E-Rezept Auf drei Wegen einlösbar

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E-Rezept - Auf drei Wegen einlösbar

Virtuell, mit Karte oder ausgedruckt. Um E-Rezepte einzulösen, wird ein Code über­mittelt. © picture alliance / dpa / Fabian Sommer

Neben App und Ausdruck gibt es Medikamente jetzt auch per Gesund­heits­karte in der Apotheke. So funk­tioniert das E-Rezept.

Seit dem 1. Juli 2023 können gesetzlich Kranken­versicherte E-Rezepte auch per elektronischer Gesund­heits­karte (eGK) in der Apotheke einlösen. Zuvor war das nur mit der App „E-Rezept“ oder per Ausdruck möglich. Um das elektronische Rezept einzulösen, müssen Versicherte nur ihre Gesund­heits­karte – ähnlich wie beim Arzt – in ein Kartenlesegerät stecken. Eine Pin ist nicht nötig.

Bisher können ausschließ­lich gesetzlich Krankenversicherte das E-Rezept nutzen. Für Privatversicherte soll das aber künftig auch möglich sein.

E-Rezept per App

E-Rezept - Auf drei Wegen einlösbar

Fürs E-Rezept. Passende Gesund­heits­karten haben eine sechs­stel­lige Nummer, teils auch ein Empfangs­zeichen. © gematik GmbH

Ein weiterer Weg, um E-Rezepte zu empfangen und zu über­mitteln, ist die offiziell zugelassene App namens „E-Rezept“. Sie ist kostenlos in den App-Stores von Google, Apple und Huawei verfügbar. Entwickelt hat sie die Gematik, die den Aufbau eines sicheren Daten­netzes für das deutsche Gesund­heits­wesen verantwortet. Haupt­anteils­eigner dieser Gesell­schaft ist das Bundes­gesund­heits­ministerium.

Das Smartphone sollte mindestens Android 7 oder iOS 14 als Betriebs­system haben und NFC-fähig sein. Die Abkür­zung steht für „Near Field Communication“. NFC ermöglicht den Daten­austausch zwischen Geräten und wird zum Beispiel beim kontaktlosen Bezahlen einge­setzt.

Außerdem ist zur Anmeldung in der App die elektronische Gesund­heits­karte mit NFC-Funk­tion nötig, erkenn­bar an einer sechs­stel­ligen CAN-Nummer (siehe Bild), sowie die zugehörige Pin. Die Pin erhalten Versicherte bei ihrer Krankenkasse. Meist müssen sie sich dafür extra authentifizieren.

Hinweis: Sind Gesund­heits­karte und Handy nicht NFC-fähig, ist die App nur einge­schränkt nutz­bar – etwa, um Rezept-Codes zu scannen und in der Apotheke einzulösen. Die Krankenkassen stellen bei Bedarf eine neue elektronische Gesund­heits­karte aus.

So funk­tioniert das E-Rezept per App

Die Arzt­praxis verschickt einen Code auf die E-Rezept-App. Diesen können Versicherte persönlich in der Apotheke vorzeigen oder ihn elektronisch weiterleiten – etwa, um die Arznei zu einem späteren Zeit­punkt abzu­holen oder liefern zu lassen.

E-Rezept auf Papier

Die Praxis kann Versicherten den E-Rezept-Code auch auf Papier ausdrucken. Er lässt sich dann genau wie ein herkömm­liches Rezept in der Apotheke einlösen.

Rezepte künftig nur noch digital

Das elektronische Rezept soll dazu beitragen, die Zettel­wirt­schaft im Gesund­heits­wesen zu ­verringern. Der Plan ist, das gedruckte Rezept, allgemein als „rosa Zettel“ bekannt, komplett zu ersetzen. Ärztinnen und Zahn­ärzte sowie Psycho­therapeuten werden ab 2024 verpflichtet, apotheken­pflichtige Medikamente auf elektronischem Wege zu verschreiben. Eine Ausnahme soll gelten, wenn die Über­mitt­lung aus tech­nischen Gründen nicht möglich ist. Laut dem Ministerium sind die meisten Praxen tech­nisch aber so ausgestattet, dass sie E-Rezepte ausstellen können.

