Eine Ferienwohnung in Polen zu vermieten, könnte für deutsche Besitzer bald attraktiver werden. Denn durch den EU-Beitritt darf es keine steuerliche Benachteiligung mehr geben.
Grundsätzlich müssen deutsche Vermieter laut Deutsch-Polnischem Doppelbesteuerungsabkommen ihre Mieteinkünfte nach polnischem Recht versteuern. So werden zum Beispiel auf bis zu 37 024 polnische Złoty Mieteinkünfte im Jahr (rund 7 800 Euro) nur 19 Prozent Einkommensteuer fällig.
Haben Vermieter Gewinne durch die Vermietung erzielt, kann sich für sie dennoch in Deutschland ein höherer Steuersatz ergeben, mit dem sie ihre anderen Einkünfte in Deutschland versteuern müssen (Progressionsvorbehalt). Denn die ausländischen Einkünfte werden bei der Festlegung des Steuersatzes mitgezählt.
Haben die Vermieter aber Verluste gemacht, senkt das bisher nicht ihren persönlichen Steuersatz in Deutschland. Diese Benachteiligung könnte bald vorbei sein. Denn seit Polen EU-Mitglied ist, verstößt diese Regel gegen die Niederlassungsfreiheit nach dem EU-Gemeinschaftsvertrag.
Tipp: Will das Finanzamt die Verluste nicht anerkennen, sollten Sie wegen Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht Beschwerde einlegen bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Rue de la Loi, 200, 1049 Brüssel, Belgien. Ein Formular finden Sie unter europa.eu.int. Weitere Infos bietet .
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