Auch außer Dienst müssen Beamte die Form wahren. Ein Polizeibeamter aus Rheinland-Pfalz, der das nicht tat, hat sich ein Disziplinarverfahren mit anschließender Missbilligung eingehandelt. Er hatte sich beim Streit mit seinem Nachbarn nicht unter Kontrolle. Immer wieder war er mit ihm aneinandergeraten und hatte sich zu scharfen Wortgefechten hinreißen lassen. Der Polizeipräsident bekam davon Wind und rief ihn zur Ordnung.
Dagegen klagte der Polizist vor dem Verwaltungsgericht Koblenz, doch die Richter belehrten ihn, dass er auch außer Dienst die Würde der Beamtenschaft zu wahren habe (Az. 6 K 582/08.KO; nicht rechtskräftig).
Auch Soldaten müssen im Privatleben zurückhaltend sein. Sie laufen ebenfalls Gefahr, mit ihrem Dienstherrn Ärger zu bekommen, wenn sie über die Stränge schlagen und beispielsweise mit sexistischen Äußerungen auffallen.
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