
Statt Pendeln. Von Berufs wegen im zweiten Haushalt? Bei den entstehenden Kosten unterstützt das Finanzamt. © Westend61 / gpointstudio
Beruflich mobil zu sein, ist heute ein Muss, kostet aber Zeit und Nerven. Das Finanzamt unterstützt alle, die sich deshalb einen Zweithaushalt am Arbeitsort einrichten.
Zweitwohnsitz statt Pendeln
Viele Chefs erwarten von ihren Angestellten, mobil und flexibel einsetzbar zu sein. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten daher immer wieder weit entfernt von ihrem Lebensmittelpunkt – manchmal zu weit für tägliches Pendeln. Wer deshalb an seinem Beschäftigungsort, der ersten ersten Tätigkeitsstätte anmietet, führt zwei Haushalte. Immerhin lässt sich das beruflich bedingte Doppelleben absetzen.
Das sollten Sie beachten
Steuererklärung. Ein beruflicher Zweithaushalt ist ein ordentlicher Kostenfaktor, den Sie auf der zweiten Seite der Anlage N abrechnen. Richtiges Sparpotenzial entfaltet er aber in der Regel nur gemeinsam mit anderen Jobkosten. Insgesamt müssen Sie mit beruflichen Ausgaben über der Werbungskosten-Pauschale liegen, damit sich der doppelte Haushalt auswirkt. Im Ratgeber Steuern von Finanztest finden Sie alles, was Sie zur Steuererklärung wissen müssen.
Erstes Jahr. Die Abrechnung des beruflichen Zweitwohnsitzes ist zwar umfangreich, lohnt sich aber. Durch Verpflegungspauschalen, Umzugs- und Einrichtungskosten sparen Sie meist besonders im ersten Jahr Ihrer doppelten Haushaltsführung.
1 000-Euro-Grenze. Ausgaben für Ihre Unterkunft – Miete und Betriebskosten bei einer Mietwohnung oder Kreditzinsen und Abschreibungsraten bei Eigentum – erkennt das Finanzamt bis zu 1 000 Euro im Monatsdurchschnitt an, also 12 000 Euro im Jahr. Zusätzlich rechnen Sie Hausrat und Kosten der Einrichtung ab.
Diese Kosten des doppelten Haushalts zählen
Für einen berufsbedingten Zweitwohnsitz erkennt das Finanzamt nachgewiesene Kosten bis maximal 1 000 Euro im Monatsdurchschnitt an, maximal 12 000 Euro pro Jahr. Die Größe der Wohnung spielt keine Rolle. Es zählen Miete inklusive Betriebs- und Reinigungskosten und Pkw-Stellplatz. Bei einer Eigentumsimmobilie senken statt der Miete die Kreditzinsen und die Abschreibungen das zu versteuernde Einkommen.
Auch der Rundfunkbeitrag kann geltend gemacht werden. Günstiger ist es aber, sich vom Rundfunkbeitrag für den doppelten Haushalt befreien zu lassen, wenn schon für den Hauptwohnsitz gezahlt wird (Bundesverfassungsgericht, Az. 1 BvR 1675/16; Az. 1 BvR 745/17; Az. 1 BvR 836/17 und Az. 1 BvR 981/17).
Extra-Abzug für Zweitwohnungsteuer?
Ob auch die Zweitwohnungsteuer in die 1 000-Euro-Grenze einbezogen werden darf und nicht extra zählen muss, ist noch offen. Eine Beamtin will vor dem Bundesfinanzhof (BFH) gegen das Finanzamt durchsetzen, dass sie die Zweitwohnungsteuer für ihren beruflich bedingten Zweithaushalt als Werbungskosten absetzen kann – und zwar zusätzlich zu den begrenzten Unterkunftskosten (Az. VI R 30/21). Sonst würden ihre 1 157 Euro Zweitwohnungsteuer (jährlich) unter den Tisch fallen. Die Behörde erkennt pro Monat maximal 1 000 Euro Unterkunftskosten für den Zweithaushalt an. Mit 1 300 Euro Monatsmiete hat die Frau den Betrag bereits ausgeschöpft. Immerhin hat die Vorinstanz, das Finanzgericht München, der Klägerin schon recht gegeben: Zu den bloß gedeckelt anrechenbaren Unterkunftskosten würden nur die Bruttokaltmiete plus Betriebskosten gehören, nicht aber Ausgaben, die mittelbar oder gelegentlich im Zusammenhang mit der Anmietung der Wohnung entstehen. Das betreffe auch die Anmeldung des Nebenwohnsitzes und eine damit verbundene Zweitwohnungsteuer (Az. 8 K 2143/21).
