„Hält bis zu 12 Monate“ – so bewarb die Westfalia Werkzeugcompany aus Hagen ihren Displayschutz „Protectpax“. Die Werbeaussage und den abgebildeten Hammer auf der Verpackung hat das Landgericht Hagen als irreführend verboten (Az. 21 O 90/17).
Das vermeintliche Wundermittel wurde durch die Fernsehsendung „Höhle der Löwen“ bekannt. Seit September 2017 kauften mehr als eine Million Kunden Produktsets zu einem Preis von 14,99 Euro. Da der transparente Lack auch vor heftigen Hammerschlägen schützen soll, war auf der Packung ein Hammer abgebildet. Die Richter urteilten, dass der Spruch „Hält bis zu 12 Monate“ als Gewährleistungszusage missverstanden werden kann. Zudem sei das Versprechen „100 Prozent bruch- und kratzfest“ in Praxistests widerlegt.
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