
Ein Augenblick der Unachtsamkeit – schon ist neben dem Bargeld auch die Girocard und die Kreditkarte weg. Wer den Verlust bemerkt, sollte sofort handeln. © Getty Images / vizualni
In den ersten zehn Monaten des Jahres 2019 fanden knapp 13 Prozent der gemeldeten Diebstähle von Girocards (früher Ec-Karte) in Kaufhäusern und Geschäften statt, so eine Statistik der Euro Kartensysteme. Diebe lauern aber auch auf Volksfesten, in überfüllten Bussen und Bahnen oder sie entwenden Brieftaschen mit Giro- und Kreditkarten aus Wohnungen und Autos. Wenn Ihre Bankkarte und die Kreditkarten weg ist, müssen Sie so schnell wie möglich eine Kartensperrung veranlassen.
Sie benötigen:
- Telefon (Handy oder Festnetz)
- Zur Girocard: Kontonummer und Bankleitzahl, besser noch die Iban
- Zur Kreditkarte: Kartenherausgebers, Kartennummer oder Bankleitzahl oder Papierkopien der Karten
Schritt 1
Wenn Ihre Girocard (früher Ec-Karte) oder die Kreditkarte nicht am Platz ist, überlegen Sie, wo Sie die Karte zuletzt eingesetzt haben. Vielleicht steckt sie nur in einem anderen Fach oder Sie haben das Portmonee woanders als sonst verstaut. Taucht die Karte nicht auf, sollten Sie sie sperren. Machen Sie das auch, wenn die Karte vom Geldautomaten einbehalten wird. Ist die Karte eindeutig gestohlen, zögern Sie mit der Sperre keine Sekunde.
Schritt 2
Die Kartensperre können Sie telefonisch veranlassen. Zu den Öffnungszeiten Ihrer Bank rufen Sie direkt dort an. Geht das nicht, nutzen Sie den Sperr-Notruf 116 116: Die Nummer ist in Deutschland rund um die Uhr per Festnetz und Mobilfunknetz kostenlos erreichbar. Dort können Sie die Girocards von allen Kreditinstituten sperren lassen, meistens sperrt der Notruf auch die Kreditkarten von American Express, Diners Club, Mastercard und Visa. Unter www.sperr-notruf.de gibt es einen Teilnehmerfinder.
Müssen Sie eine Karte aus dem Ausland sperren, wählen Sie die Vorwahl nach Deutschland (meist +49) vor der 116 116. Der Anruf ist kostenpflichtig. Funktioniert die 116 116 nicht, nehmen Sie die +49 30/40 50 40 50.
Wenn Ihre Bank nicht beim gemeinsamen Sperrdienst mitmacht – wie etwa die Postbank – brauchen Sie die Sperrnummer Ihrer Bank. Auf www.kartensicherheit.de unter dem Menüpunkt „Karte sperren“ finden Sie auch die Sperrrufnummer der Kreditkartenherausgeber.
Tipps. Es gibt auch die Sperr-App 116 116 für Smartphones. Mit ihr können Sie die Daten der Zahlungskarten speichern und die Karten (früher Ec-Karte) direkt aus der App sperren.
Für Sprach- und Hörgeschädigte ist eine Sperrung der Girocard (früher Ec-Karte) und der meisten Kreditkarten auch per Faxformular möglich. Die zentrale Faxnummer lautet ebenso wie der telefonische Sperr-Notruf 116 116. Die Faxformulare sind auf www.kartensicherheit.de unter dem Menüpunkt „Karte sperren“ erhältlich.
Schritt 3
Zeigen Sie den Diebstahl Ihrer Karte bei der örtlichen Polizei an und lassen Sie sich einen Nachweis für die Anzeige geben. Notieren Sie den Zeitpunkt der Anzeige und den Namen des Beamten, der sie aufnimmt. Die Polizei veranlasst zusätzlich, dass die Girocard (früher Ec-Karte) im Handel nicht mehr für das Lastschriftverfahren mit Unterschrift eingesetzt werden kann – die sogenannte Kuno-Sperre. Kuno (Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen) ist ein Sperrsystem, das von Polizeibehörden und Wirtschaft entwickelt wurde.
Schritt 4
Kontrollieren Sie Ihre Kontoauszüge in den nächsten Wochen noch gründlicher, damit Sie betrügerische Abbuchungen sofort bemerken und bei Ihrer Bank melden können. Solange Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben, haften Sie bis zur Sperre der Zahlungskarte je nach Bank mit maximal 50 Euro.
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