Eigen­leistungen am Bau

Unfall­versicherung: Bauhelfer anmelden

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Pflicht. Wer sich von Verwandten, Nach­barn oder Freunden helfen lässt, muss diese inner­halb einer Woche nach Baubeginn bei der Berufs­genossenschaft der Bauwirt­schaft (BG Bau) anmelden (Paragraf 2 Abs. 2 Sozialgesetz­buch VII) – es sei denn, es handelt sich um eine reine Gefäl­ligkeit von wenigen Stunden. Die Anmeldung ist auch online unter www.bgbau.de möglich.

Schutz. Über die BG Bau sind Bauhelfer gesetzlich unfall­versichert. Verletzt sich ein Helfer auf der Baustelle oder dem Weg dahin, trägt sie unter anderem Kosten für Behand­lung und Rehabilitation. Das gilt auch, wenn der Bauherr seine Helfer nicht anmeldet. Dann droht jedoch ein Bußgeld von bis zu 2 500 Euro.

Kosten. Der Bauherr ist verpflichtet, Beiträge zu zahlen: derzeit pro Helfer­stunde 2,07 bzw. 1,76 Euro (alte/neue Bundes­länder) – insgesamt jedoch mindestens 100 Euro.

Ausnahme. Vom Versicherungs­schutz ausgenommen sind der Bauherr selbst sowie sein Ehegatte beziehungs­weise Lebens­partner. Sie können sich freiwil­lig bei der Berufs­genossenschaft Bau versichern, müssen dafür pro Person und Monat aber mehr als 500 Euro zahlen.

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