Anlage. Eine Anlage in Container ist riskant und sollte höchstens einen kleinen Teil Ihres Vermögens ausmachen. Kaufen Sie nur, wenn Sie im auch Verluste ertragen können. Kriselt der weltweite Warenumschlag, sinkt die Nachfrage nach Containern, Miet- und Rückkaufspreise fallen. Ihr Anbieter kann eventuell den garantierten oder in Aussicht gestellten Rückkaufspreis zum Vertragsende nicht zahlen. Achten Sie bei Vertragsschluss darauf, dass Ihr Anbieter die Mieteinnahmen gesondert verwaltet und nicht mit seinem eigenen Vermögen vermischt.
Mischung. Kaufen Sie Container verschiedener Größen und mit unterschiedlichem Verwendungszweck. Mischen Sie auch die Laufzeiten, um Ihr Risiko zu streuen.
Insolvenz. Hat Ihre Anbieterfirma Insolvenz beantragt, müsste der vorläufige Insolvenzverwalter bei entsprechender Vertragsgestaltung eingenommene Mieten an Sie als Eigentümer und Vermieter der Container weitergeben. Tut er das nicht, sollten Sie Ihr Recht darauf einfordern (Musterbrief).
Gläubigerversammlung. Wenn Ihr Anbieter einen Insolvenzantrag gestellt hat, wird eine Gläubigerversammlung einberufen. Auf der Versammlung können die Anleger den vorläufigen Insolvenzverwalter bestätigen oder einen neuen Verwalter wählen, wenn ihnen der bisherige nicht passt.
Vertreter. Wenn Sie an einer Gläubigerversammlung nicht teilnehmen können, sollten Sie einen Vertrauten oder einen Anwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragen. Dafür müssen Sie ihm eine Vollmacht geben, damit er entsprechend Ihrer Weisung für Sie abstimmen kann.
Prospekt. Seit 10. Juli 2015 müssen Anbieter mit Rückkaufsgarantie einen Prospekt erstellen, der über alle wichtigen Details des Geschäfts informiert. Gibt es keinen von der Finanzaufsicht genehmigten Prospekt, verstößt die Firma gegen das Gesetz. Melden Sie den Verstoß der Bafin (bafin.de). Ab dem 31. Dezember 2016 müssen auch für Direktinvestments mit in Aussicht gestellten Rückkaufspreisen Prospekte erstellt werden.
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