Anbieter und Händler von E-Book- und Hörbuch-Downloads dürfen den Weiterverkauf der Dateien untersagen und in ihren Geschäftsbedingungen festlegen, dass der Kunde kein eigenes Exemplar erwirbt, sondern nur das Nutzungsrecht an der Datei. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat einen Onlinehändler, der entsprechende Klauseln verwendet, verklagt und verloren (Oberlandesgericht Hamm, Az. 22 U 60/13).