Vereinbarung mit dem Netzbetreiber über den Bau einer Hochspannungsleitung, die genau über ihr Grundstück führen sollte. Hierfür zahlte der Netzbetreiber insgesamt rund 18 000 Euro. In ihrer Steuererklärung gaben die Eigentümer die Entschädigung nicht an. Durch eine Kontrollmitteilung für Betriebsprüfung erfuhr das Finanzamt von dem Vertrag und besteuerte in einem Änderungsbescheid daraufhin die Zahlung. Dagegen legten die Eigentümer Klage ein. Erst beim Bundesfinanzhof hatten sie Erfolg.
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