Unser Rat
Schäden. Passiert Ihnen bei Ihrer ehrenamtlichen Arbeit ein Unglück, weil Sie kurz nicht aufgepasst haben, muss Ihr Verein Sie von der Haftung für den Schaden freistellen. Solange Sie nur leicht fahrlässig gehandelt haben, sind Sie aus dem Schneider. Kommen Sie selbst zu Schaden, greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie müssen nur dann für einen Schaden durch Ihre ehrenamtliche Tätigkeit geradestehen, wenn Sie ihn ganz bewusst mit Vorsatz angerichtet haben oder wenn etwas passiert ist, weil Sie grob fahrlässig gehandelt haben.
Steuerfreibeträge. Ihr Verein darf seit 2013 nebenberuflich tätigen Sportlehrern, Trainern, Erziehern und Betreuern 2 400 Euro im Jahr als Übungsleiterpauschale auszahlen, ohne dass Steuern und Sozialabgaben fällig werden. Der Ehrenamtsfreibetrag beträgt jetzt 720 Euro pro Jahr.
Veranstaltungen. Ihr Sportverein darf jetzt mit Wettkämpfen, Sportreisen und Kursen mehr Geld einnehmen, zum Beispiel für Eintritt und Teilnahme. Solche Umsätze bleiben unter 45 000 Euro im Jahr steuerfrei.