
Die Fondsgesellschaft Amundi wandelt viele ihrer börsennotierten Indexfonds (ETF) von französischen in luxemburgische ETF um. Fondsinhalt und Kosten bleiben davon unberührt, aber die Maßnahme hat für Anleger steuerliche Folgen. Die Fondsexperten der Stiftung Warentest erklären, welche Regeln hierbei gelten.
Keine Auswirkungen auf die Strategie
Die Umstellung betrifft unter anderem den Amundi ETF MSCI World (Isin FR 001 075 609 8), der als Basisfonds für ein Pantoffel-Portfolio infrage kommt und in unserem großen Fondsvergleich die Finanztest-Bewertung „1. Wahl“ bei Aktienfonds Welt trägt. Die Anlagestrategie ändert sich nicht. Der neue ETF wird Mitte April mit Luxemburger Kennnummer (Isin) aufgelegt und sich inhaltlich nicht vom bisherigen Fonds unterscheiden. Auch die laufenden Kosten bleiben unverändert.
Maßnahme mit steuerlichen Folgen
Die Veränderung hat für Anleger allerdings steuerliche Folgen, da die Finanzbehörden sie als Verkauf und Neukauf des Fonds behandeln. Wie uns Amundi auf Anfrage mitteilte, sieht das Investmentsteuergesetz (InvStG) keine steuerneutrale grenzüberschreitende Fondsverschmelzung vor. Aus steuerlicher Sicht werden die Anteile an dem „französischen“ ETF verkauft und die Anteile an dem Luxemburger ETF gekauft. Anleger müssen also bisher aufgelaufene Kursgewinne bereits heute versteuern und nicht erst zum Zeitpunkt des tatsächlichen Verkaufs.
Newsletter: Bleiben Sie auf dem Laufenden
Mit den Newslettern der Stiftung Warentest haben Sie die neuesten Nachrichten für Verbraucher immer im Blick. Sie haben die Möglichkeit, Newsletter aus verschiedenen Themengebieten auszuwählen.
-
- Neue Features für unseren Fondsvergleich mit 23 000 Fonds und ETF: Wir haben das Fondsrating verschärft – und präsentieren neue, erfolgreiche Anlagestrategien.
-
- Der deutsche Aktienmarkt eignet sich zur Beimischung in einem Wertpapierdepot. Wir zeigen, wie Anleger mit ETF – also börsengehandelten Indexfonds – in Dax & Co anlegen.
-
- Wer träumt nicht davon, 100 000 Euro auf dem Konto zu haben? Wir zeigen Ihnen, wie viel Sie sparen müssen, damit es klappt!
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Im Januar 2023 wiederholt Amundi das Spiel. Der luxemburgische ETF123 wird mit dem (neuen) irischen ETF039 verschmolzen. Viel Spaß mit der daraus resultierenden Abgeltungssteuer, denn der ETF123 hatte sich extrem gut entwickelt in den letzten Jahren. :(
Hallo,
ich halte Anteile am Amundi ETF MSCI Emerging Markets UCITS (FR0010959676/A1C9B1) und erfahre dass die Umstellung wie ein Fondverkauf mit anschließendem Neukauf behandelt wird. Somit muss ich auf meine bisherigen Kursgewinne Abgeltungssteuer zahlen.
Frage: Führt dies zu einer doppelten Versteuerung möglicher Gewinne wenn ich zu einem späteren Zeitpunkt die Anteile tatsächlich veräußere, oder ist dies für mich im Wesentlichen kostenneutral?
Seit gestern ist klar, dass wohl das 3.Szenario greift: aktueller Kursgewinn, davon 24,45% Kapitalertragssteuer, davon dann zusätzlich 9% Kirchensteuer und 5,5% SoliB
Schön, wenn man plötzlich mit 30k im Saldo steht :-((
Kommentar vom Autor gelöscht.
Wie der Fondsumtausch bei der Einkommenssteuer behandelt wird, ist oben beschrieben. Ich frage mich allerdings wie das bei der Kapitalertragsteuer abgebildet wird.
Ich kann mir folgende Möglichkeiten vorstellen:
- 1:1-Umtausch, ohne dass Kapitalertragsteuer einbehalten wird (kann ich mir bei den deutschen Steuergesetzen irgendwie nicht vorstellen)
- "Verkauf" des französischen ETF, dabei Abzug der aufgelaufenen Kapitalertragsteuer, "Kauf" des lauxemburgischen Fonds mit dem restlichen Kapital
- 1:1-Umtausch mit dem Einbehalt von Kapitalertragsteuer vom Verrechnungskonto (wobei hier dann von Seiten des Anlegers für Deckung zu sorgen wäre)
- Ich hatte in der Vergangenheit auch schon den Fall, dass zunächst ein 1:1-Umtausch durchgeführt wurde und 6 Monate später eine Stornierung des Umtausches und stattdessen ein Verkauf/Kauf durchgeführt wurde, und die entsprechende Kapitalertragsteuer nachträglich dem Konto belastet wurde.
Weiß hier jemand, wie hier vorgegangen wird?