Tipps
- Bescheinigung. Lassen Sie sich nicht durch Bescheinigungen oder Noten, die von Tüv-Firmen ausgestellt wurden, zum Abschluss von Geldanlagen bewegen. Sie sagen nichts über die Sicherheit einer Geldanlage aus.
- Hilfe. Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht, wenn Ihnen eine Geldanlage mit falschen Versprechen angedreht wurde. Der Rechtsanwalt prüft dann, ob Sie Anbieter, Prospektherausgeber, Vermittler, Berater oder andere Beteiligte auf Schadenersatz verklagen können.
- Insolvenz. Ist Ihre Anlagefirma bereits insolvent, können Sie mithilfe eines Anwalts versuchen, die Verantwortlichen wegen Betrugs persönlich auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen.
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