Direkt­investments in Container

Unser Rat

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Anlage. Eine Anlage in Container ist riskant und sollte höchs­tens einen kleinen Teil Ihres Vermögens ausmachen. Kaufen Sie nur, wenn Sie im auch Verluste ertragen können. Kriselt der welt­weite Waren­umschlag, sinkt die Nach­frage nach Containern, Miet- und Rück­kaufs­preise fallen. Ihr Anbieter kann eventuell den garan­tierten oder in Aussicht gestellten Rück­kaufs­preis zum Vertrags­ende nicht zahlen. Achten Sie bei Vertrags­schluss darauf, dass Ihr Anbieter die Miet­einnahmen gesondert verwaltet und nicht mit seinem eigenen Vermögen vermischt.

Mischung. Kaufen Sie Container verschiedener Größen und mit unterschiedlichem Verwendungs­zweck. Mischen Sie auch die Lauf­zeiten, um Ihr Risiko zu streuen.

Insolvenz. Hat Ihre Anbieterfirma Insolvenz beantragt, müsste der vorläufige Insolvenz­verwalter bei entsprechender Vertrags­gestaltung einge­nommene Mieten an Sie als Eigentümer und Vermieter der Container weitergeben. Tut er das nicht, sollten Sie Ihr Recht darauf einfordern (Musterbrief).

Gläubiger­versamm­lung. Wenn Ihr Anbieter einen Insolvenz­antrag gestellt hat, wird eine Gläubiger­versamm­lung einberufen. Auf der Versamm­lung können die Anleger den vorläufigen Insolvenz­verwalter bestätigen oder einen neuen Verwalter wählen, wenn ihnen der bisherige nicht passt.

Vertreter. Wenn Sie an einer Gläubiger­versamm­lung nicht teilnehmen können, sollten Sie einen Vertrauten oder einen Anwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragen. Dafür müssen Sie ihm eine Voll­macht geben, damit er entsprechend Ihrer Weisung für Sie abstimmen kann.

Prospekt. Seit 10. Juli 2015 müssen Anbieter mit Rück­kaufs­garantie einen Prospekt erstellen, der über alle wichtigen Details des Geschäfts informiert. Gibt es keinen von der Finanz­aufsicht genehmigten Prospekt, verstößt die Firma gegen das Gesetz. Melden Sie den Verstoß der Bafin (bafin.de). Ab dem 31. Dezember 2016 müssen auch für Direkt­investments mit in Aussicht gestellten Rück­kaufs­preisen Prospekte erstellt werden.

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