Facebook, Google und der Tod

Bei Google vorsorgen

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Nutzer eines Google-Kontos können mithilfe des Konto­inaktivität-Managers selbst entscheiden, was mit ihren Daten im Todes­fall oder im Falle eines Unfalls geschehen soll. Sie können die Daten für ausgewählte Personen frei­geben oder einrichten, dass sie gelöscht werden sollen. Sich zu Lebzeiten Gedanken um das digitale Erbe zu machen, ist unver­zicht­bar. Wer seinen Hinterbliebenen zum Beispiel den Zugriff auf E-Mails gewährt, erspart ihnen viel Mühe. E-Mails sind Ausgangs­punkt vieler Recherchen und zeigen oft, welche Rechnungen noch offen sind.

Sie benötigen:

Facebook, Google und der Tod - So regeln Sie Ihren digitalen Nach­lass

  • Google-Konto
  • Internet­zugang

Schritt 1

Öffnen Sie Ihr Google-Konto. Klicken Sie auf „Persönliche Daten & Privatsphäre“. Unter „Inhalte kontrollieren“ finden Sie den Konto­inaktivität-Manager. Starten Sie diesen.

Schritt 2

Bestimmen Sie, ab wann Ihr Google-Konto inaktiv werden soll. Die Frist beginnt mit der letzten Anmeldung. Sie können einen Zeitraum zwischen 3 und 18 Monaten auswählen. Wenn Sie Ihr Konto so lange nicht mehr verwenden, werden Sie mehr­mals per E-Mail oder SMS kontaktiert. Erst wenn Sie darauf nicht reagieren, wird das Konto inaktiv geschaltet.

Schritt 3

Bestimmen Sie, wer benach­richtigt werden soll und welche Daten Sie mit den Personen teilen wollen. Sie können bis zu zehn Personen angeben, die Google benach­richtigt, wenn das Konto inaktiv geworden ist. Wenn Sie den genannten Personen erlauben, Inhalte herunter­zuladen, haben diese dazu bis zu drei Monate Zeit. Danach wird das Konto gelöscht. Bestimmen Sie genau, welche Daten geteilt werden sollen. Der Service gilt nicht nur für Googles E-Mail-Dienst Gmail, sondern unter anderem auch für den Online-Daten­speicher Drive, für Google Photos und Google Contacts. Über das E-Mail-Konto können Sie eine auto­matische Antwort einrichten, die gesendet wird, sobald Ihr Konto inaktiv wird.

Schritt 4

Im nächsten Schritt können Sie – alternativ zu der Daten­weitergabe – einrichten, dass Ihr Google-Konto und dessen Inhalte direkt gelöscht werden, sobald es inaktiv wird.

Schritt 5

Prüfen Sie in einer Über­sicht Ihrer Einstel­lungen, was mit Ihrem Google-Konto passieren soll. Sind Sie mit den Einstel­lungen zufrieden, bestätigen Sie diese.

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Anna_99 am 28.07.2019 um 00:30 Uhr
Handschrift?

"Hand­geschrieben. Formulieren Sie alle Regeln zu Ihrem digitalen Nach­lass persönlich von Hand. Auch für den digitalen Nach­lass gilt: Nur ein hand­schriftliches und unter­schriebenes Testament ist rechts­wirk­sam."
So viel ich weiß, ist die Handschrift nur notwendig, wenn die Digitale Vorsorgevollmacht INNERHALB des TESTAMENTS gemacht wird. Ein Ding der Unmöglichkeit: Morgen ändern Sie das Passwort für z.B. Test.de und müssen das Testament neu schreiben??? Eine rechtswirksame Lösung dieses Problems habe ich von Digitale-Existenz.Com aus München erfahren.

Thorsten.Maverick am 17.06.2019 um 14:19 Uhr
Paßwortmanager verwenden

Man kommt nicht umhin, einen Paßwortmanager zu verwenden. Auf Apple Geräten wird ohnehin alles im Schlüsselbund gespeichert, ansonsten bietet sich KeyPass an. Die Paßwörter zum Rechnerzugang und zum Paßwortmanager muß man dann sicher hinterlegen bzw. jemand anvertrauen, der Erbe ist.

Gelöschter Nutzer am 18.07.2018 um 07:44 Uhr
@Testibus

Der Gesetzgeber kann aber nur bis zur deutschen Grenze etwas festlegen. Und das Internet ist nicht deutsch bzw. nur zu einem kleinen Teil.
Bezüglich Quelle: Teile von Quelle wurden aus der Insolvenzmasse heraus von Otto aufgekauft. Dort können sie nachfragen.

kaiserburg am 14.07.2018 um 17:14 Uhr
1000 Jahre und 50.000 Accounts

Wer schon 30 oder 40 Jahre im Internet ist wird merken, es ist ein kommen und gehen. Ganz alte Adressen sind weg, aber auch Adressen die es in modernen Computern noch in die Favoriten geschafft haben. Wenn ich für meine 40 jährige Tochter irgendwo etwas interessantes parken will, dann ist das weg wenn die das nicht morgen nutzt. Ich ging mit 5 HDD in die Werkstatt, der Mechaniker schaute jeweils auf die Jahreszahl und zack waren die Festplatten in der Mülltonne. Wie wir jeden Tag an den tödlichen Unfällen sehen können, auf einmal ist es vorbei, Krankheit, Unfall etc. Auch das Häuser und Wohnungen komplett abbrennen, ist nicht selten. Also ist es ein Wettbewerb, wer ist eher tot, ich oder die Daten. Bis jetzt waren es immer noch die Daten. Und das ich jetzt den Bestatter heiß und innig liebe das der dann meine Bildchen gucken kann, nö is nicht.

Testibus am 13.07.2018 um 11:25 Uhr
Der Gesetzgeber ist gefordert

Und zwar wie folgt:
Konten im Netz, die z.B. 1-2 Jahre nicht genutzt werden, müssen den Inhaber auffordern, das Weiterbestehen zu bestätigen oder ihn auffordern, es zu löschen. Ich bin bei ca. 100 angemeldet, denn man kaufte mal hier, mal dort. Und löschen geht gar nicht so einfach, meist kann man nicht mal dahintzer kommen, wie man ein Konto bei dem betr. Shop wieder löschen kann.
Ich bin z. B,. noch bei Quelle Versand angemeldet.....den es schon lange nicht mehr gibt.
Sind meine Daten dort nun gelöscht oder wer kann noch über sie verfügen, zu welchem Zweck auch immer.