Dreiländerfonds DLF 94/17 Walter Fink wegen Untreue verwarnt

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Das Landgericht Stuttgart hat Walter Fink, den Initiator des 1,3 Milliarden Euro schweren geschlossenen„Dreiländerfonds 94/17“ (DLF) wegen Untreue verwarnt und zu einer Geldstrafe von 255 000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen verurteilt. Geschäftspartner Manfred Falk muss 85 000 Euro zahlen. Weitere Geldstrafen in gleicher Höhe für beide wurden zur Bewährung ausgesetzt. Sie werden nur fällig, wenn Fink und Falk nicht zahlen, erklärte Andreas Arndt, Pressesprecher für Strafsachen am Landgericht Stuttgart. Beide ­Angeklagten hätten die Strafe akzeptiert.

Der ursprüngliche Vorwurf des Kapitalanlagebetrugs gegen Fink war nicht zur Hauptverhandlung zugelassen worden. Übrig blieb ­lediglich der Vorwurf der Untreue. Fink habe sich Provisionen für die Vermittlung von Bankkrediten an den DLF 94/17 vorzeitig auszahlen lassen. Den dadurch für die rund 22  000 Anleger entstandenen Schaden hatte Fink später wieder gutgemacht.

Wie berichtet, investierte der DLF 94/17 das Anlegergeld in deutsche und US-Immobilien sowie in ein inzwischen aufgelöstes Schweizer Wertpapierdepot. Wegen diverser Probleme konnte der DLF 94/17 zuletzt die prognostizierten Ausschüttungen nicht mehr zahlen. Viele Anleger fühlen sich deshalb getäuscht.

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