
© iStockphoto
Werden auf Ebay Autofelgen als „passend für Mercedes W207“ verkauft, müssen sie nicht nur passen, sondern auch offiziell zulässig sein.
Ein Autobesitzer hatte nach dem Kauf festgestellt, dass der Felgensatz sich problemlos montieren ließ, aber erst nach einer zulassungsrechtlichen Prüfung gefahren werden darf. Der Händler lehnte es ab, die Felgen zurückzunehmen und verwies auf die Vertragsklausel „Verkauf unter Ausschluss der Gewährleistung“. Dieser Ausschluss griff nicht, urteilte das Amtsgericht München. Unter „passend“ darf ein Durchschnittskunde verstehen, dass die Felgen nicht nur technisch passen, sondern auch ohne Weiteres – vor allem ohne besondere Zulassung – gefahren werden dürfen (Az. 242 C 5795/17).