Dienst­wagen Strenge Anforderungen an elektronisches Fahrten­buch

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Dienst­wagen - Strenge Anforderungen an elektronisches Fahrten­buch

Wer ein elektronisches Fahrten­buch nutzt, sollte den Zweck der Dienst­fahrt gleich erfassen. © Timr.com

Dienst­wagenfahrer, die ihre beruflich gefahrenen Kilo­meter mit einem elektronischen Fahrten­buch nach­weisen wollen, müssen sehr genau sein. Es genügt nicht, die Fahrt­wege unmittel­bar per GPS aufzuzeichnen, sie müssen auch zeit­nah den Anlass der Fahrt erfassen. Zudem darf sich das Fahrten­buch nicht noch Jahre später ändern lassen, sonst fällt es durchs Raster.

Rück­wirkende Versteuerung des Dienst­wagens

Deshalb muss ein Mann aus Nieder­sachsen rück­wirkend für drei Jahre den geld­werten Vorteil für die private Nutzung des Dienst­wagens nach der 1-Prozent-Methode versteuern statt nach seinem Fahrten­buch. Er muss somit Steuern nach­zahlen. Das bestätigte das Finanzge­richt Nieder­sachsen (Az. 3 K 107/18). Der Mann hat Beschwerde beim Bundes­finanzhof einge­legt (Az. VI B 25/19).

So führen Sie das Fahrten­buch richtig

Erfassen Sie gleich am Ende jeder Dienst­fahrt im Fahrten­buch Datum, Ziel, Zweck, Kilo­meter­stand zu Beginn und Ende der Fahrt, außerdem Namen besuchter Kunden oder Geschäfts­partner. Schieben Sie eine private Fahrt ein, vermerken Sie diese gesondert und dokumentieren Sie den Kilo­meter­stand nach Fahrtende. Bei reinen Privatfahrten genügt die Kilo­meter­angabe. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeits­platz reicht ein Vermerk samt der Kilo­meter.

Tipp: Was Arbeitnehmer neben Fahrt­kosten noch als Werbungs­kosten absetzen können, lesen Sie im kostenlosen Special Werbungskosten.

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