
Die Anwaltskanzlei Müller, Boon, Dersch aus Jena beschreitet einen ungewöhnlichen Weg, um Anlegern zu helfen, die Geld in schlecht laufende Dreiländerfonds investiert haben: Die Anwälte wollen die Treuhänderin der maroden geschlossenen Immobilienfonds absetzen. Das geht auf einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung, wenn genügend Anleger die Aktion unterstützen.
Treuhänderin für mangelhafte Aufklärung mitverantwortlich
Die Anwälte werfen der Treuhandgesellschaft ATC des Stuttgarter Anbieters Kapital Consult vor, für die mangelhafte Aufklärung zu den Dreiländerfonds (DLF) mitverantwortlich zu sein. Zudem kassiere sie Millionenbeträge pro Jahr. Deshalb wolle die Kanzlei Gesellschafterversammlungen für alle Dreiländerfonds einberufen, um den Austausch der Treuhänderin und die Neubesetzung der Beiräte zu beschließen. Hierfür seien je nach Fonds 10 bis 30 Prozent der Anlegerstimmen notwendig.
Kosten sollen gesenkt werden
Sobald die Treuhänderin abgelöst ist, wollen die Anwälte die verbliebenen Immobilienwerte sichern und die hohen Treuhänderkosten reduzieren. Außerdem wollen sie Schadenersatzansprüche von Anlegern sichern. Zur Begründung des Vorgehens gegen die Treuhänderin, heißt es in dem Schreiben der Kanzlei, dass ein Großteil der von Anlegern in den Fonds eingezahlten 1,3 Milliarden Mark vernichtet worden sei. So sei einem Anleger der Kanzlei 2005 mitgeteilt worden, dass der Abfindungswert für seine Einlage nur noch 32 Prozent betrage.
Verluste durch hohe Kosten
Die hohen Verluste der verschiedenen DLFs wurden nach Ansicht von Anwalt Müller vor allem durch die hohen Kosten verursacht. Mehr als 25 Prozent des Anlegergeldes sei für Kosten der Fonds ausgegeben und nicht investiert worden. Treuhänderin, Vertrieb und der Initiator, Walter Fink, hätten den Großteil dieser Kosten vereinnahmt. Über die Auswirkungen der hohen Kosten für den Erfolg der Investition seien Anleger falsch informiert worden.
Was die Fonds heute noch wert sind
Finanztest hat beim Stuttgarter Anbieter der Fonds nachgefragt, was Anleger für ihre Fonds Auseinandersetzungsguthaben erhalten würden. Die Tabelle Abfindungswerte Laut Anbieter zeigt, welche Werte die einzelnen Fonds aus Sicht der KC Verwaltungs GmbH haben. Welche Kaufpreise die einzelnen Fonds am Zweitmarkt erzielen, zeigt die Tabelle Kursangebote an der Börse. Für die teilweise gravierenden Abweichungen der Abfindungswerte zu den Kursen an der Zweitmarktbörse macht die KC die sehr geringe Anzahl an tatsächlich durchgeführten Transaktionen verantwortlich. Zudem gebe es nur einen sehr geringen Handel. Auch würden sich die Kaufgebote stark an laufenden Ausschüttungen der jeweiligen Fonds orientieren, weniger an der tatsächlichen Substanz der Vermögenswerte. Wie mehrfach berichtet, wurden die Ausschüttungen der Fonds seit dem Jahr 2000 deutlich gegenüber der ursprünglichen Prognose reduziert.
Verjährung Ende 2011
Die Kanzlei Müller, Boon, Dersch kritisiert auch, dass mit Zustimmung der Treuhänderin, der ATC, der frühestmögliche Kündigungszeitpunkts für alle DLFs, die bereits laut Vertrag kündbar waren, auf den 31. Dezember 2013 verschoben wurde. Für diesen Beschluss habe es offenbar nur deshalb eine Mehrheit gegeben, weil die Treuhänderin für alle Anleger, die sich nicht an der Abstimmung beteiligten, das Stimmrecht ausgeübt habe. Die Verschiebung des Kündigungszeitpunkt, der mit Liquiditätsengpässen und der Wirtschaftskrise begründet wurde, ist nach Ansicht von Müller ein strategischer Schachzug der KC Holding. Anleger würden so erst nach Ablauf der Verjährung das wahre Ausmaß ihrer Verluste erkennen. Für einen Schadenersatzprozess sei es dann zu spät, weil die Ansprüche der Anleger Ende 1011 verjährten.
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Dieser Artikel scheint mir äußerst unkritisch verfasst zu sein, worüber ich sehr enttäuscht bin. Wenn man im Internet recherchiert, findet man einige negative Artikel über die Kanzlei Müller, Boon, Dersch aus Jena.
Als Anleger eines DLF bin ich natürlich an einer Verbesserung der Geschäftslage dringend interessiert. Ich habe jedoch den Eindruck, dass es diesen Anwälten nur darum geht, ihre Kanzlei zu finanzieren.
"Leider gibt es etliche Anwälte, die Anlegern das Blaue vom Himmel versprechen und so in Schadensersatzklagen treiben – ohne nennenswerte Aussicht auf Erfolg“, kritisiert Ex-Innenminister Gerhart Baum, selbst Rechtsanwalt aus Düsseldorf.
Ich bitte daher die Testredaktion um eine seriöse Nachforschung zu diesem Thema.
Kommentar vom Autor gelöscht.