
Rund 23 Millionen Menschen engagieren sich ehrenamtlich. Den einen oder anderen Ehrenamtlichen beschleicht aber die Sorge: Stimmt die Absicherung, wenn während der Amtsausübung etwas passiert? Michael Nischalke, Projektleiter bei der Stiftung Warentest, beantwortet wichtige Fragen zum Versicherungsschutz.
Viele engagieren sich in Sportvereinen, Kirchengemeinden, Umwelt- oder Flüchtlingsinitiativen. Wie sind Ehrenamtliche versichert?
Nischalke: Wer sich ehrenamtlich engagiert, ist in der Regel bei Unfall und gegen Schadenersatzansprüche versichert. Um von einem Ehrenamt sprechen zu können, müssen jedoch fünf Merkmale erfüllt sein: Die Tätigkeit ist freiwillig und unentgeltlich, wird kontinuierlich und auf organisierte Weise ausgeübt und kommt anderen zugute.
Wer zahlt, wenn Ehrenamtliche einen Unfall haben?
Nischalke: Manche Bundesländer haben in der gesetzlichen Unfallversicherung den versicherten Personenkreis auf ehrenamtlich Engagierte erweitert. Andere Bundesländer haben eine Sammel-Unfallversicherung abgeschlossen. Der Schutz greift bei Unfallschäden, die sich während der ehrenamtlichen Tätigkeit sowie auf dem Hin- oder Rückweg vom Wohnort zu Einsatzstellen ereignen.
Empfehlen Sie eine private Unfallversicherung?
Nischalke: Eine gute private Unfallversicherung ist sinnvoll, um die finanziellen Folgen dauerhafter Gesundheitsschäden abzusichern. Sie springt ein, wenn ein Unfall in der Freizeit, beim Ehrenamt oder im Job passiert. Die Leistungen sind in der Regel höher als bei gesetzlichem Schutz. Ist jemand durch den Unfall auf Dauer in seiner körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt, zahlen die gesetzlichen Unfallversicherungen erst eine Rente, wenn die Erwerbsfähigkeit um 20 Prozent gemindert ist. Eine private Unfallversicherung zahlt dagegen oft schon beim kleinsten messbaren Invaliditätsgrad eine Leistung. Auf test.de finden Sie übrigens auch einen Test privater Unfallversicherungen.
Wer zahlt, wenn jemand im Ehrenamt eine andere Person aus Versehen verletzt oder Sachen beschädigt?
Nischalke: Eine gesetzliche Haftpflichtversicherung für das Ehrenamt gibt es nicht. Zunächst kommt es darauf an, ob jemand für eine Organisation oder einen Verein arbeitet. Der Träger ist dann in der Pflicht und kommt für den Schaden auf, den ein Ehrenamtlicher anrichtet. Im Zweifel sollten Ehrenamtliche nachfragen, ob ihr Verein sie privat haftpflichtversichert hat. Darüber hinaus haben die Bundesländer für Ehrenamtliche, die ohne Träger im Hintergrund tätig sind, eine Sammel-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Der Schutz ist je nach Land unterschiedlich ausgestaltet. Die Versicherung springt zum Beispiel für Aktive in Anwohner- und Bürgerinitiativen oder selbst organisierte Flüchtlingshelfer ein.
Hilft auch eine private Haftpflichtversicherung?
Nischalke: Ja, in vielen Tarifen sind Ehrenamtliche über ihre eigene Haftpflichtversicherung geschützt. Leitende Ämter und verantwortliche Tätigkeiten sind meistens vom Schutz ausgenommen. Die Abgrenzung zwischen verantwortlicher und nichtverantwortlicher Tätigkeit ist jedoch nicht klar definiert. Welche Policen gut sind, zeigt unser Test von Haftpflichtversicherungen.
Tipp: Wenn Sie noch Fragen zur Unfallversicherung beim Ehrenamt haben, können Sie sich an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wenden, das Sie unter der Telefonnummer 0 30/2 21 91 10 02 erreichen.