Für einen berufsbedingten Zweitwohnsitz erkennt das Finanzamt nachgewiesene Kosten bis maximal 1 000 Euro im Monatsdurchschnitt an, maximal 12 000 Euro pro Jahr. Die Größe der Wohnung spielt keine Rolle. Es zählen Miete inklusive Betriebs- und Reinigungskosten und Pkw-Stellplatz. Bei einer Eigentumsimmobilie senken statt der Miete die Kreditzinsen und die Abschreibungen das zu versteuernde Einkommen.
Auch der Rundfunkbeitrag kann geltend gemacht werden. Günstiger ist es aber, sich vom Rundfunkbeitrag für den doppelten Haushalt befreien zu lassen, wenn schon für den Hauptwohnsitz gezahlt wird (Bundesverfassungsgericht, Az. 1 BvR 1675/16; Az. 1 BvR 745/17; Az. 1 BvR 836/17 und Az. 1 BvR 981/17).
Extra-Abzug für Zweitwohnungsteuer?
Ob auch die Zweitwohnungsteuer in die 1 000-Euro-Grenze einbezogen werden darf und nicht extra zählen muss, ist noch offen. Eine Beamtin will vor dem Bundesfinanzhof (BFH) gegen das Finanzamt durchsetzen, dass sie die Zweitwohnungsteuer für ihren beruflich bedingten Zweithaushalt als Werbungskosten absetzen kann – und zwar zusätzlich zu den begrenzten Unterkunftskosten (Az. VI R 30/21). Sonst würden ihre 1 157 Euro Zweitwohnungsteuer (jährlich) unter den Tisch fallen. Die Behörde erkennt pro Monat maximal 1 000 Euro Unterkunftskosten für den Zweithaushalt an. Mit 1 300 Euro Monatsmiete hat die Frau den Betrag bereits ausgeschöpft. Immerhin hat die Vorinstanz, das Finanzgericht München, der Klägerin schon recht gegeben: Zu den bloß gedeckelt anrechenbaren Unterkunftskosten würden nur die Bruttokaltmiete plus Betriebskosten gehören, nicht aber Ausgaben, die mittelbar oder gelegentlich im Zusammenhang mit der Anmietung der Wohnung entstehen. Das betreffe auch die Anmeldung des Nebenwohnsitzes und eine damit verbundene Zweitwohnungsteuer (Az. 8 K 2143/21).
Einrichtung und Hausrat zählen zusätzlich
Ausgaben für Einrichtung und Hausrat gehören nicht zu den Unterkunftskosten. Diese lassen sich daher unabhängig von der 1 000-Euro-Grenze zusätzlich abrechnen (BFH, Az. VI R 18/17). Bei Anschaffungskosten für Einrichtung und Ausstattung von bis zu 5 000 Euro brutto im Jahr geht die Finanzverwaltung von notwendigen Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung aus. Lehnt das Finanzamt den Abzug ab, können Steuerzahlende auf die Vereinfachungsregel verweisen (BMF-Schreiben vom 25. November 2020, Reisekosten).
Mieter und Mieterinnen einer möblierten oder teilmöblierten Wohnung dürfen die Miete im Schätzungswege aufteilen, wenn im Mietvertrag eine Aufteilung fehlt.
Diese Verpflegungspauschalen gelten
Für die Verpflegung in den ersten drei Monaten am Beschäftigungsort gelten Pauschalen. Für An- und Abreisetage rechnen Angestellte 14 Euro in ihrer Erklärung ab. Für Tage, an denen sie 24 Stunden vom Hauptwohnsitz abwesend waren, stehen ihnen 28 Euro zu. Bietet der Chef kostenlose Mahlzeiten an, müssen sie die Pauschalen kürzen. Das gilt sogar, wenn sie sich trotz des Angebots selbst versorgen (BFH, Az. VI R 16/18).
Unterbrechen Beschäftigte mit doppeltem Haushalt ihre berufliche Tätigkeit für mindestens vier Wochen, etwa wegen Urlaub oder Krankheit, bekommen sie die Verpflegungspauschalen erneut für darauf folgende drei Monate.
Kosten für Heimfahrten abrechnen
Das Finanzamt fördert pro Woche eine Heimfahrt. Dafür zählen die Ticketkosten oder 30 Cent je Entfernungskilometer für die ersten 20 Kilometer. Für jeden weiteren Kilometer erkennt das Finanzamt seit 2022 sogar 38 Cent an. Auch die erste Fahrt zum Arbeitsort zu Beginn der Tätigkeit machen Steuerzahlende geltend. Ebenso können sie die letzte Fahrt, nach Abschluss der Tätigkeit, zurück zum Hauptwohnsitz geltend machen.
Wer häufiger heimfährt, kann alternativ alle Heimfahrten abrechnen statt nur eine pro Woche. Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung entfallen dann aber. Womit man mehr spart, sollte man vorher durchrechnen.
Bei wem das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, der profitiert eigentlich nicht von der erhöhten Pendlerpauschale. Denn ohne Steuerzahlung gibt es normalerweise auch keinen Steuerrabatt. Damit sie nicht leer ausgehen, können Geringverdiener für ihre Heimfahrten allerdings die 2021 eingeführte Mobilitätsprämie erhalten.
