Eigenbedarf Mieter muss wegen Hausmeister nicht raus

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Der Wunsch eines Vermieters, eine Wohnung an den neuen Hausmeister zu vergeben, reicht nicht für eine Kündigung der Altmieter aus. Es muss betriebliche Gründe geben, die eine Nutzung gerade dieser Wohnung notwendig machen, entschied der Bundes­gerichts­hof (Az. VIII ZR 44/16). Das ist nicht der Fall, wenn der Hausmeister mehrere Immobilien des Vermieters betreuen soll und ohnehin schon in der Nähe eines der Häuser wohnt.

Hat der Vermieter den Bedarf nur vorgetäuscht, können die Exmieter Schaden­ersatz für Umzugs­kosten und erhöhte Mieten verlangen. Im Streitfall war der Hausmeister nicht in die gekündigte Wohnung einge­zogen. Angeblich sei ihm das Treppen­steigen zu beschwerlich gewesen. Den Sinneswandel hielten die Richter für unglaubwürdig.

Tipp: Mehr Informationen zum Thema Kündigung wegen Eigenbedarf lesen Sie in unserem Special Eigenbedarf.

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