Einrichtung und Hausrat zählen zusätzlich
Ausgaben für Einrichtung und Hausrat gehören nicht zu den Unterkunftskosten. Diese lassen sich daher unabhängig von der 1 000-Euro-Grenze zusätzlich abrechnen (BFH, Az. VI R 18/17). Bei Anschaffungskosten für Einrichtung und Ausstattung von bis zu 5 000 Euro brutto im Jahr geht die Finanzverwaltung von notwendigen Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung aus. Lehnt das Finanzamt den Abzug ab, können Steuerzahlende auf die Vereinfachungsregel verweisen (BMF-Schreiben vom 25. November 2020, Reisekosten).
Mieter und Mieterinnen einer möblierten oder teilmöblierten Wohnung dürfen die Miete im Schätzungswege aufteilen, wenn im Mietvertrag eine Aufteilung fehlt.
Diese Verpflegungspauschalen gelten
Für die Verpflegung in den ersten drei Monate am Beschäftigungsort gelten Pauschalen. Für An- und Abreisetage rechnen Angestellte 14 Euro in ihrer Erklärung ab. Für Tage, an denen sie 24 Stunden vom Hauptwohnsitz abwesend waren, stehen ihnen 28 Euro zu. Bietet der Chef kostenlose Mahlzeiten an, müssen sie die Pauschalen kürzen. Das gilt sogar, wenn sie sich trotz des Angebots selbst versorgen (BFH, Az. VI R 16/18).
Unterbrechen Beschäftigte mit doppeltem Haushalt ihre berufliche Tätigkeit für mindestens vier Wochen, etwa wegen Urlaub oder Krankheit, bekommen sie die Verpflegungspauschalen erneut für darauf folgende drei Monate.
Kosten für Heimfahrten abrechnen
Das Finanzamt fördert pro Woche eine Heimfahrt. Dafür zählen die Ticketkosten oder 30 Cent je Entfernungskilometer für die ersten 20 Kilometer. Für jeden weiteren Kilometer erkennt das Finanzamt seit 2022 sogar 38 Cent an. Auch die erste Fahrt zum Arbeitsort zu Beginn der Tätigkeit machen Steuerzahlende geltend. Ebenso können sie die letzte Fahrt, nach Abschluss der Tätigkeit, zurück zum Hauptwohnsitz geltend machen.
Wer häufiger heimfährt, kann alternativ alle Heimfahrten abrechnen statt nur eine pro Woche. Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung entfallen dann aber. Womit man mehr spart, sollte man vorher durchrechnen.
Bei wem das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, der profitiert eigentlich nicht von der erhöhten Pendlerpauschale. Denn ohne Steuerzahlung gibt es normalerweise auch keinen Steuerrabatt. Damit sie nicht leer ausgehen, können Geringverdiener für ihre Heimfahrten allerdings die 2021 eingeführte Mobilitätsprämie erhalten.
Strittig war bislang, ob Familienheimfahrten absetzbar sind, wenn der Arbeitgeber zwar einen Dienstwagen stellt, aber der Arbeitnehmer pro gefahrenem Kilometer eine pauschale Zuzahlung zu den Tankkosten leisten muss. Der Bundesfinanzhof entschied unlängst, dass dennoch kein Werbungskostenabzug infrage kommt (Az. VI R 35/20).
Mehr sparen mit Umzugskosten
Nachgewiesene Ausgaben für den Umzug an den Arbeitsort wie Transportkosten, Mietwagen, Kartons sowie Reisekosten am Umzugstag sind abziehbar. Die Umzugskostenpauschalen gibt es auch beim berufsbedingten Umzug wegen doppelter Haushaltsführung.
Natürlich zählt auch die erste Fahrt zum und die letzte Fahrt weg vom Zweithaushalt zum Lebensmittelpunkt steuerlich – stärker sogar als wöchentliche Heimfahrten. Beginnen oder beenden Angestellte ihr berufliches Doppelleben, setzen sie die tatsächlichen Kosten oder pauschal 30 Cent pro Fahrtkilometer an, wenn sie mit dem eigenen Auto unterwegs waren.
Freibetrag eintragen lassen
Wer sich aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung suchen muss, sieht sich gerade zu Beginn hohen Ausgaben für Umzug, Einrichtung und Verpflegung gegenüber. Angestellte überschlagen diese und lassen sich in dieser Höhe einen Freibetrag in ihre Lohnsteuerdaten eintragen. Das bringt jeden Monat mehr Netto, und sie müssen nicht bis zur Steuererklärung auf eine Erstattung vom Finanzamt warten.
