Eigenheimrente: Förderung kompakt

Wohn-Riester. Die Förderung besteht aus zwei Teilen: Riester-Sparer dürfen ihr Guthaben als Eigenkapital für den Bau oder Kauf der eigenen vier Wände und künftig auch jederzeit für die Entschuldung einsetzen. Außerdem erhalten sie für die Tilgung eines zertifizierten Riester-Darlehens die gleichen Zulagen und Steuervorteile wie für einen herkömmlichen Riester-Sparvertrag.
Zulagen. Für die Tilgung gibt es 154 Euro Grundzulage im Jahr plus 185 Euro für jedes Kind (300 Euro für ab 2008 geborene Kinder). Dafür müssen Kreditnehmer mindestens 4 Prozent ihres Bruttojahreseinkommens abzüglich der Zulagen in die Tilgung stecken. Zusammen mit den Zulagen müssen es aber nicht mehr als 2 100 Euro im Jahr sein.
Steuervorteile. Eine jährliche Tilgung bis 2 100 Euro (Ehepaare bis zu 4 200 Euro) ist als Sonderausgabe steuerlich absetzbar. Beträgt der Steuersatz 35 Prozent, ergibt das eine Ersparnis bis zu 735 Euro (Ehepaare bis zu 1 470 Euro) im Jahr. Davon zieht das Finanzamt aber die Zulagen ab.
Besteuerung. Die geförderte Tilgung und die für die Immobilie entnommenen Riester-Beträge werden auf einem Wohnförderkonto erfasst, das mit 2 Prozent – ab 2013 voraussichtlich mit 1 Prozent – verzinst wird. Im Alter ist die Summe zu versteuern. Der Hauseigentümer kann das Konto in jährlichen Raten bis zum 85. Lebensjahr versteuern. Oder er löst das Konto auf einmal auf. Dann muss er nur 70 Prozent des Kontostands versteuern.