
Helga S. aus Lübeck: Mein Sohn ist Single und bewohnt in unserem Haus mietfrei eine 87 Quadratmeter große Wohnung. Dort hat er seinen Lebensmittelpunkt. Er arbeitet aber in Hamburg, wo er ein kleines Apartment nutzt. Das Finanzamt erkennt die doppelte Haushaltsführung angeblich nur noch an, wenn mein Sohn am Heimatort mehr als 10 Prozent der Haushaltskosten übernimmt. Stimmt das?
Finanztest. Ja, seit Januar müssen Alleinstehende nachweisen, dass sie von den Haushaltskosten am Heimatort mehr als 10 Prozent mittragen.
Gemeint sind die laufenden Kosten, die jeden Monat anfallen. Dazu gehören die Miete und die Nebenkosten für die Wohnung, aber auch Ausgaben für Lebensmittel und andere Dinge des täglichen Bedarfs. Nachlesen können Sie das in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 30. September 2013 zum Reisekostenrecht (Randziffer 94).
Am besten ist es, wenn Ihr Sohn in der Steuererklärung 2014 nachweisen kann, dass er mehr als 10 Prozent der Haushaltskosten am Heimatort auf Ihr Konto überweist – zum Beispiel mit einem Dauerauftrag. Er kann zwar seine Ausgaben auch anders belegen. Hält das Finanzamt seinen Nachweis für unglaubwürdig, spart er aber keine Steuern.
Für eine Immobilie, die Ihnen gehört, müssen Sie nicht unbedingt Miete nehmen. Ihr Sohn kann sich auch an Wohngeld oder Schuldzinsen finanziell beteiligen. Er sollte in seinen Überweisungen den Verwendungszweck klar angeben und Belege fürs Finanzamt aufheben.