
Aktiviert ein Verkäufer bei Ebay statt der gewollten Auktion einen Sofortpreiskauf zu 1 Euro, kann er dies unverzüglich anfechten, entschied das Amtsgericht München (Az. 274 C 21792/16). Der Beklagte hatte aus Versehen seinen Koffer mit Neuwert von 300 bis 700 Euro für den Sofortpreiskauf zu 1 Euro aktiviert. Als ein Käufer das Angebot annahm, teilte er diesem mit, dass ihm ein Fehler unterlaufen sei. Er musste nicht für 1 Euro verkaufen.
Tipp: Welche Regeln für Ebay-Verkäufe sonst noch gelten, steht in unserem Special Privatverkäufe auf Ebay & Co: So vermeiden Sie Steuerfallen.
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