Wenn ein Autofahrer unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt wird, reicht es nicht zu behaupten, die Drogen müsse ihm in der Discothek irgendein Fremder unbemerkt ins Getränk geschüttet haben. Bleibt er Beweise dafür schuldig, darf die Behörde ihm den Führerschein entziehen (Verwaltungsgericht Neustadt, Az. 3 L 994/14).