Unser Rat
Riester-Vertrag. Nutzen Sie Ihr Riester-Vermögen für Ihr Eigenheim. Ab dem kommenden Jahr soll es möglich sein, dass Sie das Gesparte aus einem Riester-Vertrag jederzeit für die Tilgung Ihres Immobilienkredits verwenden können. Schon heute dürfen Sie Ihr Riester-Vermögen zu Beginn Ihrer Immobilienfinanzierung als Eigenkapital einsetzen.
Entnahme. Bei Riester-Banksparplänen ist eine Entnahme problemlos. Bei Rentenversicherungen und Fondssparplänen sollten Sie vor der Entnahme prüfen, ob nicht zu große Verluste entstehen. Sonst können Sie künftig noch warten und zum Beispiel das Fondsvermögen erst dann zur Tilgung einsetzen, wenn der Fonds die Verluste aufgeholt hat.
Riester-Darlehen. Ihr neues Eigenheim sollten Sie mit einem Riester-Darlehen finanzieren und die Förderung künftig allein dafür nutzen. Falls Sie schon einen Riester-Vertrag haben, stoppen Sie die Einzahlungen dafür.
Angebote. Holen Sie sich Angebote für Riester-Darlehen bei Banken, Kreditvermittlern und Bausparkassen ein. Wie Sie am günstigsten zu einem Riester-Darlehen kommen, finden Sie online unter www.test.de/thema/eigenheimfoerderung.