
Dienstwagenfahrer, die ihre beruflich gefahrenen Kilometer mit einem elektronischen Fahrtenbuch nachweisen wollen, müssen sehr genau sein. Es genügt nicht, die Fahrtwege unmittelbar per GPS aufzuzeichnen, sie müssen auch zeitnah den Anlass der Fahrt erfassen. Zudem darf sich das Fahrtenbuch nicht noch Jahre später ändern lassen, sonst fällt es durchs Raster.
Rückwirkende Versteuerung des Dienstwagens
Deshalb muss ein Mann aus Niedersachsen rückwirkend für drei Jahre den geldwerten Vorteil für die private Nutzung des Dienstwagens nach der 1-Prozent-Methode versteuern statt nach seinem Fahrtenbuch. Er muss somit Steuern nachzahlen. Das bestätigte das Finanzgericht Niedersachsen (Az. 3 K 107/18). Der Mann hat Beschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt (Az. VI B 25/19).
So führen Sie das Fahrtenbuch richtig
Erfassen Sie gleich am Ende jeder Dienstfahrt im Fahrtenbuch Datum, Ziel, Zweck, Kilometerstand zu Beginn und Ende der Fahrt, außerdem Namen besuchter Kunden oder Geschäftspartner. Schieben Sie eine private Fahrt ein, vermerken Sie diese gesondert und dokumentieren Sie den Kilometerstand nach Fahrtende. Bei reinen Privatfahrten genügt die Kilometerangabe. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz reicht ein Vermerk samt der Kilometer.
Tipp: Was Arbeitnehmer neben Fahrtkosten noch als Werbungskosten absetzen können, lesen Sie im kostenlosen Special Werbungskosten.
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