Das kann passieren: Noch bevor er sein Traumhaus beziehen kann, entdeckt der Bauherr Mängel. Das kann ein beschädigtes Fenster sein, eine feuchte Wand, eine abgesackte Terrasse. Nun heißt es: Ruhe bewahren. Werden Mängel rechtzeitig erkannt und behoben, lässt sich der Schaden meist in Grenzen halten.
Dokumentieren. Der Bauherr sollte sofort seine Kamera zücken und die betroffene Stelle fotografieren. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Mangel überbaut wird. Noch besser ist es, den gesamten Bauablauf regelmäßig im Bild zu dokumentieren.
Begutachten lassen. Dann ist festzustellen, wer den Mangel verursacht hat: der Bauherr, der am Haus mitgearbeitet hat, oder eine beauftragte Firma. In jedem Fall sollte sich der Bauherr an seinen Vertragspartner wenden, etwa den Bauträger. Geht der Mangel auf die Arbeit einer Firma zurück, muss sie ihn auch beseitigen. In strittigen Fällen sollte der Bauherr einen Sachverständigen oder einen spezialisierten Rechtsanwalt einschalten. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollte er jedoch auch bereit sein, Kompromisse einzugehen und etwa einen Teil der Beseitigungskosten zu tragen.
Weitere Informationen. Welche Ansprüche Bauherren bei Mängeln haben und wie sie ihr Recht durchsetzen, verrät der neue Ratgeber der Stiftung Warentest: „Baupfusch“. Erhältlich im Internet unter www.test.de/shop und im Buchhandel. Er kostet 24,90 Euro.
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