
Partnerschaft. Ist sie sehr fest, stoppt das Geld vom Exmann.
Wer nach der Scheidung fest mit einem neuen Partner zusammenlebt, kann keinen Trennungsunterhalt vom Ex-Ehepartner mehr verlangen. Voraussetzung ist, dass es sich nicht um eine vorübergehende Affäre handelt, sondern um eine „verfestigte Lebensgemeinschaft“. Die meisten Gerichte sehen eine solche feste Gemeinschaft, wenn die Partnerschaft mindestens zwei Jahre dauert.
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts OIdenburg kann es aber auch schneller gehen: Im Streitfall war eine geschiedene Frau seit einem Jahr mit ihrem neuen Freund zusammen. Sie hatten gemeinsame Urlaube verbracht und waren auch nach außen hin als Paar aufgetreten, zum Beispiel bei Familienfeiern. Der kleine Sohn nannte den neuen Partner seiner Mutter sogar „Papa“.
Als sie nun bei ihm einzog, fanden die Richter es nicht mehr zumutbar, dass der Exmann weiter Unterhalt zahlen sollte. Er durfte die Überweisungen stoppen (Az. 4 UF 78/16).