Eigen­leistungen am Bau

Baumängel: Wer Schuld hat, zahlt

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Das kann passieren: Noch bevor er sein Traum­haus beziehen kann, entdeckt der Bauherr Mängel. Das kann ein beschädigtes Fenster sein, eine feuchte Wand, eine abge­sackte Terrasse. Nun heißt es: Ruhe bewahren. Werden Mängel recht­zeitig erkannt und behoben, lässt sich der Schaden meist in Grenzen halten.

Dokumentieren. Der Bauherr sollte sofort seine Kamera zücken und die betroffene Stelle fotografieren. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Mangel über­baut wird. Noch besser ist es, den gesamten Bauablauf regel­mäßig im Bild zu dokumentieren.

Begut­achten lassen. Dann ist fest­zustellen, wer den Mangel verursacht hat: der Bauherr, der am Haus mitgearbeitet hat, oder eine beauftragte Firma. In jedem Fall sollte sich der Bauherr an seinen Vertrags­partner wenden, etwa den Bauträger. Geht der Mangel auf die Arbeit einer Firma zurück, muss sie ihn auch beseitigen. In strittigen Fällen sollte der Bauherr einen Sach­verständigen oder einen spezialisierten Rechts­anwalt einschalten. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollte er jedoch auch bereit sein, Kompromisse einzugehen und etwa einen Teil der Beseitigungs­kosten zu tragen.

Weitere Informationen. Welche Ansprüche Bauherren bei Mängeln haben und wie sie ihr Recht durch­setzen, verrät der neue Ratgeber der Stiftung Warentest: „Baupfusch“. Erhältlich im Internet unter www.test.de/shop und im Buch­handel. Er kostet 24,90 Euro.

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