EC-Karte, Girocard, Kreditkarte So sperren Sie die Karte schnell und sicher

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EC-Karte, Girocard, Kreditkarte - So sperren Sie die Karte schnell und sicher

Ein Augen­blick der Unacht­samkeit – schon ist neben dem Bargeld auch die Girocard und die Kreditkarte weg. Wer den Verlust bemerkt, sollte sofort handeln. © Getty Images / vizualni

In den ersten zehn Monaten des Jahres 2019 fanden knapp 13 Prozent der gemeldeten Diebstähle von Girocards (früher Ec-Karte) in Kauf­häusern und Geschäften statt, so eine Statistik der Euro Karten­systeme. Diebe lauern aber auch auf Volks­festen, in über­füllten Bussen und Bahnen oder sie entwenden Brieftaschen mit Giro- und Kreditkarten aus Wohnungen und Autos. Wenn Ihre Bank­karte und die Kreditkarten weg ist, müssen Sie so schnell wie möglich eine Karten­sperrung veranlassen.

Sie benötigen:

  • Telefon (Handy oder Fest­netz)
  • Zur Girocard: Konto­nummer und Bank­leitzahl, besser noch die Iban
  • Zur Kreditkarte: Karten­heraus­gebers, Karten­nummer oder Bank­leitzahl oder Papierkopien der Karten

Schritt 1

Wenn Ihre Girocard (früher Ec-Karte) oder die Kreditkarte nicht am Platz ist, über­legen Sie, wo Sie die Karte zuletzt einge­setzt haben. Vielleicht steckt sie nur in einem anderen Fach oder Sie haben das Portmonee woanders als sonst verstaut. Taucht die Karte nicht auf, sollten Sie sie sperren. Machen Sie das auch, wenn die Karte vom Geld­automaten einbehalten wird. Ist die Karte eindeutig gestohlen, zögern Sie mit der Sperre keine Sekunde.

Schritt 2

Die Karten­sperre können Sie telefo­nisch veranlassen. Zu den Öffnungs­zeiten Ihrer Bank rufen Sie direkt dort an. Geht das nicht, nutzen Sie den Sperr-Notruf 116 116: Die Nummer ist in Deutsch­land rund um die Uhr per Fest­netz und Mobil­funk­netz kostenlos erreich­bar. Dort können Sie die Girocards von allen Kredit­instituten sperren lassen, meistens sperrt der Notruf auch die Kreditkarten von American Express, Diners Club, Mastercard und Visa. Unter www.sperr-notruf.de gibt es einen Teilnehmerfinder.

Müssen Sie eine Karte aus dem Ausland sperren, wählen Sie die Vorwahl nach Deutsch­land (meist +49) vor der 116 116. Der Anruf ist kosten­pflichtig. Funk­tioniert die 116 116 nicht, nehmen Sie die +49 30/40 50 40 50.

Wenn Ihre Bank nicht beim gemein­samen Sperr­dienst mitmacht – wie etwa die Post­bank – brauchen Sie die Sperr­nummer Ihrer Bank. Auf www.kartensicherheit.de unter dem Menü­punkt „Karte sperren“ finden Sie auch die Sperr­rufnummer der Kreditkarten­heraus­geber.

Tipps. Es gibt auch die Sperr-App 116 116 für Smartphones. Mit ihr können Sie die Daten der Zahlungs­karten speichern und die Karten (früher Ec-Karte) direkt aus der App sperren.

Für Sprach- und Hörgeschädigte ist eine Sperrung der Girocard (früher Ec-Karte) und der meisten Kreditkarten auch per Faxformular möglich. Die zentrale Faxnummer lautet ebenso wie der telefo­nische Sperr-Notruf 116 116. Die Faxformulare sind auf www.kartensicherheit.de unter dem Menü­punkt „Karte sperren“ erhältlich.

Schritt 3

Zeigen Sie den Diebstahl Ihrer Karte bei der örtlichen Polizei an und lassen Sie sich einen Nach­weis für die Anzeige geben. Notieren Sie den Zeit­punkt der Anzeige und den Namen des Beamten, der sie aufnimmt. Die Polizei veranlasst zusätzlich, dass die Girocard (früher Ec-Karte) im Handel nicht mehr für das Last­schrift­verfahren mit Unter­schrift einge­setzt werden kann – die sogenannte Kuno-Sperre. Kuno (Kriminalitäts­bekämpfung im unbaren Zahlungs­verkehr unter Nutzung nicht­polizei­licher Organisations­strukturen) ist ein Sperr­system, das von Polizei­behörden und Wirt­schaft entwickelt wurde.

Schritt 4

Kontrollieren Sie Ihre Konto­auszüge in den nächsten Wochen noch gründlicher, damit Sie betrügerische Abbuchungen sofort bemerken und bei Ihrer Bank melden können. Solange Sie nicht grob fahr­lässig gehandelt haben, haften Sie bis zur Sperre der Zahlungs­karte je nach Bank mit maximal 50 Euro.

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