ETF Amundi wandelt Fonds um – das müssen Anleger beachten

10
ETF - Amundi wandelt Fonds um – das müssen Anleger beachten

Die Fonds­gesell­schaft Amundi wandelt viele ihrer börsennotierten Indexfonds (ETF) von französischen in luxemburgische ETF um. Fonds­inhalt und Kosten bleiben davon unbe­rührt, aber die Maßnahme hat für Anleger steuerliche Folgen. Die Fonds­experten der Stiftung Warentest erklären, welche Regeln hierbei gelten.

Keine Auswirkungen auf die Strategie

Die Umstellung betrifft unter anderem den Amundi ETF MSCI World (Isin FR 001 075 609 8), der als Basisfonds für ein Pantoffel-Portfolio infrage kommt und in unserem großen Fondsvergleich die ­Finanztest-Bewertung „1. Wahl“ bei Aktienfonds Welt trägt. Die Anla­gestrategie ändert sich nicht. Der neue ETF wird Mitte April mit Luxemburger Kenn­nummer (Isin) aufgelegt und sich inhalt­lich nicht vom bisherigen Fonds unterscheiden. Auch die laufenden Kosten bleiben unver­ändert.

Maßnahme mit steuerlichen Folgen

Die Veränderung hat für Anleger allerdings steuerliche Folgen, da die Finanzbehörden sie als Verkauf und Neukauf des Fonds behandeln. Wie uns Amundi auf Anfrage mitteilte, sieht das Investment­steuergesetz (InvStG) keine steuer­neutrale grenz­über­schreitende Fonds­verschmel­zung vor. Aus steuerlicher Sicht werden die Anteile an dem „französischen“ ETF verkauft und die Anteile an dem Luxemburger ETF gekauft. Anleger müssen also bisher aufgelaufene Kurs­gewinne bereits heute versteuern und nicht erst zum Zeit­punkt des tatsäch­lichen Verkaufs.

Newsletter: Bleiben Sie auf dem Laufenden

Mit den Newslettern der Stiftung Warentest haben Sie die neuesten Nach­richten für Verbraucher immer im Blick. Sie haben die Möglich­keit, Newsletter aus verschiedenen Themen­gebieten auszuwählen.

test.de-Newsletter bestellen

10

Mehr zum Thema

10 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

mopperle am 23.12.2022 um 11:38 Uhr
Und noch ein Umtausch

Im Januar 2023 wiederholt Amundi das Spiel. Der luxemburgische ETF123 wird mit dem (neuen) irischen ETF039 verschmolzen. Viel Spaß mit der daraus resultierenden Abgeltungssteuer, denn der ETF123 hatte sich extrem gut entwickelt in den letzten Jahren. :(

drfukc am 18.05.2018 um 12:09 Uhr
Kostenneutral oder doppelt versteuert?

Hallo,
ich halte Anteile am Amundi ETF MSCI Emerging Markets UCITS (FR0010959676/A1C9B1) und erfahre dass die Umstellung wie ein Fondverkauf mit anschließendem Neukauf behandelt wird. Somit muss ich auf meine bisherigen Kursgewinne Abgeltungssteuer zahlen.
Frage: Führt dies zu einer doppelten Versteuerung möglicher Gewinne wenn ich zu einem späteren Zeitpunkt die Anteile tatsächlich veräußere, oder ist dies für mich im Wesentlichen kostenneutral?

wobeco am 26.04.2018 um 14:34 Uhr
@Behandlung des Tauschs bei der Abgeltungssteuer

Seit gestern ist klar, dass wohl das 3.Szenario greift: aktueller Kursgewinn, davon 24,45% Kapitalertragssteuer, davon dann zusätzlich 9% Kirchensteuer und 5,5% SoliB
Schön, wenn man plötzlich mit 30k im Saldo steht :-((

wobeco am 26.04.2018 um 13:51 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

sbs101 am 05.04.2018 um 09:54 Uhr
Behandlung des Tauschs bei der Abgeltungssteuer

Wie der Fondsumtausch bei der Einkommenssteuer behandelt wird, ist oben beschrieben. Ich frage mich allerdings wie das bei der Kapitalertragsteuer abgebildet wird.
Ich kann mir folgende Möglichkeiten vorstellen:
- 1:1-Umtausch, ohne dass Kapitalertragsteuer einbehalten wird (kann ich mir bei den deutschen Steuergesetzen irgendwie nicht vorstellen)
- "Verkauf" des französischen ETF, dabei Abzug der aufgelaufenen Kapitalertragsteuer, "Kauf" des lauxemburgischen Fonds mit dem restlichen Kapital
- 1:1-Umtausch mit dem Einbehalt von Kapitalertragsteuer vom Verrechnungskonto (wobei hier dann von Seiten des Anlegers für Deckung zu sorgen wäre)
- Ich hatte in der Vergangenheit auch schon den Fall, dass zunächst ein 1:1-Umtausch durchgeführt wurde und 6 Monate später eine Stornierung des Umtausches und stattdessen ein Verkauf/Kauf durchgeführt wurde, und die entsprechende Kapitalertragsteuer nachträglich dem Konto belastet wurde.
Weiß hier jemand, wie hier vorgegangen wird?