Drohne und Haftpflichtversicherung

Für Drohnenpiloten gilt Versicherungspflicht. Mit der richtigen Privathaftpflichtversicherung erfüllen sie diese.
Ein Mann verliert die Kontrolle über seine 1,2 Kilogramm schwere Drohne. Sie fliegt außer Sichtweite und kommt auf einer Kilometer entfernten Autobahn herunter. Das Gerät prallt mit einem Auto zusammen. Da ist kein böser Traum, sondern so im Januar 2017 passiert, auf der Autobahn A 99 bei München. Die Sache ging glimpflich aus. Nur der Pkw ist durch die Kollision mit der Drohne beschädigt, die Insassen blieben unverletzt.
Nach einem Presseaufruf der Polizei meldete sich der Drohnenpilot. Ob er eine Versicherung hatte, die den Schaden am Auto schließlich übernahm, ist nicht bekannt. Der Fall macht deutlich, wie wichtig eine Versicherung ist, die Drohnenschäden absichert. Denn laut Gesetz gilt: Der Halter einer Drohne haftet, selbst wenn er die Kontrolle über die Drohne ohne Schuld verloren hat.
Brauche ich wirklich für jede Drohne Haftpflichtschutz?
Ja. Das ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. Eine privat genutzte Drohne gilt als Flugmodell und gehört rechtlich zur Gattung der Luftfahrtzeuge. Nach Paragraf 43 des Luftverkehrsgesetzes müssen Halter von Luftfahrzeugen eine Haftpflichtversicherung abschließen. Halter der Drohne ist in der Regel der Eigentümer des Geräts. Die Versicherungspflicht ist nicht neu, sie gilt bereits seit 2005. Angesichts gestiegener Verkaufszahlen gewinnt sie aber zunehmend an Bedeutung. Die Versicherungspflicht gilt unabhängig vom Gewicht der Drohne, also auch für eine 100-Gramm-Drohne. Nur wenn Sie Ihre Drohne ausschließlich in geschlossenen Räumen benutzen, brauchen Sie keine Versicherung.
Muss ich eine spezielle Drohnenversicherung abschließen?
Nein, nicht unbedingt. Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Sie können eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, die auch Drohnenschutz beinhaltet. Oder aber Sie schließen eine spezielle Drohnenhaftpflichtversicherung ab. Mit beiden Versicherungsarten erfüllen Sie ihre gesetzliche Versicherungspflicht. Wer seine Drohne ausschließlich privat nutzt und sie vielleicht allenfalls mal seinen Kindern überlässt, dem wird in der Regel eine Privathaftpflichtversicherung reichen. Diese sind oftmals auch günstiger als spezielle Drohnenhaftpflichtversicherungen. Wer aber seine Drohne auch gewerblich nutzt, weil er die mit der Drohne geschossenen Fotos verkauft, braucht die spezielle Drohnenhaftpflicht.
Bietet meine alte Privathaftpflichtversicherung Sicherheit?
Viele alte Verträge enthalten diesen Schutz nicht, neuere zum Teil schon. Ob eine alte Police Drohnenschäden versichert, ist für Laien nicht immer ganz einfach zu erkennen. Die Drohne ist rechtlich ein „Flugmodell“. Viele alte Verträge versichern aber zum Beispiel nur „Flugmodelle ohne Motoren“. Da Drohnen einen Motor besitzen, haben Kunden mit einer solchen Police keinen Schutz. Wer einen alten Privathaftplichtvertrag besitzt, fragt daher besser bei seinem Anbieter nach, ob die Drohne versichert ist. Lassen Sie sich den Schutz schriftlich bestätigen.
Versichert eine Privathaftpflichtversicherung auch die Gefährdungshaftung?
Einige Drohnenbesitzer haben Zweifel, ob eine Privathaftpflichtversicherung Schutz für die strenge Haftung des Drohnenhalters bieten kann (Gefährdungshaftung nach Paragraf 33 Luftverkehrsgesetz). Das Ergebnis unserer jüngsten Untersuchung zur Privathaftpflichtversicherung sagt etwas anderes (zum Vergleich der Privathaftpflichtversicherungen). Eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich all diejenigen Schäden, die der Versicherte bei seinen privaten Tätigkeiten angerichtet und für die er nach einem gesetzlichen Haftungstatbestandes einzustehen hat. Die strenge Gefährdungshaftung nach Paragraf 33 Luftverkehrsgesetz kann deshalb über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sein, wenn der Versicherer im Kleingedruckten keine Einschränkungen macht.