Noch Anfang 2022 versuchten wir in unserem Versandapotheken-Test in elf Praxen E-Rezepte zu bekommen – über­all vergebens. Doch über kurz oder lang wird das gute alte rosa­farbene Rezept Geschichte sein.

Apotheken sind bereit

Laut der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände sind mitt­lerweile alle Vor-Ort-Apotheken an das E-Rezept angebunden. Versicherte könnten es flächen­deckend mittels App oder ausgedrucktem Code einlösen. Und auch den Weg über die Versichertenkarte würden voraus­sicht­lich alle Apotheken bis Ende Juli anbieten können.

Vorteile des E-Rezepts

Das E-Rezept gilt als wichtiger Baustein der Digitalisierung im Gesund­heits­wesen: Idealer­weise spart es Zeit und Wege.

  • Beim Arzt. Wer es etwa in der Arzt­praxis erhält, kann es direkt via Smartphone an eine Apotheke schi­cken. Sie legt die verschriebenen Medikamente bereit oder bestellt sie bei Bedarf – und liefert sie vielleicht sogar nach Hause, wenn sie über einen Boten­dienst verfügt. Waren Patienten im Quartal schon in der Praxis und benötigen ein weiteres Rezept, müssen sie dafür die Praxis nicht erneut aufsuchen. Das Rezept kann gleich auf das Smartphone gespielt werden.
  • Versand­apotheke. Auch die Bestellung bei Versandapotheken vereinfacht sich, sobald Rezepte elektronisch statt wie bisher nur per Brief verschickt werden können.
  • Video­sprech­stunden. Beim virtuellen Arztbesuch spart es ebenfalls Zeit, wenn die Verordnung direkt auf dem Mobiltelefon ankommt.
  • Rezepte Dritter. Sind Rezepte pflegebedürftiger Angehöriger, Nach­barn oder Freunde in der App gespeichert, können Versicherte auch diese einlösen.

Wichtig: E-Rezepte können nur einmal digital einge­löst werden. Danach ändert sich der Status, der zentral gespeichert wird.

So sicher sind die Daten

Die E-Rezept-Daten werden verschlüsselt auf Servern der Telematikinfrastruktur gespeichert. Das ist das geschützte Netz­werk, über das Praxen, Apotheken und andere Beteiligte im deutschen Gesund­heits­system sicher kommunizieren können. Nur berechtigte Personen, die im Besitz des entsprechenden Codes sind, können ein E-Rezept abrufen – also beispiels­weise die Versicherten selbst, die verordnende Ärztin­und die entsprechende Apotheke.

Die generelle Sicherheit des E-Rezepts hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Mitte 2021 anhand von Gutachten zu Daten­schutz und weiteren Aspekten bestätigt. Für den flächen­deckenden Einsatz brauchen nun alle Arzt­praxen und Apotheken das nötige Zubehör, also auch etwa die passende Software.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 03.05.2022 um 10:27 Uhr
zwei Absätze doppelt

@hepalmkid: Noch einmal vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Text-Doppelung ist jetzt beseitigt.

Profilbild Stiftung_Warentest am 02.05.2022 um 10:35 Uhr
zwei Absätze doppelt

@thepalmkid: Es freut uns sehr, dass Ihnen unser Artikel gefällt und vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben ihn an die zuständige Fachabteilung zur Kenntnisnahme weitergeleitet.

thepalmkid am 01.05.2022 um 11:46 Uhr
erste zwei Absätze doppelt

Hallo Test.de,
interessanter Artikel, aber die ersten zwei Absätze sind Stand 1.5. doppelt enthalten.
Bitte korrigieren.
Danke und Gruss

lutz.karlstein am 05.04.2022 um 16:29 Uhr
Typisch "deutsche" Lösung

Solange ich einmal pro Quartal zu meinem Arzt fahren muß, um meine Karte einlesen zulassen, damit ich meine übliche 100-Tabletten-Packung verschrieben bekomme, sehe ich nicht, wo der Vorteil des e-Rezeptes im Vergleich zum Papier-Rezept ist. Aufwand und Kosten sind genau die gleichen. Die anderen, als Vorteile angepriesenen Eigenschaften überzeugen mich nicht. Im Gegenteil! MfG. M. Lutz