In Deutschland kümmern sich zurzeit sehr viele Ehrenamtliche um Flüchtlinge. Viele Bundesländer würdigen dieses Engagement mit einer Ehrenamtskarte. Mit der kostenlosen Karte erhalten Ehrenamtliche Vergünstigungen in Kultur- und Freizeiteinrichtungen im jeweiligen Bundesland, etwa ermäßigten Eintritt in Kinos oder Rabatte beim Einkauf.
Interessierte müssen einen Antrag stellen. Das Formular gibt es meist im Internet ihrer Kommune oder Stadtverwaltung. Die Bedingungen für den Erhalt der Karte sind je nach Bundesland unterschiedlich. Häufig wird gefordert, dass der Ehrenamtler sich rund 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr engagiert, beispielsweise in einem Verein oder einer sozialen Einrichtung, und kein Geld dafür erhält. Die Ehrenamtskarte ist nicht übertragbar und in der Regel zwei Jahre gültig. Nachdem sie abgelaufen ist, kann sie neu beantragt werden. Inhaber einer Karte in Nordrhein-Westfalen beispielsweise können mithilfe der App „Ehrensache.NRW“ die angebotenen Vergünstigungen mobil einsehen.
Tipp: Einen Wegweiser für freiwillige Helfer finden Sie in unserem Special Hilfe für Flüchtlinge. Darin erklären wir unter anderem, was Hilfswillige in (versicherungs)rechtlicher Hinsicht wissen sollten, welche Steuervergünstigungen es für ehrenamtliches Engagement gibt – und wie sich Helfer weiterbilden können.