Wie unser Test gezeigt hat, übernehmen einige Privathaftpflichttarife ausdrücklich auch Drohnenschäden. Sie machen zwar Einschränkungen, indem sie zum Beispiel nur Drohnen bis zu 2 Kilogramm versichern. Aber sie schließen den Schutz für die Gefährdungshaftung gerade nicht aus. Vielleicht wird das in Zukunft einmal so sein, wenn die Unfälle mit Drohnen Millionenschäden anrichten. Noch jedenfalls können sich Privatnutzer über eine Privathaftpflichtversicherung schützen.
Wichtig: Damit Sie auch stets über die Privathaftpflichtversicherung geschützt sind, ist es wichtig, dass Sie die Drohne tatsächlich nur privat benutzen. Sobald Sie mit den Drohnenaufnahmen Geld verdienen, könnte das eine gewerbliche Tätigkeit sein. Kommt es bei solchen Drohnenaufnahmen zu einem Schaden, wären Sie über die Privathaftpflichtversicherung nicht geschützt. Außerdem müssen Sie die strengen Regel beim Fliegen beachten, etwa das Flugverbot in der Nähe von Flughäfen und Hubschrauberlandeplätzen.
Benötige ich eine neue Privathaftpflichtversicherung?
Nur wenn Ihre alte Versicherung diesen Schutz noch nicht bietet. Privathaftpflicht-Angebote inklusive Drohnenschutz finden Sie in der Analyse Private Haftpflichtversicherung. Die Angebote sind in der Tabelle (Einzelproduktansicht, Spalte „Drohnen“) mit markiert. Beachten Sie: Die Verträge geben oft unterschiedliche Gewichtsgrenzen vor. In der Tabelle sind alle Tarife markiert, die wenigstens Drohnen bis zum Gewicht von 250 Gramm versichern. Die besten Privathaftpflichttarife mit Drohnenschutz kommen von der Basler Versicherung (Ambiente Top, 82 Euro Jahresbeitrag) und der VHV (Klassik-Garant Exklusiv, 92 Euro). Beide versichern Drohnen bis zum Gewicht von 5 Kilogramm.
Ist ein Freund versichert, wenn ich ihm meine Drohne leihe?
Nein, über eine Familien-Privathaftpflichtversicherung sind nur Sie, Ihr Partner und Ihre Kinder versichert. Ihr Freund benötigt eine eigene Versicherung, es sei denn Sie haben eine Drohnen-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Solche Spezialpolicen zahlen meist auch, wenn Sie das Gerät einem Freund leihen und dieser einen Schaden verursacht.
Was bieten Drohnen-Haftpflichtversicherungen sonst noch?
Auch mit diesen Spezialpolicen können Sie Ihre Versicherungspflicht erfüllen. Sie sind zum Teil teurer als allgemeine Privathaftpflichtversicherungen, bieten aber auch mehr. Während eine Privathaftpflichtversicherung die gewerbliche Nutzung einer Drohne nicht abdeckt, ist das bei Spezialangeboten möglich. Ein Privathaftpflichtvertrag versichert Drohnen bis maximal 5 Kilogramm, einige Tarife sogar nur bis 100 oder 250 Gramm. Eine Spezialpolice versichert auch schwerere Geräte. Drohnenschäden sollten mit einer Versicherungssumme von mindestens 10 Millionen Euro abgesichert sein. Spezialpolicen mit Schutz für die private und die gewerbliche Nutzung sind recht teuer. Sie kosten schnell mehrere Hundert Euro pro Jahr.
Sichern spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherungen auch Schäden an der Drohne selbst ab?
Nein. Wenn Sie das Gerät selbst versichern wollen, benötigen Sie wie beim Auto eine Kaskoversicherung. Solche Luftfahrt-Kaskoversicherungen ersetzen dem Drohnenbesitzer in der Regel den Neuwert des Geräts, wenn es kurz nach dem Kauf zu einem Totalschaden kommt. Später – zum Beispiel ein Jahr nach Kauf – ersetzen sie nur noch den Zeitwert des Geräts.