1. Passwörter suchen. Durchsuchen Sie die Unterlagen des Verstorbenen nach Passwörtern und Zugangsdaten. Sie sind der einfachste Weg, um an die Webprofile zu kommen. Oft sogar der einzige. Gibt es Daten auf Notebook, Smartphone, Tablet oder PC?
2. Anbieter kontaktieren. Ohne Zugangsdaten sind Erben auf die Hilfe der Webanbieter angewiesen. Diese sind durch das Urteil des Bundesgerichtshof jetzt verpflichtet, Zugriff auf das Profil des Verstorbenen zu gewähren.
3. Urkunden beschaffen. Beschaffen Sie alle erforderlichen Dokumente, um sich als Erbe zu legitimieren: Sterbeurkunde (beim Standesamt des Sterbeorts, 5 bis 12 Euro pro Exemplar); Geburtsurkunde (beim Standesamt des Geburtsorts, um 10 Euro); Erbschein (beim Nachlassgericht, meist Amtsgericht am Wohnort des Verstorbenen). Die Kosten des Erbscheins hängen vom vererbten Vermögen ab, bei 50 000 Euro Vermögen etwa 165 Euro.
4. Sichern und löschen. Entscheiden Sie, welche Webaccounts des Verstorbenen Sie löschen, in Gedenken erhalten oder weiter betreuen möchten (falls möglich). Sichern Sie erhaltenswerte Fotos und wichtige Texte vor dem Löschen des Webaccounts.
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- Mit einem klug formulierten Testament können Sie Angehörige absichern, Konflikte unter Erben vermeiden und Steuern sparen. Hier lesen Sie, wie es geht.
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- Nutzer von Apple-Geräten können jetzt Nachlasskontakte bestimmen. Die erhalten nach dem Lebensende Zugriff auf die Daten der verstorbenen Person.
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- App-Tracking-Transparenz (ATT): So heißt die neue Funktion, mit der Apple iPhone-Besitzer vor Datenkraken schützen will. Leider hilft der Tracking-Schutz nur begrenzt.
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"Handgeschrieben. Formulieren Sie alle Regeln zu Ihrem digitalen Nachlass persönlich von Hand. Auch für den digitalen Nachlass gilt: Nur ein handschriftliches und unterschriebenes Testament ist rechtswirksam."
So viel ich weiß, ist die Handschrift nur notwendig, wenn die Digitale Vorsorgevollmacht INNERHALB des TESTAMENTS gemacht wird. Ein Ding der Unmöglichkeit: Morgen ändern Sie das Passwort für z.B. Test.de und müssen das Testament neu schreiben??? Eine rechtswirksame Lösung dieses Problems habe ich von Digitale-Existenz.Com aus München erfahren.
Man kommt nicht umhin, einen Paßwortmanager zu verwenden. Auf Apple Geräten wird ohnehin alles im Schlüsselbund gespeichert, ansonsten bietet sich KeyPass an. Die Paßwörter zum Rechnerzugang und zum Paßwortmanager muß man dann sicher hinterlegen bzw. jemand anvertrauen, der Erbe ist.
Der Gesetzgeber kann aber nur bis zur deutschen Grenze etwas festlegen. Und das Internet ist nicht deutsch bzw. nur zu einem kleinen Teil.
Bezüglich Quelle: Teile von Quelle wurden aus der Insolvenzmasse heraus von Otto aufgekauft. Dort können sie nachfragen.
Wer schon 30 oder 40 Jahre im Internet ist wird merken, es ist ein kommen und gehen. Ganz alte Adressen sind weg, aber auch Adressen die es in modernen Computern noch in die Favoriten geschafft haben. Wenn ich für meine 40 jährige Tochter irgendwo etwas interessantes parken will, dann ist das weg wenn die das nicht morgen nutzt. Ich ging mit 5 HDD in die Werkstatt, der Mechaniker schaute jeweils auf die Jahreszahl und zack waren die Festplatten in der Mülltonne. Wie wir jeden Tag an den tödlichen Unfällen sehen können, auf einmal ist es vorbei, Krankheit, Unfall etc. Auch das Häuser und Wohnungen komplett abbrennen, ist nicht selten. Also ist es ein Wettbewerb, wer ist eher tot, ich oder die Daten. Bis jetzt waren es immer noch die Daten. Und das ich jetzt den Bestatter heiß und innig liebe das der dann meine Bildchen gucken kann, nö is nicht.
Und zwar wie folgt:
Konten im Netz, die z.B. 1-2 Jahre nicht genutzt werden, müssen den Inhaber auffordern, das Weiterbestehen zu bestätigen oder ihn auffordern, es zu löschen. Ich bin bei ca. 100 angemeldet, denn man kaufte mal hier, mal dort. Und löschen geht gar nicht so einfach, meist kann man nicht mal dahintzer kommen, wie man ein Konto bei dem betr. Shop wieder löschen kann.
Ich bin z. B,. noch bei Quelle Versand angemeldet.....den es schon lange nicht mehr gibt.
Sind meine Daten dort nun gelöscht oder wer kann noch über sie verfügen, zu welchem Zweck auch immer.