Ehren­amt Wie Ehren­amtliche abge­sichert sind

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Ehren­amt - Wie Ehren­amtliche abge­sichert sind

© Stiftung Warentest

Rund 23 Millionen Menschen engagieren sich ehren­amtlich. Den einen oder anderen Ehren­amtlichen beschleicht aber die Sorge: Stimmt die Absicherung, wenn während der Amts­aus­übung etwas passiert? Michael Nischalke, Projektleiter bei der Stiftung Warentest, beant­wortet wichtige Fragen zum Versicherungs­schutz.

Viele engagieren sich in Sport­ver­einen, Kirchen­gemeinden, Umwelt- oder Flücht­lings­initiativen. Wie sind Ehren­amtliche versichert?

Nischalke: Wer sich ehren­amtlich engagiert, ist in der Regel bei Unfall und gegen Schaden­ersatz­ansprüche versichert. Um von einem Ehren­amt sprechen zu können, müssen jedoch fünf Merkmale erfüllt sein: Die Tätig­keit ist freiwil­lig und unentgeltlich, wird kontinuierlich und auf organisierte Weise ausgeübt und kommt anderen zugute.

Wer zahlt, wenn Ehren­amtliche einen Unfall haben?

Nischalke: Manche Bundes­länder haben in der gesetzlichen Unfall­versicherung den versicherten Personen­kreis auf ehren­amtlich Engagierte erweitert. Andere Bundes­länder haben eine Sammel-Unfall­versicherung abge­schlossen. Der Schutz greift bei Unfall­schäden, die sich während der ehren­amtlichen Tätig­keit sowie auf dem Hin- oder Rückweg vom Wohn­ort zu Einsatz­stellen ereignen.

Empfehlen Sie eine private Unfall­versicherung?

Nischalke: Eine gute private Unfall­versicherung ist sinn­voll, um die finanziellen Folgen dauer­hafter Gesund­heits­schäden abzu­sichern. Sie springt ein, wenn ein Unfall in der Frei­zeit, beim Ehren­amt oder im Job passiert. Die Leistungen sind in der Regel höher als bei gesetzlichem Schutz. Ist jemand durch den Unfall auf Dauer in seiner körperlichen oder geistigen Leistungs­fähig­keit beein­trächtigt, zahlen die gesetzlichen Unfall­versicherungen erst eine Rente, wenn die Erwerbs­fähig­keit um 20 Prozent gemindert ist. Eine private Unfall­versicherung zahlt dagegen oft schon beim kleinsten mess­baren Invaliditäts­grad eine Leistung. Auf test.de finden Sie übrigens auch einen Test privater Unfallversicherungen.

Wer zahlt, wenn jemand im Ehren­amt eine andere Person aus Versehen verletzt oder Sachen beschädigt?

Nischalke: Eine gesetzliche Haft­pflicht­versicherung für das Ehren­amt gibt es nicht. Zunächst kommt es darauf an, ob jemand für eine Organisation oder einen Verein arbeitet. Der Träger ist dann in der Pflicht und kommt für den Schaden auf, den ein Ehren­amtlicher anrichtet. Im Zweifel sollten Ehren­amtliche nach­fragen, ob ihr Verein sie privat haft­pflicht­versichert hat. Darüber hinaus haben die Bundes­länder für Ehren­amtliche, die ohne Träger im Hintergrund tätig sind, eine Sammel-Haft­pflicht­versicherung abge­schlossen. Der Schutz ist je nach Land unterschiedlich ausgestaltet. Die Versicherung springt zum Beispiel für Aktive in Anwohner- und Bürger­initiativen oder selbst organisierte Flücht­lings­helfer ein.

Hilft auch eine private Haft­pflicht­versicherung?

Nischalke: Ja, in vielen Tarifen sind Ehren­amtliche über ihre eigene Haft­pflicht­versicherung geschützt. Leitende Ämter und verantwort­liche Tätig­keiten sind meistens vom Schutz ausgenommen. Die Abgrenzung zwischen verantwort­licher und nicht­ver­antwort­licher Tätig­keit ist jedoch nicht klar definiert. Welche Policen gut sind, zeigt unser Test von Haftpflichtversicherungen.

Tipp: Wenn Sie noch Fragen zur Unfall­versicherung beim Ehren­amt haben, können Sie sich an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wenden, das Sie unter der Telefon­nummer 0 30/2 21 91 10 02 erreichen.

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 17.05.2016 um 13:30 Uhr
    Ausschlüsse beachten

    @marsfisch: Der gesetzliche Unfallschutz für im Ehrenamt Tätige wurde ab dem Jahr 2005 verbessert. Versichert ist, wer sich in Vereinen oder Verbänden im Auftrag oder mit Einwilligung von Kommunen ehrenamtlich engagiert, unabhängig davon, ob dies direkt für die Kommune geschieht oder mittelbar als Vereinsmitglied. Die Ehrenamtlichen sind jedoch nur während ihrer Ehrenamtstätigkeit versichert. Für Vereinstätigkeit, die nicht der Allgemeinheit dient, gilt das nicht. Vorstandsmitglieder sind nicht automatisch unfallversichert. Sie können sich bei der Berufsgenossenschaft selbst anmelden. Zuständig ist in der Regel die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft.
    Tipp: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (www.bmas.de) hat in Zusammenarbeit mit den Versicherungsträgern ein Infoblatt und eine Broschüre zum Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt herausgegeben, zu finden unter dem Titel "Zu Ihrer Sicherheit - Unfallversichert im freiwilligen Engagement". (PH)

  • marsfisch am 16.05.2016 um 20:27 Uhr
    Ausschlüsse beachten!

    Bei einem Unfall in Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einem eingetragenen Verein (e.V.) kommen meines Wissens nur die gewählten Mandatsträger in den Genuss des gesetzlichen Unfallfallversicherungsschutzes. Für nicht gewählte Personen, also Vereinsmitglieder die keine Leitungsfunktion ausüben, gilt dies nicht.

  • Gelöschter Nutzer am 15.05.2016 um 15:10 Uhr
    Lieber selbst

    Also eine Haftpflichtversicherung hat jeder bzw.sollte jeder haben. Sie gehört zu den preisgünstigsten und gleichzeitig wichtigsten Versicherungen. Als Ehrenamtlicher braucht mich dann schon mal nicht zu interessieren, ob und wie irgend jemand anderes (Träger, Land, Gemeind) eine Versicherung für mich abgeschlossen hat. Punkt abgehakt. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung und auch vieler Gruppenversicherungen sind stark eingeschränkt und im Ernstfall kaum der Rede wert. Und auch hier haben sehr viele Menschen eh bereits eine private Unfallversicherung. Also (meistens) auch dieser Punkt abgehakt. Ich bin ehrenamtlich tätig. Und mich persönlich interessiert es nicht die Bohne, ob irgend jemand anderes mich versichert hat. Das habe ich selbst getan und weiß, was ich habe.