Unser Rat
Ansprüche. Sind Sie benachteiligt worden, können Sie verlangen, dass der Diskriminierende dies in Zukunft unterlässt. Darüber hinaus können Sie von ihm Entschädigung fordern. Bei einer abgelehnten Stellenbewerbung können das beispielsweise mehrere Monatsgehälter sein.
Beratungsstellen. Lassen Sie sich von einer Beratungsstelle beim Schriftverkehr helfen. Die Bundesantidiskriminierungsstelle bietet im Internet eine Umkreissuche.Ansprechpartner in Unternehmen sind Betriebsrat, Frauenbeauftragte und Schwerbehindertenvertretung. Geht es um Ihren Job, kann auch ein Fachanwalt für Arbeitsrecht helfen.
Frist. Machen Sie Ihre Ansprüche binnen zwei Monaten nach dem Vorfall schriftlich geltend. Schildern Sie genau, was Sie erlebt und welche Nachteile Sie erlitten haben (W-Fragen helfen beim Dokumentieren).