Posten absetzen – die Voraussetzungen
Damit das Finanzamt eine Zweitwohnung akzeptiert, muss diese am Dienstort oder im Einzugsgebiet liegen (BFH, Az. VI R 59/11 und Az. VI R 59/13) und darf nicht ihren Lebensmittelpunkt darstellen.
Arbeit muss vom Zweitwohnsitz besser erreichbar sein
Die Entfernung zwischen Zweitwohnung und Arbeitsort sollte weniger als die Hälfte der Fahrstrecke zwischen Hauptwohnung und Arbeitsort betragen. Ist die Wohnung zu weit weg, zum Beispiel 170 Kilometer vom Beschäftigungsort entfernt, wird sie als Zweitwohnung nicht anerkannt (FG Münster, Az. 4 K 1429/15 E).
Gleichzeitig gibt es zwischen Haupt- und beruflicher Zweitwohnung keine Mindestentfernung. In Großstädten können sie sogar in derselben Stadt liegen. Ist der Arbeitsort jedoch auch von der Hauptwohnung aus täglich erreichbar, lehnt das Finanzamt den doppelten Haushalt ab. Es mutet Arbeitnehmern etwa eine Stunde Fahrtzeit im Auto oder in gut getakteten öffentlichen Verkehrsmitteln zu (BFH, Az. VI R 2/16 und Az. VI R 31/16).
Der Lebensmittelpunkt muss anderswo liegen
Ausgaben für einen doppelten Haushalt können Angestellte nur absetzen, wenn der Nebenwohnsitz nicht zu ihrem Lebensmittelpunkt wird. Es muss eine Hauptwohnung außerhalb des Arbeitsortes existieren, die den Lebensmittelpunkt bildet. Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass man sich dort zu mindestens 10 Prozent an den laufenden Kosten wie Miete, Strom und Telefon beteiligt, regelmäßige Heimfahrten im Monat unternimmt und soziale Bindungen pflegt.
Bei Ehepaaren und gesetzlichen Lebenspartnern mit den Steuerklassen III, IV oder V geht das Finanzamt hiervon ohne besonderen Nachweis aus (BMF-Schreiben vom 25. November 2020, Reisekostenrecht).
Singles und Unverheiratete haben es schwerer, ein berufliches Doppelleben zu rechtfertigen. Sie müssen erklären können, warum sie ihren Lebensmittelpunkt nicht an ihren Arbeitsort verlagern. Gründe könnten etwa Hobbys sein.
Ausgaben für einen doppelten Haushalt werden auch dann anerkannt, wenn Steuerzahlende am Arbeitsort zunächst ihren Haupthausstand hatten, dann aber woanders mit ihrem Partner zusammenziehen und ihre bisherige Wohnung als Zweitstandort behalten.
So überzeugen Angestellte das Finanzamt
Regelmäßige Heimfahrten sprechen dafür, dass der Lebensmittelpunkt vom Arbeitsort abweicht, nachweisbar etwa anhand von Tankquittungen und Bahntickets. Weitere Indizien sind Belege zu Haushaltskosten und Verbrauchsabrechnungen.
Doppelter Haushalt – Sonderfälle
Gesellschaft ist schön, auch im Zweithaushalt. Bewohnen berufstätige Eheleute, Partner oder WG-Mitglieder am gemeinsamen Arbeitsort zusammen eine Zweitwohnung, handelt es sich für jeden um jeweils einen doppelten Haushalt. Der 1 000-Euro-Höchstbetrag für Unterkunftskosten gilt für jede doppelte Haushaltsführung gesondert. In den anderen folgenden Fällen mussten Gerichte klären, ob ein beruflich bedingter Zweithaushalt vorliegt, mit dem Steuern gespart werden können.
Das gilt steuerlich beim Auslandssemester
Eine Studentin in Zweitausbildung wollte für ihre Zeit im Auslandssemester und während eines Auslandspraktikums Kosten für Verpflegung und ihre dortige Wohnung absetzen. Das Finanzamt lehnte ab, wurde aber vom Gericht in die Schranken gewiesen (Bundesfinanzhof, Az. VI R 3/18).
Was im Fall des Nachzugs gilt
Ebenso hat das Gericht Klarheit für Paare geschaffen, bei denen bislang einer einen doppelten Haushalt führt. Sucht sich der andere einen Job am Zweitwohnort und zieht nach, verschiebt sich der Lebensmittelpunkt − selbst wenn das Paar Haus oder Wohnung am früheren Wohnort beibehält und noch zeitweise nutzt (Bundesfinanzhof, Az. VIII R 29/16).
