Besitzer eines Re-Importfahrzeugs, die es verkaufen wollen, sollten den Interessenten ungefragt über die Herkunft des Autos informieren. Gebrauchtwagenhändler sind jedoch nach einer Entscheidung des Landgerichts Coburg nicht verpflichtet, den Ursprung des angebotenen Autos zu recherchieren (Az. 23 O 436/01).