Nach der E-Zigarette steht nun die E-Shisha hoch im Kurs – vor allem bei Jugendlichen. Mit Geschmacksrichtungen wie Blaubeere, Pfirsich oder Honigmelone sprechen die elektronischen Wasserpfeifen auch manch jungen Nichtraucher an. Kritiker warnen jedoch vor möglichen Gesundheitsrisiken und fordern, den Verkauf an Minderjährige zu verbieten. Darüber hat am heutigen Freitag auch der Bundesrat beraten. test.de geht der Frage nach, wie gefährlich der Dampf der E-Shishas ist.
Auch Minderjährige dürfen E-Shishas kaufen
Shisha-Bars waren gestern: Anstatt sich in einer Kneipe rund um eine große Wasserpfeife zu versammeln und das Mundstück reihum gehen zu lassen, greifen Liebhaber des süßen, aromatisierten Dampfes heute immer öfter zur E-Shisha im Hosentaschenformat. Sie sieht auf den ersten Blick aus wie ein bunter Stift und besteht aus einem Mundstück, einer Kartusche mit Flüssigkeit, einem Verdampfer und einer Batterie. Beim Saugen am Mundstück verdampft die auch „Liquid“ oder „Fluid“ genannte Flüssigkeit zu einem Nebel, der inhaliert wird. E-Shishas sind – anders als E-Zigaretten – meist nikotinfrei. Sie fallen nicht unter das Jugendschutzgesetz, denn laut Bundesfamilienministerium handelt es sich bei ihnen nicht um „Tabakwaren“ im Sinne des dieses Gesetzes. Das heißt, es gibt keine gesetzliche Beschränkung, die den Verkauf an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verbietet. Selbst Grundschüler können die elektronischen Wasserpfeifen am Kiosk kaufen.
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung rät ab
Was die Inhaltsstoffe und ihre Wirkung beim Inhalieren betrifft, bestehen bei vielen Institutionen jedoch erhebliche Bedenken. So rät die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) generell davon ab, E-Shishas zu konsumieren. Sie betont, dass diese nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gehören. Begründung: Es liegen bislang keine umfangreichen wissenschaftlichen Informationen zu den gesundheitlichen Risiken von E-Shishas vor. Diese Produkte sind so neuartig, dass es keine Langzeitstudien gibt. Auch das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) warnt vor dem aromatischen Dampf der E-Shishas. Es empfiehlt Schulen, nicht nur das Rauchen von Zigaretten auf dem Schulgelände zu verbieten, sondern auch den Konsum von elektronischen Inhalationsprodukten, und hat die Publikation „Informationen für Schulen: E-Zigaretten und E-Shishas“ herausgegeben.
Verneblungsmittel kann Atemwege reizen
Die Gründe für die Bedenken sind vielfältig: Kritisch ist unter anderem das – auch in vielen E-Zigaretten – häufig enthaltene Verneblungsmittel Propylenglykol. Wer den Dampf inhaliert, nimmt große Mengen davon über die Atemwege in die Lunge auf. Das kann laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zu Reizungen der oberen Atemwege führen und die Lungenfunktion beeinträchtigen. Das DKFZ nennt weitere beschriebene Kurzzeitfolgen: Reizungen der Augen und des Mundes, Husten, Zahnfleischbluten, Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Müdigkeit und Schlaflosigkeit. Die Langzeitfolgen einer häufig wiederholten Inhalation sind schwer vorhersehbar, denn über diese ist laut BfR wenig bekannt. Propylenglykol erzeugt auch in Diskotheken, Theater- und Fernsehproduktionen künstlichen Rauch oder Nebel. In Zigaretten steckt es ebenfalls – als Feuchthaltemittel.
E-Shisha als Einstieg zum Zigarettenrauchen?