Das gilt im Fall von Elternzeit
Auch Arbeitnehmer in Elternzeit haben das Nachsehen: Kehrt der Elternteil nach der Auszeit nicht zum alten Arbeitsplatz zurück, etwa weil er oder sie kündigt, darf das Amt die Kosten für die beibehaltene Zweitwohnung streichen (Bundesfinanzhof, Az. VI R 1/18).
Kosten nach Ende des doppelten Haushalts
Nach Ende des doppelten Haushalts können Angestellte eventuell weiter die Miete absetzen. Das Finanzgericht Münster hat dies einem Mann gestattet, der nach der Kündigung auf Jobsuche war und seine Zweitwohnung zunächst noch behalten hat (Az. 7 K 57/18).
Nicht zu den Werbungskosten zählt aber eine Vorfälligkeitsentschädigung, die ein Immobilienbesitzer für die vorzeitige Ablösung eines Darlehens zum Ende der doppelten Haushaltsführung an seine Bank zahlen musste (Bundesfinanzhof, Az. VI R 15/17).
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Umzug Mit dem Umzug Steuern sparen
- Makler, Möbelpacker und doppelte Miete – Umzugskosten summieren sich schnell. Immerhin lässt sich ein Teil absetzen. Beim beruflichen Umzug ist viel Erstattung drin.
6 Kommentare Diskutieren Sie mit
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@freistilchaot: Eine pauschale Antwort können wir darauf leider nicht geben. Damit das Finanzamt eine doppelte Haushaltsführung anerkennt, müssen der Ort des eigenen Hausstands und der Beschäftigungsort auseinander fallen. Eine Mindestentfernung bestimmt das Einkommensteuergesetz nicht. Doch liegen beide Orte so nah beieinander, dass Angestellte ihren Arbeitsort auch in zumutbarer Zeit von ihrem eigenen Hausstand aus erreichen könnten, in der Regel innerhalb einer Stunde, lehnt das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung möglicherweise ab. Dabei kommt es aber immer auf den Einzelfall an. Gewürdigt werden alle wesentlichen Umstände. Verfügbare Verkehrsverbindungen, Verkehrsmittel und daraus ergebende Wegezeiten sind besonders relevant, aber nicht die alleinigen entscheidungserheblichen Kriterien.
"Es mutet Arbeitnehmern etwa eine Stunde Fahrtzeit im Auto oder in gut getakteten öffentlichen Verkehrsmitteln zu (BFH, Az. VI R 2/16 und Az. VI R 31/16)."
In meinem Fall dauert die Fahrt vom Hauptwohnsitz mit dem ÖV (100 Minuten), das ich nutze, mehr als doppelt so lange wie mit dem Auto (45 Minuten).
Muss man damit rechnen, dass das Finanzamt einem deshalb den Zweitwohnsitz nicht anerkennt?
@LumiaNutzer: Welche Steuerersparnis mit welchen zusätzlichen Werbungskosten bei Ihrem Einkommen zu erzielen sind, können Sie überschlägig berechnen, wenn Sie unseren Grenzsteuerrechner nutzen:
www.test.de/Steuersparrechner-So-viel-Steuerersparnis-ist-durch-zusaetzliche-Ausgaben-drin-1159368-0
Wer es ganz genau wissen will, kauft sich eine Steuerprogramm. (maa)
@DirkTestTest: Laut Paragraph 21 Bundesmeldegesetz ist die Hauptwohnung die „vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners“. Wer einer normalen Beschäftigung mit einer Fünf-Tage-Woche nachgeht, hat dort grundsätzlich seinen Hauptwohnsitz und muss solchen gegenüber der Meldebehörde angeben.
Die steuerrechtliche Beurteilung durch das Finanzamt kann sich am Melderecht orientieren, Steuerzahlende mit doppeltem Haushalt können aber auch abweichend argumentieren. Denn im Steuerrecht ist der Hauptwohnsitz dort, wo der auf Dauer angelegte Mittelpunkt der gesamten Lebensführung liegt. (maa)
Sie schreiben von 1000€ bzw. 12000€ werden anerkannt. Was kommt unterm Strich an? Wie wird im Detail abgerechnet und welche Faktoren spielen eine Rolle?
Beispiel für die zweite Wohnungen:
800€ warme Miete
100€ PKW Stellplatz
100€ Reinigung
In der Summe 1000€ pro Monat! Wie viel davon kommt nach der Steuererklärung raus? Ist es 1:1 oder 75% oder 10% oder nur von der Steuerklasse abhängig? Bitte hier auf ein oder zwei konkrete Beispiele eingehen und die Faktoren der Berechnung beschreiben. Danke