Der Großkonzern Google bekämpft Dienste, die es ermöglichen, Songs und Filme aus Youtube herunterzuladen. Doch ihre Nutzung ist derzeit legal. Rund acht Millionen Deutsche sollen bereits sogenannte Streamripper wie Youtube-mp3.org oder Share-tube.eu benutzen. Der US-Konzern Google als Eigentümer von Youtube hält die Dienste für illegal und versucht den Betreibern der Webseiten das Leben schwer zu machen.
In wenigen Klicks zur Kopie
Philip Matesanz hat Ärger mit Google. Denn der 23-jährige Student betreibt die Internetseite Youtube-mp3.org. Dem Internetkonzern Google gehört das Videoportal Youtube. Dort kann sich jeder kostenlos Filmchen und Lieder anschauen und anhören. Das Herunterladen ist auf Youtube nicht möglich. Doch mit dem Dienst von Matesanz kann sich jeder zumindest die Musik kopieren. Nutzer kopieren den Link zum Youtube-Video und fügen ihn bei youtube-mp3.org ein. Nach einem Klick auf „Video in mp3 umwandeln“ wird der Song von Youtube zu einer Musikdatei (MP3) – ohne das Bildmaterial. Der Nutzer kann die MP3 herunterladen und auf MP3-Player, Handy oder Computer laden. So kann er jederzeit kostenlos und ohne Internetverbindung etwa den aktuellen Schlager von Conchita Wurst hören.
Dienste finanzieren sich über Werbung
Solche Streamripper genannten Dienste gibt es viele. Mit den meisten lassen sich nur Lieder herunterladen, mit einigen auch Videos. Die Dienste sind bequem, weil keine Software installiert werden muss. Sie finanzieren sich über Werbung auf ihren Seiten. Der 22-jährige Student Stefan Hesse aus Recklinghausen gehört zur Konkurrenz von Matesanz. Seine Seite Share-tube.eu macht auch den Download von Videos möglich. Nach Angaben des Bundesverbandes Musikindustrie nutzen bereits etwa acht Millionen Deutsche solche Internetseiten.
Ärger für Betreiber der Dienste
Google und die Musikindustrie gehen gegen solche Angebote vor. 2012 klagte eine Musikfirma gegen den Hersteller der Kopiersoftware Tubebox – und bekam recht. Das Programm konnte Inhalte des Portals My-video.de – Filme und Serien – zu Videodateien umwandeln, obwohl das Portal einen Schutz gegen das Umwandeln eingebaut hatte. Weil es verboten ist, solche Schutzmaßnahmen zu umgehen, untersagte das Landgericht München I Tubebox in der damaligen Version (Az. 7 O 10502/12). Doch Youtube hat keinen solchen Extraschutz. Der Berliner Anwalt Philipp C. Redlich Rechtsbeistand von Philip Matesanz, ist sich daher sicher, dass Youtube-mp3.org nicht illegal ist. Google hat bislang keine Klage eingereicht. Aber Matesanz wurde der Zugang zu dem von Google kontrollierten Werbemarkt abgeschnitten.
Nutzer machen zulässige Privatkopie
Nach derzeitiger Rechtslage machen zumindest Youtube-Liebhaber nichts Illegales, wenn sie Streamripper nutzen. Nach Ansicht vieler Juristen machen die Nutzer nichts anderes als zulässige Privatkopien. Schließlich erlaubt es Paragraf 53 des Urheberrechtsgesetzes, öffentlich verfügbare Vorlagen zur privaten Nutzung zu kopieren.
Kopiervorlage muss legal sein
Die Kopiervorlage darf kein offensichtlich unerlaubt eingestelltes Video sein. Das ist bei dem Wurst-Song nicht der Fall. Der Inhaber der Rechte hat dem offiziellen Youtube-Konto des Eurovision Song Contest offensichtlich erlaubt, das Video einzustellen. Solange Urteile zu dieser Rechtsfrage fehlen, bleibt zwar ein rechtliches Restrisiko. Derzeit gibt es aber keinen Grund, weswegen die Nutzer der Streamripper vor rechtlichem Ärger Angst haben sollten.
Unser Rat
Nach heutiger Rechtslage dürfen Sie Internetdienste wie Youtube-mp3.org oder Share-tube.eu nutzen, um Musik oder Filme von Youtube in eine Musik- oder Videodatei umzuwandeln. Die so hergestellte Datei dürfen Sie nur privat nutzen – also nicht etwa selbst wieder auf Youtube veröffentlichen.