E-Scooter

So kommen Sie an einen E-Scooter

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E-Scooter sind auf Deutsch­lands Straßen ange­kommen. Erst mit Zulassung und Versicherung dürfen die Flitzer losfahren. Hier beant­worten wir die wichtigsten Fragen.

Das müssen Sie wissen, bevor Sie losrollern

Ich will einen Scooter kaufen. Was muss ich tun?

Für den Betrieb braucht der E-Scooter eine allgemeine Betriebs­erlaubnis vom Kraft­fahrt­bundes­amt. Hat der Scooter die nicht, darf er nicht im öffent­lichen Raum fahren. Zugelassene Scooter erkennen Käufer am Fabrikschild, auf dem zumindest der Hersteller, der Typ und die Nummer der Betriebs­erlaubnis (ABE-Nr.) angegeben sind. Das Schild befindet sich meist an der Unterseite oder am Rahmen des Scoo­ters.

Ich habe schon einen Scooter. Wie komme ich an eine Betriebs­erlaubnis?

Wer ein Modell ohne Typenschild gekauft hat, kann zwar nach­träglich eine Einzel­betriebs­erlaubnis bekommen, das ist allerdings nicht rentabel: Ein für die Zulassungs­stelle erforderliches Gutachten kostet laut Dekra und GTÜ mehrere Tausend Euro. Es ist nötig, um zu belegen, dass der Scooter bauartbedingt nicht schneller als 20 Kilo­meter pro Stunde fährt und Anforderungen an Brems- und Licht­systeme, Fahr­dynamik und elektrische Sicherheit erfüllt. Mehr zum Thema in den FAQ des Bundesverkehrsministeriums.

Ich brauche eine Versicherung. Was kostet das?

Bevor der Scooter auf die Straße darf, braucht er eine Haft­pflicht­versicherung. Die Preise dafür orientieren sich an Mofakenn­zeichen, die rund 30 Euro im Jahr kosten. Vom Versicherer gibt es die Versicherungs­plakette. Die muss hinten auf dem Roller kleben und am Ende jedes Versicherungs­jahres erneuert werden.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • drmsttz am 16.08.2023 um 22:27 Uhr
    Wann kommt mal ein TEST zu EScootern?

    Derzeit werden EScooter immer preiswerter und populärer. Daher wäre es interessant, wenn aktuelle Modelle mal wieder kritisch getestet würden, denn das Angebot mit Namen unbekannter Hersteller ist verwirrend, besonders im Internet.

  • gerhardstorm am 15.04.2023 um 11:42 Uhr
    Super Stiftung Warentest/Finanztest

    15.4.23
    Hallo, liebe Damen und Herren von Stiftung Warentest/Finanztest
    es ist mir u. meiner Frau ein bes. Anliegen, mich für Ihre wertvollen Hinweise, Empfehlungen u. Warnungen zu bedanken. So lange wie Ihre Stiftung tätig ist, sind wir Abonennten. Haben uns durch Ihre Tests Geld erspart. Z. B. beim Kauf eines 1970 mit "sehr gut" getesteten Tonbandgerätes. Das bei der Fa. Telefunken 625 DM kostete. Dagg. das ebenso sehr gut benotete Gerät von Siemens doppelt so viel. Auch Ihre Wertpapierberatung möchte ich bes. loben. Habe 2017 - Ihrer ETF MSCI-World-Empfehlung folgend, einen von Ihnen mit "erste Wahl" eingestuften ETF gekauft. Der sich bis heute um mehr als 8% p. a. rentiert hat. Habe mein Lob Ihrer Stiftung in vielen meiner Leserkommentare in der faz online dokumentiert. Falls Sie Bsp. brauchen können, maile ich Ihnen gerne welche z. K. zu. Denn gute Arbeit soll im ganzen Land bekannt werden!
    Danke nochmals für Ihre wertvolle u. erfolgreiche Arbeit!
    LG
    Gerhard Storm

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 16.03.2023 um 11:54 Uhr
    Verkehrsrechtlicher Hinweis

    @Regenbogen321: Zum Befahren von Verkehrsflächen außerhalb der durch die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung §10 ausgewiesenen Flächen, bedarf es dem Zusatzschild Elektrokleinstfahrzeuge frei. Abweichend davon können Einbahnstraßen in entgegengesetzter Richtung befahren werden, wenn es auch Fahrrädern durch Zusatzschild erlaubt ist.

  • Regenbogen321 am 13.03.2023 um 20:37 Uhr
    verkehrsrechtlicher Hinweis

    Soweit mir bekannt ist, müssen die E-Roller die Fahrradwege benutzen, wenn nicht möglich, die Fahrbahn.
    Dabei gelten Fußwege mit Fahrradmitbenutzung (Zusatzzeichen 1022-10) nicht als Fahrradwege, die benutzt werden können.
    Ein deutlicher Unterschied zum E-Bike, dass ja keine Elektrofahrzeug ist. (unterstützende Motorkraft).

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 10.10.2022 um 11:13 Uhr
    Arbeitgeber

    @mmbarata32: Wir müssen Sie in Ihrem Anliegen an die Rechtsabteilung Ihrer Verbraucherzentrale als zuständigen Ansprechpartner verweisen. Das Ressort der Stiftung Warentest ist der wissenschaftliche Produkt- und Dienstleistungstest; individuelle Beratungen bei Fragen zu Rechts- und Reklamationsangelegenheiten bieten wir nicht an. Anlaufstelle für Verbraucher sind hier die in jedem Bundesland existierenden Verbraucherzentralen. Die Anschriften und Beratungsangebote der Verbraucherzentrale finden Sie unter www.verbraucherzentrale.de