Riester-Vertrag. Nutzen Sie Ihr Riester-Vermögen für Ihr Eigenheim. Ab dem kommenden Jahr soll es möglich sein, dass Sie das Gesparte aus einem Riester-Vertrag jederzeit für die Tilgung Ihres Immobilienkredits verwenden können. Schon heute dürfen Sie Ihr Riester-Vermögen zu Beginn Ihrer Immobilienfinanzierung als Eigenkapital einsetzen.
Entnahme. Bei Riester-Banksparplänen ist eine Entnahme problemlos. Bei Rentenversicherungen und Fondssparplänen sollten Sie vor der Entnahme prüfen, ob nicht zu große Verluste entstehen. Sonst können Sie künftig noch warten und zum Beispiel das Fondsvermögen erst dann zur Tilgung einsetzen, wenn der Fonds die Verluste aufgeholt hat.
Riester-Darlehen. Ihr neues Eigenheim sollten Sie mit einem Riester-Darlehen finanzieren und die Förderung künftig allein dafür nutzen. Falls Sie schon einen Riester-Vertrag haben, stoppen Sie die Einzahlungen dafür.
Angebote. Holen Sie sich Angebote für Riester-Darlehen bei Banken, Kreditvermittlern und Bausparkassen ein. Wie Sie am günstigsten zu einem Riester-Darlehen kommen, finden Sie online unter www.test.de/thema/eigenheimfoerderung.
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- Trotz hoher staatlicher Förderung sorgt Riester bei vielen Sparenden für Frust. Die Stiftung Warentest erklärt, ob ein Abschluss jetzt überhaupt noch sinnvoll ist.
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- Sparer mit Riester-Vertrag müssen am Ende entscheiden, wie sie ihr Kapital in der Auszahlphase nutzen möchten. Eine klassische Rente ist nicht immer die beste Option.
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- Eine Riester-Fondspolice ist nur so gut, wie die Fonds darin. Der Riester-Optimierer der Stiftung Warentest zeigt, mit welchen Fonds Sie mehr aus Ihrer Police rausholen.
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Unter dem nachfolgenden Link können Sie das neue Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz(AltVerbgG) einsehen:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__92a.html
Die Neuregelungen gelten ab 2014. (dda)
Hallo.
Mit Interesse habe ich Ihren seinerzeit Ihren Artikel gelesen.
Mich interessiert, ob es zwischenzeitlich Neuigkeiten zum
im Betreff genanntem Thema gibt.
Wird die jederzeitige Hypothekentilgung mit Hilfe beispielsweise eines Riester Banksparplans demnächst möglich sein?
MfG
Zumindest früher gab es mal das Risiko der sofortigen Wohnriesterrückzahlungspflicht, wenn sich die beiden Kreditnehmer scheiden ließen und das Haus verkaufen mussten.
In Ihren Testberichten zur Immobilienfinanzierung wird zwar Wohnriester empfohlen, aber auf dieses Risiko nicht eingegangen.
Gibt es dieses Risiko nicht mehr?
@cjzukunft: Über den Antrag auf Entnahme von Altersvorsorgevermögen entscheidet die Zentrale Zulagenstelle (ZfA) und nicht der Anbieter. Nach derzeitiger Rechtslage müsste die ZfA den Antrag aber ablehnen, weil eine Entnahme zur Schuldentilgung erst zu Beginn der Auszahlungsphase zulässig ist. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Entnahme zur Schuldentilgung künftig bei selbstgenutzten Immobilien jederzeit möglich sein. Das gilt dann aber erst mit Inkrafttreten des Gesetzes. Wann das sein wird, können wir noch nicht sagen, werden aber mit Sicherheit darüber berichten. (PH)
Vielen Dank für Ihren Kommentar. Allerdings könnte ein Missverständnis vorliegen. Wir haben den Riester-Fondssparplan bei der Cosmosdirekt. Dieses angesparte Rieser-Guthaben bei der Cosmosdirekt möchten wir zur Sondertilgung eines KfW-Förderdarlehens für ein selbst genutztes Eigenheim nutzen; dieses Darlehen, aufgenommen 2008, lässt die Sondertilgung in jedem Fall zu. Daher nochmal die Frage: Darf Cosmosdirekt die Überweisung des Riesterguthabens an die KfW verweigern, wenn das Riestergesetz so wie von Ihnen beschrieben den Vermittlungsausschuss passiert hat (und natürlich die anderen rechtlichen Voraussetzungen laut Gesetz eingehalten sind)?
Vielen Dank!