Widerspruch: So können sich Mieter wehren
Widerspruch. Bei einer Eigenbedarfskündigung haben Mieter bis zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist Zeit zu widersprechen. Das hat Erfolg, wenn die Kündigung eine besondere Härte darstellt: bei Krankheit, hohem Alter, langer Mietzeit, Schwangerschaft oder wenn der Mieter gerade im Prüfungsstress steckt. Auch wenn Wohnungsnot herrscht und Ersatz nicht zu finden ist, kann das ein Grund sein.
Beispiel. Eine 83-Jährige, die seit 37 Jahren in ihrer Wohnung lebte, durfte weiter dort bleiben (Amtsgericht Hamburg-Bergedorf, 410 C 102/02).
Abfindung. Geht die Sache vor Gericht, dürfen Mieter bis zum Ende des Verfahrens in der Wohnung bleiben. Das kann Jahre dauern. Häufig einigen sich dann Vermieter und Mieter auf eine Abfindung, wenn der Mieter auszieht.
Frist. Ist die Kündigung rechtens, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen: mindestens drei Monate, ab fünf Jahren Mietdauer sechs Monate, ab acht Jahren neun Monate. Nach dem Auszug sollten Mieter kontrollieren, ob der Vermieter tatsächlich einzieht oder der Eigenbedarf nur vorgetäuscht war.