So haben wir getestet
Im Test: Die sechs nach Anzahl der Filialen größten und überregional vertretenen EMS-Studioketten (Stand: August 2019). Erhebungszeitraum: Dezember 2019 bis März 2020. Anbieterbefragung: August 2020.
Untersuchungen: Das EMS-Training nahmen 30 geschulte Tester in Anspruch. Pro Anbieter prüften wir an fünf verschiedenen Standorten. Jeder Tester nahm eine Beratung inklusive Probetraining in Anspruch und absolvierte danach sieben Trainingseinheiten. Die Tester protokollierten alle Abläufe im Studio anhand standardisierter Erhebungsbögen. Für den Test wurden mit einem sportmedizinischen Experten fünf Szenarien entwickelt, die je eine Testperson an den Standorten eines Anbieters umsetzte – das Vorgehen der Tester pro Szenario war einheitlich bei allen Anbietern. Zudem realisierte jede Testperson drei „Feldexperimente“: So wurde an den Trainer eine Wissensfrage gerichtet, bei einer typischen EMS-Übung eine fehlerhafte Durchführung umgesetzt und das Training durch eine bestimmte Handlung beeinflusst.
Beratung und Probetraining: 30 %
Unter Beratung und Information erfassten wir etwa, wie die Anbieter zum Ablauf eines EMS-Trainings informierten, wie sie gesundheitliche Voraussetzungen und Sporterfahrungen abfragten und ob sie Trainingsziele und Funktionen der Chipkarte erörterten. Wir erfassten, welche sportlichen Qualifikationen die Trainer bei der Durchführung des Probetrainings nannten. Wir achteten auch darauf, ob sie die Funktionsweise des EMS-Geräts erläuterten, ob die Trainer das Reizempfinden der Trainierenden erfragten und ob sie alle Übungen nachvollziehbar zeigten und Sicherheitsaspekte einhielten.
Trainingsdurchführung: 50 %
Während der Trainingsbesuche prüften wir Trainingsablauf und Trainerkompetenz. Wir erfassten etwa, ob die Trainer adäquat die elektrischen Reize steigerten und zielgerichtete Übungen auswählten, wie sie mit den Haupt- und Einzelreglern arbeiteten und wie sie unsere Tester in die Trainingsgestaltung einbezogen. Zudem prüften wir, ob die Trainer die Wissensfragen der Tester umfassend und richtig beantworteten, ob sie die falschen Übungsausführungen korrigierten und dies richtig begründeten und wie sie auf bestimmte Handlungen unserer Tester reagierten – etwa auf Gesundheitsbeschwerden oder auf den Wunsch, häufiger als wöchentlich zu trainieren.
Wir prüften die Sicherheitsmaßnahmen der Studios, etwa wie viele Personen die Trainer gleichzeitig betreuten, ob sie unsere Tester beim Training immer im Blick behielten, ob sie akzeptierten, wenn die Tester beim Training Grenzen setzten, ob sie eine Schmerzskala zur Erfassung des Reizempfindens nutzen, ob sie nach Ess- und Trinkverhalten fragten und ob sie bei der Terminvereinbarung angemessene Ruhepausen zwischen Trainingseinheiten berücksichtigten.

Schaltpult. Alle vier Sekunden sendet das EMS-Gerät Stromimpulse. Wie stark und zu welchen Muskelgruppen – das steuert der Trainer.
Trainingsbedingungen: 20 %
Wir prüften die Räumlichkeiten etwa auf Lichtverhältnisse und Gestaltung der Umkleide. Zudem achteten wir auf optische Sauberkeit im Umkleide-, Dusch- und Toilettenbereich sowie auf die Ausstattung.
Beim Kundenservice erfassten wir etwa den Ablauf der Terminvereinbarungen, ob Namen und Qualifikation der Mitarbeiter zu erkennen waren sowie die Öffnungszeiten.
Bei Kostentransparenz und Vertragsabschluss prüften wir unter anderem, ob die Anbieter Tarifsystem und Zahlungsmodi verständlich erläuterten, ob sie auf Nachfrage einen Mustervertrag zur Verfügung stellten und ob die Tester Verträge und AGB vor Vertragsabschluss in Ruhe zur Kenntnis nehmen konnten.
Mängel in den Verträgen und AGB: 0 %
Ein juristischer Gutachter prüfte die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Verträge und Hausordnungen auf unzulässige Klauseln.
Abwertung
Waren die Mängel in den Verträgen und AGB deutlich, werteten wir das Qualitätsurteil um eine halbe Note ab.
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