Strittig war bislang, ob Familienheimfahrten absetzbar sind, wenn der Arbeitgeber zwar einen Dienstwagen stellt, aber der Arbeitnehmer pro gefahrenem Kilometer eine pauschale Zuzahlung zu den Tankkosten leisten muss. Der Bundesfinanzhof entschied unlängst, dass dennoch kein Werbungskostenabzug infrage kommt (Az. VI R 35/20).
Mehr sparen mit Umzugskosten
Nachgewiesene Ausgaben für den Umzug an den Arbeitsort wie Transportkosten, Mietwagen, Kartons sowie Reisekosten am Umzugstag sind abziehbar. Die Umzugskostenpauschalen gibt es auch beim berufsbedingten Umzug wegen doppelter Haushaltsführung.
Natürlich zählt auch die erste Fahrt zum und die letzte Fahrt weg vom Zweithaushalt zum Lebensmittelpunkt steuerlich – stärker sogar als wöchentliche Heimfahrten. Beginnen oder beenden Angestellte ihr berufliches Doppelleben, setzen sie die tatsächlichen Kosten oder pauschal 30 Cent pro Fahrtkilometer an, wenn sie mit dem eigenen Auto unterwegs waren.
Freibetrag eintragen lassen
Wer sich aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung suchen muss, sieht sich gerade zu Beginn hohen Ausgaben für Umzug, Einrichtung und Verpflegung gegenüber. Angestellte überschlagen diese und lassen sich in dieser Höhe einen Freibetrag in ihre Lohnsteuerdaten eintragen. Das bringt jeden Monat mehr Netto, und sie müssen nicht bis zur Steuererklärung auf eine Erstattung vom Finanzamt warten.
Kommentarliste
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@antimatter: Die dargestellte Konstellation mit zwei Jobs und zwei Wohnsitzen lässt einige Fragen offen, zum Beispiel wo sich der Lebensmittelpunkt befindet und damit auch die Frage, in welchem Land Steuerpflicht besteht. Grundsätzlich gilt, dass eigene Ausgaben für eine doppelte Haushaltsführung dann geltend gemacht werden können, wenn jemand in der Nähe seiner ersten Tätigkeitsstätte eine Zweitunterkunft hat, sein Lebensmittelpunkt aber woanders ist und er sich an diesem Lebensmittelpunkt an den Kosten für die Haushaltsführung beteiligt. Es ist auch möglich, dass sich der Zweithaushalt im Ausland befindet. Um zu klären, was in diesem konkreten Einzelfall gilt, empfehlen wir, sich Rat bei einem Steuerberater oder im Lohnsteuerhilfeverein zu suchen.
Ich habe zwei Arbeitgeber an unterschiedlichen Orten und daher zwei Wohnsitze (einer im Inland, einer im Ausland). Macht es steuerlich einen Unterschied, ob man den zweiten Wohnsitz braucht, weil Arbeitsort und Lebensmittelpunkt auseinander liegen, oder weil man zwei Arbeitgeber hat deren Orte weit auseinander liegen?
@freistilchaot: Eine pauschale Antwort können wir darauf leider nicht geben. Damit das Finanzamt eine doppelte Haushaltsführung anerkennt, müssen der Ort des eigenen Hausstands und der Beschäftigungsort auseinander fallen. Eine Mindestentfernung bestimmt das Einkommensteuergesetz nicht. Doch liegen beide Orte so nah beieinander, dass Angestellte ihren Arbeitsort auch in zumutbarer Zeit von ihrem eigenen Hausstand aus erreichen könnten, in der Regel innerhalb einer Stunde, lehnt das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung möglicherweise ab. Dabei kommt es aber immer auf den Einzelfall an. Gewürdigt werden alle wesentlichen Umstände. Verfügbare Verkehrsverbindungen, Verkehrsmittel und daraus ergebende Wegezeiten sind besonders relevant, aber nicht die alleinigen entscheidungserheblichen Kriterien.
"Es mutet Arbeitnehmern etwa eine Stunde Fahrtzeit im Auto oder in gut getakteten öffentlichen Verkehrsmitteln zu (BFH, Az. VI R 2/16 und Az. VI R 31/16)."
In meinem Fall dauert die Fahrt vom Hauptwohnsitz mit dem ÖV (100 Minuten), das ich nutze, mehr als doppelt so lange wie mit dem Auto (45 Minuten).
Muss man damit rechnen, dass das Finanzamt einem deshalb den Zweitwohnsitz nicht anerkennt?
@LumiaNutzer: Welche Steuerersparnis mit welchen zusätzlichen Werbungskosten bei Ihrem Einkommen zu erzielen sind, können Sie überschlägig berechnen, wenn Sie unseren Grenzsteuerrechner nutzen:
www.test.de/Steuersparrechner-So-viel-Steuerersparnis-ist-durch-zusaetzliche-Ausgaben-drin-1159368-0
Wer es ganz genau wissen will, kauft sich eine Steuerprogramm. (maa)