Schäden. Passiert Ihnen bei Ihrer ehrenamtlichen Arbeit ein Unglück, weil Sie kurz nicht aufgepasst haben, muss Ihr Verein Sie von der Haftung für den Schaden freistellen. Solange Sie nur leicht fahrlässig gehandelt haben, sind Sie aus dem Schneider. Kommen Sie selbst zu Schaden, greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie müssen nur dann für einen Schaden durch Ihre ehrenamtliche Tätigkeit geradestehen, wenn Sie ihn ganz bewusst mit Vorsatz angerichtet haben oder wenn etwas passiert ist, weil Sie grob fahrlässig gehandelt haben.
Steuerfreibeträge. Ihr Verein darf seit 2013 nebenberuflich tätigen Sportlehrern, Trainern, Erziehern und Betreuern 2 400 Euro im Jahr als Übungsleiterpauschale auszahlen, ohne dass Steuern und Sozialabgaben fällig werden. Der Ehrenamtsfreibetrag beträgt jetzt 720 Euro pro Jahr.
Veranstaltungen. Ihr Sportverein darf jetzt mit Wettkämpfen, Sportreisen und Kursen mehr Geld einnehmen, zum Beispiel für Eintritt und Teilnahme. Solche Umsätze bleiben unter 45 000 Euro im Jahr steuerfrei.
-
- Welche Hilfe ist aktuell gefragt und warum? test.de beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die humanitäre Hilfe im Ukraine-Krieg.
-
- Mit einem Potpourri aus Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer, Kinderbetreuung, Unterhalt und Spenden lassen sich Steuern sparen. So machen Sie diese Posten geltend.
-
- Gemeinnützig Engagierte profitieren von Steuerfreibeträgen. Wir liefern Tipps für Jobs und Versicherung: So nutzen Sie die Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale richtig!
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Kommentar vom Autor gelöscht.
Der Artikel hätte ruhig kostenfrei sein dürfen. Er betrifft schließlich die Menschen die sich zum Wohle anderer engagieren!