Ab Juli 2013 gelten für Spielzeug neue chemische Anforderungen, europaweit. Mehr Stoffe sind jetzt geregelt, vor allem solche, die langfristig die Gesundheit des Kindes beeinträchtigen können. Die neuen Anforderungen reichen aber nicht aus. Beispiel: Die Spielzeugrichtlinie erlaubt künftig höhere Grenzwerte für fünf Schwermetalle in Spielzeug. Die Bundesregierung will die alten, strengeren Grenzwerte beibehalten. Sie hatte deshalb geklagt. Das Gericht der Europäischen Union entschied jetzt: Deutschland darf vorläufig die alten Grenzwerte anwenden, unter anderem für Arsen, Quecksilber und Blei. Blei zum Beispiel kann die Intelligenzentwicklung von Kindern selbst in sehr niedriger Dosis negativ beeinflussen. Es sollte gar nicht in Spielzeug enthalten sein. Die Stiftung Warentest untersucht regelmäßig die Sicherheit von Kinderspielzeug. Im letzten Test (11/2011) war fast jedes sechste Spielzeug mangelhaft, unter anderem wegen gesundheitsgefährdender Schadstoffe, aber auch wegen Sicherheitsmängeln wie verschluckbarer Kleinteile.