Dazu kommt: Laut DKFZ sind teilweise auch E-Shishas mit dem abhängig machenden und in hohen Dosen giftigen Nikotin erhältlich. Außerdem ahmen Jugendliche beim Dampfen den Vorgang des Rauchens nach. Suchtexperten befürchten daher, dass die E-Shisha den Weg zur tabakhaltigen Zigarette ebnen und die gesunkene Zahl junger Raucher wieder steigen könnte. Haben 2001 noch rund 28 Prozent der 12- bis 17-Jährigen geraucht, waren es 2011 weniger als 12 Prozent.
Manche Aromastoffe sind Kontaktallergene
Mit dem Dampf inhalieren E-Shisha-Fans auch Duft- und Aromastoffe, die dafür verantwortlich sind, dass die E-Shisha nach Früchten wie Apfel, Banane oder Orange oder Süßigkeiten wie Eisbonbon schmeckt. Da laut DKFZ manche dieser verwendeten Stoffe wie Menthol oder Vanillin Kontaktallergene sind, ist nicht auszuschließen, dass E-Shishas Allergien auslösen können.
Auch krebserzeugende Substanzen könnten enthalten sein
Außerdem besteht der Verdacht, dass die Flüssigkeiten beziehungsweise der Dampf der elektronischen Wasserpfeifen ebenso wie E-Zigaretten teilweise auch krebserzeugende Substanzen enthalten könnten. So wiesen Forscher in einzelnen Liquids von E-Zigaretten geringe Mengen krebserregende Nitrosamine nach und im Dampf verschiedener E-Zigaretten Formaldehyd, Acetaldehyd und Acrolein sowie Nickel und Chrom. Das DKFZ betont, dass zur langfristigen Inhalation derart hoher Dosen eines Chemikaliengemischs keine Erfahrungen vorliegen. Eine abgesicherte Aussage über eine eventuelle Gesundheitsgefährdung durch den langfristigen Konsum von E-Zigaretten oder E-Shishas sei aufgrund der unzureichenden Datenlage derzeit nicht möglich.
Mögliche Gefahren für Nichtkonsumenten durch passives Inhalieren
Da der Dampf der E-Shishas auch in die Raumluft gelangt, sind laut BfR nach dem derzeitigem Kenntnisstand auch Gefahren für Dritte durch passives Inhalieren nicht auszuschließen. Das DKFZ räumt ein, dass bislang zwar nur Messungen des Aerosols von E-Zigaretten, jedoch nicht von E-Shishas vorliegen. Es sei allerdings anzunehmen, dass diese ähnliche Ergebnisse aufwiesen, da die gleichen Flüssigkeiten verdampft würden.
Politiker wollen Kinder und Jugendliche besser schützen
Auch die Politik hat die Risiken der E-Shisha erkannt. So sprach sich die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler (CSU) dafür aus, E-Shishas und E-Zigaretten zügig ins Jugendschutzgesetz einzubeziehen. Auch die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) ist der Auffassung, dass Produkte auf dem Markt sind, die keinesfalls in die Hände von Kindern gelangen sollten. Sie hat angekündigt das Jugendschutzgesetz dahingehend zu novellieren, dass nikotinhaltige Erzeugnisse wie elektronische Zigaretten und elektrische Shishas in den Schutzbereich des Paragrafen 10 des Jugendschutzgesetzes einbezogen werden. Bundesernährungsminister Christian Schmidt (CSU) begrüßt diese Überlegungen. Er hat angekündigt, bei der Umsetzung der europäischen Tabakproduktrichtlinie in nationales Recht bestehende Spielräume auszuschöpfen. Auch im Bundesrat ging es am heutigen Freitag um E-Shishas: Mit einem Entschließungsantrag möchte das Land Thüringen erreichen, dass sich der Bundesrat für eine Überprüfung der bestehenden Regelungen zum Jugendschutz im Zusammenhang mit sogenannten E-Zigaretten und E-Shishas ausspricht. Die Vorlage wurde heute den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.