Nutzer eines Google-Kontos können mithilfe des Kontoinaktivität-Managers selbst entscheiden, was mit ihren Daten im Todesfall oder im Falle eines Unfalls geschehen soll. Sie können die Daten für ausgewählte Personen freigeben oder einrichten, dass sie gelöscht werden sollen. Sich zu Lebzeiten Gedanken um das digitale Erbe zu machen, ist unverzichtbar. Wer seinen Hinterbliebenen zum Beispiel den Zugriff auf E-Mails gewährt, erspart ihnen viel Mühe. E-Mails sind Ausgangspunkt vieler Recherchen und zeigen oft, welche Rechnungen noch offen sind.
Sie benötigen:

- Google-Konto
- Internetzugang
Schritt 1
Öffnen Sie Ihr Google-Konto. Klicken Sie auf „Persönliche Daten & Privatsphäre“. Unter „Inhalte kontrollieren“ finden Sie den Kontoinaktivität-Manager. Starten Sie diesen.
Schritt 2
Bestimmen Sie, ab wann Ihr Google-Konto inaktiv werden soll. Die Frist beginnt mit der letzten Anmeldung. Sie können einen Zeitraum zwischen 3 und 18 Monaten auswählen. Wenn Sie Ihr Konto so lange nicht mehr verwenden, werden Sie mehrmals per E-Mail oder SMS kontaktiert. Erst wenn Sie darauf nicht reagieren, wird das Konto inaktiv geschaltet.
Schritt 3
Bestimmen Sie, wer benachrichtigt werden soll und welche Daten Sie mit den Personen teilen wollen. Sie können bis zu zehn Personen angeben, die Google benachrichtigt, wenn das Konto inaktiv geworden ist. Wenn Sie den genannten Personen erlauben, Inhalte herunterzuladen, haben diese dazu bis zu drei Monate Zeit. Danach wird das Konto gelöscht. Bestimmen Sie genau, welche Daten geteilt werden sollen. Der Service gilt nicht nur für Googles E-Mail-Dienst Gmail, sondern unter anderem auch für den Online-Datenspeicher Drive, für Google Photos und Google Contacts. Über das E-Mail-Konto können Sie eine automatische Antwort einrichten, die gesendet wird, sobald Ihr Konto inaktiv wird.
Schritt 4
Im nächsten Schritt können Sie – alternativ zu der Datenweitergabe – einrichten, dass Ihr Google-Konto und dessen Inhalte direkt gelöscht werden, sobald es inaktiv wird.
Schritt 5
Prüfen Sie in einer Übersicht Ihrer Einstellungen, was mit Ihrem Google-Konto passieren soll. Sind Sie mit den Einstellungen zufrieden, bestätigen Sie diese.
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"Handgeschrieben. Formulieren Sie alle Regeln zu Ihrem digitalen Nachlass persönlich von Hand. Auch für den digitalen Nachlass gilt: Nur ein handschriftliches und unterschriebenes Testament ist rechtswirksam."
So viel ich weiß, ist die Handschrift nur notwendig, wenn die Digitale Vorsorgevollmacht INNERHALB des TESTAMENTS gemacht wird. Ein Ding der Unmöglichkeit: Morgen ändern Sie das Passwort für z.B. Test.de und müssen das Testament neu schreiben??? Eine rechtswirksame Lösung dieses Problems habe ich von Digitale-Existenz.Com aus München erfahren.
Man kommt nicht umhin, einen Paßwortmanager zu verwenden. Auf Apple Geräten wird ohnehin alles im Schlüsselbund gespeichert, ansonsten bietet sich KeyPass an. Die Paßwörter zum Rechnerzugang und zum Paßwortmanager muß man dann sicher hinterlegen bzw. jemand anvertrauen, der Erbe ist.
Der Gesetzgeber kann aber nur bis zur deutschen Grenze etwas festlegen. Und das Internet ist nicht deutsch bzw. nur zu einem kleinen Teil.
Bezüglich Quelle: Teile von Quelle wurden aus der Insolvenzmasse heraus von Otto aufgekauft. Dort können sie nachfragen.
Wer schon 30 oder 40 Jahre im Internet ist wird merken, es ist ein kommen und gehen. Ganz alte Adressen sind weg, aber auch Adressen die es in modernen Computern noch in die Favoriten geschafft haben. Wenn ich für meine 40 jährige Tochter irgendwo etwas interessantes parken will, dann ist das weg wenn die das nicht morgen nutzt. Ich ging mit 5 HDD in die Werkstatt, der Mechaniker schaute jeweils auf die Jahreszahl und zack waren die Festplatten in der Mülltonne. Wie wir jeden Tag an den tödlichen Unfällen sehen können, auf einmal ist es vorbei, Krankheit, Unfall etc. Auch das Häuser und Wohnungen komplett abbrennen, ist nicht selten. Also ist es ein Wettbewerb, wer ist eher tot, ich oder die Daten. Bis jetzt waren es immer noch die Daten. Und das ich jetzt den Bestatter heiß und innig liebe das der dann meine Bildchen gucken kann, nö is nicht.
Und zwar wie folgt:
Konten im Netz, die z.B. 1-2 Jahre nicht genutzt werden, müssen den Inhaber auffordern, das Weiterbestehen zu bestätigen oder ihn auffordern, es zu löschen. Ich bin bei ca. 100 angemeldet, denn man kaufte mal hier, mal dort. Und löschen geht gar nicht so einfach, meist kann man nicht mal dahintzer kommen, wie man ein Konto bei dem betr. Shop wieder löschen kann.
Ich bin z. B,. noch bei Quelle Versand angemeldet.....den es schon lange nicht mehr gibt.
Sind meine Daten dort nun gelöscht oder wer kann noch über sie verfügen, zu welchem Zweck auch immer.