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Rund 23 Millionen Menschen engagieren sich ehrenamtlich. Den einen oder anderen Ehrenamtlichen beschleicht aber die Sorge: Stimmt die Absicherung, wenn während der Amtsausübung etwas passiert? Michael Nischalke, Projektleiter bei der Stiftung Warentest, beantwortet wichtige Fragen zum Versicherungsschutz.
Viele engagieren sich in Sportvereinen, Kirchengemeinden, Umwelt- oder Flüchtlingsinitiativen. Wie sind Ehrenamtliche versichert?
Nischalke: Wer sich ehrenamtlich engagiert, ist in der Regel bei Unfall und gegen Schadenersatzansprüche versichert. Um von einem Ehrenamt sprechen zu können, müssen jedoch fünf Merkmale erfüllt sein: Die Tätigkeit ist freiwillig und unentgeltlich, wird kontinuierlich und auf organisierte Weise ausgeübt und kommt anderen zugute.
Wer zahlt, wenn Ehrenamtliche einen Unfall haben?
Nischalke: Manche Bundesländer haben in der gesetzlichen Unfallversicherung den versicherten Personenkreis auf ehrenamtlich Engagierte erweitert. Andere Bundesländer haben eine Sammel-Unfallversicherung abgeschlossen. Der Schutz greift bei Unfallschäden, die sich während der ehrenamtlichen Tätigkeit sowie auf dem Hin- oder Rückweg vom Wohnort zu Einsatzstellen ereignen.
Empfehlen Sie eine private Unfallversicherung?
Nischalke: Eine gute private Unfallversicherung ist sinnvoll, um die finanziellen Folgen dauerhafter Gesundheitsschäden abzusichern. Sie springt ein, wenn ein Unfall in der Freizeit, beim Ehrenamt oder im Job passiert. Die Leistungen sind in der Regel höher als bei gesetzlichem Schutz. Ist jemand durch den Unfall auf Dauer in seiner körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt, zahlen die gesetzlichen Unfallversicherungen erst eine Rente, wenn die Erwerbsfähigkeit um 20 Prozent gemindert ist. Eine private Unfallversicherung zahlt dagegen oft schon beim kleinsten messbaren Invaliditätsgrad eine Leistung. Auf test.de finden Sie übrigens auch einen Test privater Unfallversicherungen.
Wer zahlt, wenn jemand im Ehrenamt eine andere Person aus Versehen verletzt oder Sachen beschädigt?
Nischalke: Eine gesetzliche Haftpflichtversicherung für das Ehrenamt gibt es nicht. Zunächst kommt es darauf an, ob jemand für eine Organisation oder einen Verein arbeitet. Der Träger ist dann in der Pflicht und kommt für den Schaden auf, den ein Ehrenamtlicher anrichtet. Im Zweifel sollten Ehrenamtliche nachfragen, ob ihr Verein sie privat haftpflichtversichert hat. Darüber hinaus haben die Bundesländer für Ehrenamtliche, die ohne Träger im Hintergrund tätig sind, eine Sammel-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Der Schutz ist je nach Land unterschiedlich ausgestaltet. Die Versicherung springt zum Beispiel für Aktive in Anwohner- und Bürgerinitiativen oder selbst organisierte Flüchtlingshelfer ein.
Hilft auch eine private Haftpflichtversicherung?
Nischalke: Ja, in vielen Tarifen sind Ehrenamtliche über ihre eigene Haftpflichtversicherung geschützt. Leitende Ämter und verantwortliche Tätigkeiten sind meistens vom Schutz ausgenommen. Die Abgrenzung zwischen verantwortlicher und nichtverantwortlicher Tätigkeit ist jedoch nicht klar definiert. Welche Policen gut sind, zeigt unser Test von Haftpflichtversicherungen.
Tipp: Wenn Sie noch Fragen zur Unfallversicherung beim Ehrenamt haben, können Sie sich an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wenden, das Sie unter der Telefonnummer 0 30/2 21 91 10 02 erreichen.
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@marsfisch: Der gesetzliche Unfallschutz für im Ehrenamt Tätige wurde ab dem Jahr 2005 verbessert. Versichert ist, wer sich in Vereinen oder Verbänden im Auftrag oder mit Einwilligung von Kommunen ehrenamtlich engagiert, unabhängig davon, ob dies direkt für die Kommune geschieht oder mittelbar als Vereinsmitglied. Die Ehrenamtlichen sind jedoch nur während ihrer Ehrenamtstätigkeit versichert. Für Vereinstätigkeit, die nicht der Allgemeinheit dient, gilt das nicht. Vorstandsmitglieder sind nicht automatisch unfallversichert. Sie können sich bei der Berufsgenossenschaft selbst anmelden. Zuständig ist in der Regel die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft.
Tipp: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (www.bmas.de) hat in Zusammenarbeit mit den Versicherungsträgern ein Infoblatt und eine Broschüre zum Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt herausgegeben, zu finden unter dem Titel "Zu Ihrer Sicherheit - Unfallversichert im freiwilligen Engagement". (PH)
Bei einem Unfall in Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einem eingetragenen Verein (e.V.) kommen meines Wissens nur die gewählten Mandatsträger in den Genuss des gesetzlichen Unfallfallversicherungsschutzes. Für nicht gewählte Personen, also Vereinsmitglieder die keine Leitungsfunktion ausüben, gilt dies nicht.
Also eine Haftpflichtversicherung hat jeder bzw.sollte jeder haben. Sie gehört zu den preisgünstigsten und gleichzeitig wichtigsten Versicherungen. Als Ehrenamtlicher braucht mich dann schon mal nicht zu interessieren, ob und wie irgend jemand anderes (Träger, Land, Gemeind) eine Versicherung für mich abgeschlossen hat. Punkt abgehakt. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung und auch vieler Gruppenversicherungen sind stark eingeschränkt und im Ernstfall kaum der Rede wert. Und auch hier haben sehr viele Menschen eh bereits eine private Unfallversicherung. Also (meistens) auch dieser Punkt abgehakt. Ich bin ehrenamtlich tätig. Und mich persönlich interessiert es nicht die Bohne, ob irgend jemand anderes mich versichert hat. Das habe ich selbst getan und weiß, was ich habe.