Ihre Fahrt-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten 2009
Einsatz des Arbeitnehmers | Fahrtkosten | Verpflegung und Unterkunft |
Einsatz des Arbeitnehmers | Fahrtkosten | Verpflegung und Unterkunft |
Vorübergehend auswärts tätig, zum Beispiel bei Fortbildung, Dienstreise, Abordnung, Außendienst | Dienstreisepauschale. 30 Cent für jeden mit dem Auto zurückgelegten Kilometer. Für jede weitere Person, die mitfährt, erhöht sich die Pkw-Pauschale um 2 Cent. Die Pauschale je Fahrtkilometer beträgt mit dem: Motorrad/-roller 13 Cent, Mofa/Moped 8 Cent, Fahrrad 5 Cent. | Verpflegungspauschale für maximal die ersten drei Monate der auswärtigen Tätigkeit. Die Dreimonatsfrist beginnt aber für jede Auswärtstätigkeit jede Woche wieder neu, wenn die Tätigkeit nur ein bis zwei Tage in der Woche ausgeübt wird oder der Einsatz aus beruflichen Gründen für mindestens vier Wochen unterbrochen wird. 1 |
Tatsächliche Kosten. Statt der Dienstreisepauschale die belegte Kilometerleistung des Autos. Die Ticket- und die Mietwagenkosten erkennt das Finanzamt bei einer Auswärtstätigkeit immer an. | Belegte Unterkunftskosten. | |
Umwege aus dienstlichen | Dienstreisepauschale. 30 Cent für jeden mit dem Auto gefahrenen Extrakilometer (siehe Dienstreisepauschale oben) oder Abrechnung der Kilometerleistung. | Verpflegungspauschale ab 8 Stunden Abwesenheit vom Arbeitsplatz oder von der Wohnung. 1 |
Berufskraftfahrer/-piloten/-matrosen, auchFlugbegleiter, Binnenschiffer, Zugbegleiter | Entfernungspauschale. 30 Cent je Entfernungskilometer (einfacher Weg) von der Wohnung zum Betrieb, Standort oder Fahrzeugdepot, wenn Einsatzort nicht ständig wechselt. | Verpflegungspauschale für maximal drei Monate. Die Frist beginnt für jede Fahrt oder jeden Flug neu. 1 |
Belegte Unterkunftskosten. | ||
Auswärts tätig mit Behinderung 2 | Dienstreisepauschale. 30 Cent für alle mit dem Auto zurückgelegten Kilometer, auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz (siehe Dienstreisepauschale oben). | Verpflegungspauschale und Unterkunftskosten je nach Auswärtstätigkeit wie bei den anderen Arbeitnehmern in dieser Tabelle. 1 |
Tatsächliche Kosten, siehe oben. |
Tabelle aus Finanztest Spezial Steuern 2010, erscheint am 06.02.2010.
- 1 Ab 8-stündiger Abwesenheit 6 Euro, ab 14-stündiger Abwesenheit 12 Euro, bei 24-stündiger Abwesenheit 24 Euro.
- 2 Grad der Behinderung 70 Prozent oder ab 50 Prozent, wenn die Bewegungsfreiheit im Straßenverkehr stark eingeschränkt ist. Behinderte ohne Führerschein oder mit so starker Behinderung, dass sie von anderen (Ehepartnern, Kindern, Eltern, Zivildienstleistenden) in ihrem Wagen zur Arbeit gebracht und abgeholt werden müssen, können auch Leerfahrten abrechnen.