Ab Ende 2015 sollen weniger krebserzeugende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in Verkehr gelangen, die mit Haut oder Mundhöhle in Berührung kommen. Für Haushaltsgeräte und Werkzeuge hat die Europäische Kommission den Grenzwert auf 1 Milligramm pro Kilogramm gesenkt. Spielzeug für Säuglinge und Kleinkinder darf nur 0,5 Milligramm je Kilo enthalten.