Pflicht. Wer sich von Verwandten, Nachbarn oder Freunden helfen lässt, muss diese innerhalb einer Woche nach Baubeginn bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) anmelden (Paragraf 2 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VII) – es sei denn, es handelt sich um eine reine Gefälligkeit von wenigen Stunden. Die Anmeldung ist auch online unter www.bgbau.de möglich.
Schutz. Über die BG Bau sind Bauhelfer gesetzlich unfallversichert. Verletzt sich ein Helfer auf der Baustelle oder dem Weg dahin, trägt sie unter anderem Kosten für Behandlung und Rehabilitation. Das gilt auch, wenn der Bauherr seine Helfer nicht anmeldet. Dann droht jedoch ein Bußgeld von bis zu 2 500 Euro.
Kosten. Der Bauherr ist verpflichtet, Beiträge zu zahlen: derzeit pro Helferstunde 2,07 bzw. 1,76 Euro (alte/neue Bundesländer) – insgesamt jedoch mindestens 100 Euro.
Ausnahme. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind der Bauherr selbst sowie sein Ehegatte beziehungsweise Lebenspartner. Sie können sich freiwillig bei der Berufsgenossenschaft Bau versichern, müssen dafür pro Person und Monat aber mehr als 500 Euro zahlen.
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